Vaterschaft - Anzweifelung meiner Tochter

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Carsten Lorenz
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Vaterschaft - Anzweifelung meiner Tochter

Beitrag von Carsten Lorenz »

Hallo zusammen

Ich finde das Forum recht toll und zum ersten mal hier mit meinem eigenem Problem. Hoffentlich kann ich hier etwas Hilfe erfahren.
Ich bin mit einer Dänin zusammengewesen und während Ihrer Schwangerschaft ist unsere Beziehung auf merkwürdige Weise zerbrochen. Das Kind ist im Januar geboren. Ich wollte Fotos, die Gebutsurkunde und die Blutgruppe meiner Tochter ausgehändigt bekommen, doch leider vergebens. Die Mutter sagt sie hat keine richtige Geburtsurkunde, nur eine Registrierungsnummer und die Blutgruppe ist auch noch nicht bestimmt wurden. Sind das nicht die ersten Handlungen nach der Geburt eines Kindes? Kann es sein, dass ein anderer als Vater auf der Geburtsurkunde vermerkt ist und ich deshalb im Ungewissen bleiben soll?
Wo kann ich detaillierte Informationen herbekommen?
Vielen Dank im Voraus.
Bis bald
Carsten
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Wenn Du meinst, daß Du der Vater bist, dann kannst Du innerhalb von 6 Monate nach der Geburt Dein Vaterschaft beim Staatsamt einklagen. D.h. Du mußt Dich sofort an dem zuständigen Staatsamt wenden (für den Ort, wo die Mutter des Kindes wohnt). Du kannst dann verlangen, daß die Vaterschaft geprüft wird.

Das zuständige Staatsamt findest Du hier: http://www.statsamt.dk/site.asp?p=693

Du solltest Dich aber schnell an das Staatsamt wenden. Bei der Geburt muß die Mutter angeben, wer nach ihre Meinung der Vater ist. Wenn sie nun jemand anders angegeben hat, und dies nicht angefochten wird, dann kann es passieren, daß diese Vaterschaft relativ schnell rechtkräftig wird, und dann kann es sehr schwierig sein, dies wieder anzufechten.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Carsten Lorenz
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Beitrag von Carsten Lorenz »

Danke Lars

Kannst du mir vielleicht auch sagen, wo ich Informationen zur Höhe des zu zahlenden Kindergeldes in Erfahrung bringen kann. Und welche Rechte habe ich bezüglich des Besuches meiner Tochter (als Nicht - Däne)?

Danke

Carsten
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Hier steht etwas:

[url]http://www.statsamt.dk/site.asp?p=715[/url]

Als Ausgangspunkt gilt also: 1.038 kr./Monat. Dazu kann allerdings ein Zuschlag kommen, die ist aber Einkommensbedingt und wird im Einzelfall festgesetzt.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Carsten Lorenz
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Beitrag von Carsten Lorenz »

Danke

Hast du vielleicht auch etwas zu meinen Besuchsrechten und der Handhabung mit den Daten für Namen und Blutgruppe?

Bye
Carsten
Simba
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Beitrag von Simba »

Blutgruppen werden ohne Grund eigentlich bestimmt. Zur Aussage, ob Du der Vater sein kannst, eignen sie sich ohnehin nicht. Da bleibt wohl nur der Vaterschaftstest.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej,
wenn das kind in dk geboren ist, ist es normal, dass es noch keine geburtsurkunde hat. die bekommt es erst, wenn das kind getauft ist, bzw seinen namen bekommen hat, und dafür hat man in dk 6 monate zeit.
bei meinen dreien wurde die blutgruppe gleich nach der geburt bestimmt, stand dann eben im geburtsbericht. allerdings bin ich rhesusnegativ, deshalb ist es nötig, das gleich nach der geburt zu machen, wie das bei rhesuspositiven müttern gemacht wird, weiss ich nicht.
viel glück bei deiner aufgabe als vater, auch wenn die situation nicht so doll ist.
hejhej
evi
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Nee, Evi, eine Geburtsurkunde gibt es doch gleich - aber eben ohne Namen, wenn das Kind noch nicht getauft/mit Namen versehen ist.
Später gilt dann diese Namensurkunde/Taufkurkunde als Geburtsurkunde.
Mit was wolltest Du sonst einen Paß beantragen??? :wink:

