Einwanderung/Aufenthaltsgenehmigung

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arill

Einwanderung/Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von arill »

Wir werden voraussichtlich im Juni nach DK auswandern und dort ein Haus kaufen. Ist soweit schon alles in den Startlöchern aber wir haben Probleme mit der Aufenthaltserlaubnis bzw. blicken nicht mehr durch !
Das Haus können wir nur kaufen, wenn wir eine Aufenthaltserlaubnis haben, bzw. erst dann wird der Kauf kpl. abgewickelt. Das Staatsamt in Rinköbing, welches für uns zuständig ist, sagt aber, daß wir erst eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn wir eine feste Adresse bzw. Wohnsitz in DK haben. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Wir versuchen jetzt erst einmal mit dem Verkäufer einen Mietvertrag abzuschließen, damit wir eine feste Adresse haben und werden dann kaufen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat Ihr noch weitere Informationen ?
Danke für jede Antwort
Ariane
sv

Beitrag von sv »

Hej igen

Das mit der Adresse in DK stimmt meines Wissens auch so. Schließlich muß das Amt doch wissen, wo es die Aufenthaltsgenehmigung hinschicken soll.

Es kann allerdings auch die Adresse eines Bekannten oder, wie in eurem Fall, einer Mietwohnung angegeben werden.

Hilsner
Stefan
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