Wir werden voraussichtlich im Juni nach DK ziehen und haben noch Fragen zur Aufenthaltsgenehmigung.
Mein Mann hat einen Job in Deutschland, wird aber seinen ersten Wohnsitz nach DK verlagern und in Zukunft wohl auch dort einen Job haben.
Ich suche derzeit noch einen Job und werde mich aber gleichzeitig noch selbständig machen, sprich, meine Firma von hier nach DK verlagern.
Das zuständige Staatsamt von uns in Rinköbing gab uns die Auskunft das wir die Aufenthaltsgenehmigung unter folgenden Voraussetzungen erhalten werden: fester Job oder Nachweis einer Selbständigkeit oder Bankguthaben, d.h. 4.675,-- DKK pro Monat auf 15 Monate gerechnet.
Diese Kriterien erfüllen wir alle drei.
Ist das richtig so ? Welche Erfahrungen haben andere gemacht ? Bitte ganz viel Infos !!!!
Wird das Gehalt meines Mannes (wir sind allerdings nicht verheiratet, leben aber zusammen) mit als Verdienst für mich angerechnet, solange ich noch keinen festen Job habe oder meine Selbständigkeit läuft ?
In jeder Broschüre steht etwas anderes und wir sind langsam schon ganz wirr im Kopf. Selbst unsaer Notar in DK blickt glaube ich nicht richtig durch.
Bitte ganz viele Antworten, vielen Dank im voraus, Gruß
Ariane
Aufenthaltsgenehmigung
Hej Ariane,
Das paßt schon so, wie du es schreibst. Ich bin mir zwar bei der Höhe des geforderten Guthabens nicht ganz sicher, aber für Arbeitnehmer reicht es allgemein, einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen zu können.
Die eigentliche (offiziell befristete) Aufenthaltserlaubnis wird dann recht fix ausgestellt, mit der Krankenversicherungskarte dauert es etwas länger. Allerdings ist diese im richtigen Leben wichtiger als die Aufenthaltsgenehmigung
Hilsner
Stefan
Das paßt schon so, wie du es schreibst. Ich bin mir zwar bei der Höhe des geforderten Guthabens nicht ganz sicher, aber für Arbeitnehmer reicht es allgemein, einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen zu können.
Die eigentliche (offiziell befristete) Aufenthaltserlaubnis wird dann recht fix ausgestellt, mit der Krankenversicherungskarte dauert es etwas länger. Allerdings ist diese im richtigen Leben wichtiger als die Aufenthaltsgenehmigung

Hilsner
Stefan