Gruß Ursel, DK, die noch genau weiß, wie der Onkel, seinerzeit im öffentlichen Dienst, sich entsetzte, weil auf derGeburtsurkunde kein Name stand... :D
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej ursel,
ich konnte den pass erst beantragen, wie die geburtsurkunde da war, also nach der taufe, auch in regnars pass konnten die jungs erst danach eingeschrieben werden. man bekommt ein stück papier, wo die cpr nummer draufsteht vom cpr register, das ist alles. wenn man bald mnach der geburt einen pass will, muss man eben das kind schnell namensgeben oder taufen. sygesikringsbevis gibt es auch erst danach, die ersten untersuchungen wurden auf meinen sygesikringsbevis gemacht. vielleicht hat sich da was geändert, seit deine so neu waren.
OT: hast du meine mail bekommen?
hejhej
evi
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Evi!
Tja, muß dann wohl, Sophia wird ja auch schon 10 - aber damals haben meine sofort nach der Geburt einen deutschen Paß bekommen ...und zumindest bei Sophia ließ die Krankenschwester den Namen offen, weil wir über die Schreibweise noch diskutierten...Ich habe das Dokument auch noch :wink:
Naja, inzwischen müssen selbst die Babys ja ein Bild im Ausweis haben und genaue Maße etc. -a ls ob die sich nicht noch ändern: Augenfarbe blau :roll: 8)

Welche mail - neulich??? :?: :?:

Gruß Ursel, DK
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Carsten!
Ich weiß nur, daß die dänischen Behörden von einem Recht des Vaters aus Kontakt zum Kind, von einem Recht des Kindes zum Vater ausgehen - und dies sogar in Fällen, wo dies nicht so wünschenswert ist; erste Kritik wird laut.
Solange dies aber so ist, müßte das Statsamt relativ wohlwollend einem Umgangsrecht gegenüberstehen.

Gruß Ursel, DK
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej ursel,
das mit bild, ist das im dänischen pass oder im deutschen? einen dänischen haben sie nämlich nicht, und jakob nicht mal einen deutschen - hab's noch nicht auf die reihe gebracht, aber alle drei sind in regnars pass eingetragen, das geht ja jetzt auch nicht mehr.
OT: hab die mail grade nochmal gesendet
hejhej
Ursel
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Beitrag von Ursel »

hej Evi!
Gehört zwar nicht direkt zum Thema, ist aber für einige hierzulande doch interessant:
Im deutschen Kinderausweis prangt bei einer süßen kleinen 3-monatigen derzeit ein niedliches Babyphoto: MUSS!
War mir auch neu, aber es wird ja dauernd was geändert, wie auch das bsp. mit der Geburtsurkunde zeigt...

Gruß Ursel, DK
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

evi jensen hat geschrieben: ich konnte den pass erst beantragen, wie die geburtsurkunde da war, also nach der taufe, auch in regnars pass konnten die jungs erst danach eingeschrieben werden. man bekommt ein stück papier, wo die cpr nummer draufsteht vom cpr register, das ist alles.
Doch, wenn Du Dich ans Kirchenamt wendest, kannst Du schon eine Geburtsurkunde ohne Namen bekommen. Nur, das tut natürlich im Normalfall niemanden, weil man damit nichts anfangen kann. :wink:

Eine solche Geburtsurkunde enthält ja nichts anderes als was schon in dem Nachweis über die CPR-Nr. (vermutlich das, was Carsten auch schon gesehen hat). Darauf kann natürlich kein Namen stehen, weil das Kind noch kein Namen hat. Der Vater kann auch nicht erwähnt sein, den der Vaterschaft muß ja erst vom Staatsamt festgestelt werden.

Wenn ich richtig erinnere, wird die Blutgruppe auch nicht festgestellt, wenn es dafür kein besonderen Grund gibt.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
saedis
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Beitrag von saedis »

Ursel hat geschrieben: Im deutschen Kinderausweis prangt bei einer süßen kleinen 3-monatigen derzeit ein niedliches Babyphoto: MUSS!
... ist nur für reisen in betimmte länder erforderlich . sonst für kinder zwischen 10 und 16 jahren...
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