Heiraten in Dänemark - 2

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
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Christoph

Heiraten in Dänemark - 2

Beitrag von Christoph »

Hallo alle miteinander

ich weiss, dass dieser Thread schon etwas weiter Unten steht. nichtsdestotrotz wollte ich hier einen neuen aufmachen um die auskünfte des letzten zu integrieren und weitere Fragen zu stellen.

Was aus den bisherigen Mitteilungen rausgekommen ist, ist folgendes:
- Um in DK heiraten zu können, braucht der ausländische Partner die Aufenthaltsbescheinigung in Deutschland und die Geburtsurkunden. Das Selbe gilt natürlich auch für den deutschen Partner
- Die Heirat wird auf jeden Fall in Deutschland anerkannt, wenn Sie vom Innenministerium in Dänemark Legalisiert wird.
- Für DK braucht der Partner kein gesondertes Visum, weil DK Schengen ist und deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung in D reicht.

Folgende Fragen habe ich aber noch:
1. Visumänderung in Deutschland, da bisher nur Touristenvisum? Angemessen wäre in meinen Augen, dass der Ehepartner automatisch in Deutschland bleiben kann, aber ist es auch so.
2. Kann man sich das Standesamt in Deutschland aussuchen, da vielleicht nicht jedes eine Heirat in Dänemark akzeptiert.
3. Was ist mit dem verschäften Ausländerrecht in Dänemark ab Juni 2002, dass Ausländer, die in DK heiraten wollen ihren engen Bezug zu Dänemark nachweisen müssen.
4. die Aufenthaltsbescheinigung wird vom deutscher Meldebehörde ausgestellt und muss den Familienstand beinhalten. Ist die Ledigkeitsbescheinigung notwendig, um die Aufenthaltsbescheinigung auszustellen?
5. Bekommt jeder Ausländer, der als Tourist hier ist eine Aufenthaltsbescheinigung oder ist es an bestimmte Aufenthaltsdauer oder anderes Gebunden?
6. Welche Art von Visum muss meine Freundin für Deutschland beantragen, damit wir in Dänemark heiraten können.

Auf die Antworten feue ich mich
Zuletzt geändert von Christoph am 14.07.2002, 23:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich will hier nur auf Frage c antworten. Dabei gehe ich davon aus, daß Du Deutscher bist und Deine zukünftige Frau kein EU-Bürgerin ist. Wenn dies stimmt ist der Punkt für Euch nicht relevant.

Bei der Änderung geht es ja nicht ums heiraten, sondern darum, ob der ausländische Ehepartner nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis in DK bekommen kann. Beispiel: Ein in Pakistan geborener Mann lebt in DK ist aber schlecht integriert - spricht nur wenig Dänisch und hat keine Arbeit. Er will nun eine Frau aus Pakistan heiraten.
Das kann er auch, nach der Hochzeit wird man aber vermutlich sagen, daß das Ehepaar insgesamt eine engere Verbindung zu Pakistan als zu DK hat. Wenn sie zusammen leben wollen, sollte dies daher bitte in Pakistan geschehen und deshalb wird die Frau keine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Die Änderung ist also nur interessant, falls man in DK nach der Hochzeit wohnen mögte. Selbst in diesem Fall ist es aber für Euch ohne Bedeutung. Als Deutscher (das heißt nicht-Dänischer EU-Bürger) kannst Du Dich nämlich gemäß EU-Recht in DK niederlassen und dabei hast Du ein Recht Deine Frau und Kinder mitzunehmen - selbst wenn diese keine EU-Bürger sind.

Weil EU-Recht über DK-Recht steht, müßt Ihr dabei auch nicht den Nachweis für die Anbindung an DK erbringen.

Aus diesem Grund gibt es auch schon Dänen, die planen nach Schweden auszuwandern. Dort kann der ausländische (nicht-EU) Partner nämlich sofort nach der Hochzeit eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Nach drei Jahren kann der Däne dann die Schwedische Staatsbürgerschaft annehmen und danach kann das Ehepaar laut EU-Recht nach DK umziehen.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 15.07.2002, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
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dieterle

Beitrag von dieterle »

Hallo liebe Mitglieder,

ich bin deutscher und möchte meine ausländische partnerin in Dänemark heiraten.

um in Dänemark heiraten zu können, braucht der ausländische partner die aufenthaltsbescheinigung aus deutschland zur vorlage beim standesamt.

da meine partnerin mit einem touristenvisum in deutschland einreist, argumentiert die braunschweiger ausländerbehörde ..."sie haben kein heiratsvisum und brauchen deshalb auch keine aufenthaltsbescheinigung für das standesamt"...
ein freund der bereits verheiratet ist (in DK geheiratet), bekam aber diese aufenthaltsbescheinigung von der gleichen meldestelle, weil die ausländerbehörde an diesem nachmittag immer geschlossen hat.

welche möglichkeiten und rechte haben meine zukünftige frau und ich, um eine aufenthaltsbescheinigung zur vorlage bei standesamt zu erhalten ?

im voraus besten dank für eine antwort
Zuletzt geändert von dieterle am 20.11.2002, 18:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Bist Du sicher, daß sie eine Aufenthaltsbescheinigung braucht? Das heißt, habt Ihr beim Dänischen Standesamt nachgefragt?

Wenn ich das richteg sehe, geht es ja eigentlich darum, daß Ihr nachweisen müßt, daß Ihr nicht anderweitig verheiratet seid. Das wesentliche ist also eine Ledigkeitsbescheinigung. Die muß normalerwiese von den Behörden am Wohnort ausgestellt werden. Die Deutschen Behörden haben also im Prinzip recht, wenn sie sagen, sie können die Papiere nicht ausstellen. Da Deine Verlobte nicht in Deutschland wohnt, können die Deutschen behörden ja nicht wissen bzw. bezeugen, ob sie in ihre Heimat verheiratet ist.

Deine Verlobte müßte also eigentlich eine Ledigkeitsbescheinigung von den Behörden ihre Heimat (ihres Wohnortes) bekommen. Nun weis ich nicht woher sie kommt. Vielleicht ist dies nicht praktisch möglich. In dem Fall würde ich einfach versuchen mit dem Dänischen Standesamt zu sprechen. Ich könnte mir vorstellen, daß sie bei "ferne" Länder akzeptieren würden, daß Ihr nicht die kompletten Papiere vorlegen könnt.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 20.11.2002, 20:12, insgesamt 1-mal geändert.
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dieterle

Beitrag von dieterle »

hallo ljhelbo,

danke für deine rasche antwort. meine freundin ist thailänderin und wir haben alle papiere zusammen. zur zeit ist sie noch bis januar 03 in thailand. ich weiss, das wir zur heirat in Dänemark auch eine aufenthaltsbescheinigung zur vorlage beim standesamt (oder behörde) brauchen. dazu muss sie sich auch bei meiner wohnadresse anmelden. was können wir tun, wenn die ausländerbehörde wieder argumentiert, das wir mit einem touristenvisum nicht heiraten dürfen. ich möchte mir von keiner deutschen behörde vorschreiben lassen, wo ich wann heirate - schon gar nicht innerhalb der EU -. die ausländerbehörde möchte nicht, das wir in Dänemark heiraten und versucht natürlich uns zu behindern. wir brauchen aber diese aufenthhaltsbescheinigung.

ich bitte um rat, DANKE
Zuletzt geändert von dieterle am 22.11.2002, 00:56, insgesamt 1-mal geändert.
Regi

Beitrag von Regi »

Hallo miteinander!!!!!

Ich bin Slowenien meiner ist Serbe wollen schon seit 2jahren heiraten aber es klappt einfach nicht so wie wir wollen.
Die Deutsche Behörde will ja die Ledigungs-Bescheinigung von meinem Partner aber wo der Krieg vor 11jahren war haben die Behörden alle Angehörige gelöscht unten und unser Problem ist er bekommt keine Ledigungs-Bescheinigung nicht her weil er nicht mehr gemeldet ist.Mein Partner ist in Deutschland geboren so wie ich auch meine Frage was für Unterlagen brauchen wir in Dänemark????Würde mich um eine antwort riessig freuen

Mit besten Dank im Voraus

Regi
Regi

Beitrag von Regi »

Hallo miteinander!!!!!

Ich bin Slowenien meiner ist Serbe wollen schon seit 2jahren heiraten aber es klappt einfach nicht so wie wir wollen.
Die Deutsche Behörde will ja die Ledigungs-Bescheinigung von meinem Partner aber wo der Krieg vor 11jahren war haben die Behörden alle Angehörige gelöscht unten und unser Problem ist er bekommt keine Ledigungs-Bescheinigung nicht her weil er nicht mehr gemeldet ist.Mein Partner ist in Deutschland geboren so wie ich auch meine Frage was für Unterlagen brauchen wir in Dänemark????Würde mich um eine antwort riessig freuen

Mit besten Dank im Voraus

Regi
Regi

Beitrag von Regi »

Hallo miteinander!!!!!

Ich bin Slowenien meiner ist Serbe wollen schon seit 2jahren heiraten aber es klappt einfach nicht so wie wir wollen.
Die Deutsche Behörde will ja die Ledigungs-Bescheinigung von meinem Partner aber wo der Krieg vor 11jahren war haben die Behörden alle Angehörige gelöscht unten und unser Problem ist er bekommt keine Ledigungs-Bescheinigung nicht her weil er nicht mehr gemeldet ist.Mein Partner ist in Deutschland geboren so wie ich auch meine Frage was für Unterlagen brauchen wir in Dänemark????Würde mich um eine antwort riessig freuen

Mit besten Dank im Voraus

Regi
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Beitrag von Regi »

Hallo miteinander!!!!!

Ich bin Slowenien meiner ist Serbe wollen schon seit 2jahren heiraten aber es klappt einfach nicht so wie wir wollen.
Die Deutsche Behörde will ja die Ledigungs-Bescheinigung von meinem Partner aber wo der Krieg vor 11jahren war haben die Behörden alle Angehörige gelöscht unten und unser Problem ist er bekommt keine Ledigungs-Bescheinigung nicht her weil er nicht mehr gemeldet ist.Mein Partner ist in Deutschland geboren so wie ich auch meine Frage was für Unterlagen brauchen wir in Dänemark????Würde mich um eine antwort riessig freuen

Mit besten Dank im Voraus

Regi
Demeya

Beitrag von Demeya »

Hallo Regi!

Ich kann Dir nur sagen, was wir brauchten, bzw. mein Mann als Tuerke, der auch das Problem mit dem Ehefaehigkeitszeugnis hatte:

- Pass mit Aufenthaltserlaubnis fuer die EU
- Meldebescheinigung vom Erstwohnsitz mit Eintragung des Familienstandes
- Geburtsurkunde

Soweit ich mich erinnere, war's das auch schon wieder. Mein Mann brauchte halt noch seine Scheidungsurkunde dazu. Aber frag am besten halt bei dem Standesamt nach, wo Ihr Euch vorstellen koennt, zu heiraten, die koennen's Euch dann ja nochmal genau sagen!

Demeya
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