Hi,
ich soll bald einen Mietvertrag unterschreiben. Wie kann ich ihn eventuell kuendigen, wenn ich ihn unterschieben habe (z.B., im Maerz), aber noch nicht eingezogen (z.B., zum 1. April)?
Muss man da noch 3 Monate bezahlen, wenn da 3-Monate-Kuendigungsfrist steht?
Leo
Mietvertrag in DK: wie kann man kuendigen?
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Re: Mietvertrag in DK: wie kann man kuendigen?
Ich muß sagen, ich verstehe die Frage nicht so ganz. Wenn da wirklich steht, drei Monate Kündigungsfrist, ist doch wohl vollkommen logisch, dass Du drei Monate weiter bezahlen mußt. Das war jetzt quasi die Erklärung des Begriffs "Kündigungsfrist".Leo hat geschrieben:Hi,
ich soll bald einen Mietvertrag unterschreiben. Wie kann ich ihn eventuell kuendigen, wenn ich ihn unterschieben habe (z.B., im Maerz), aber noch nicht eingezogen (z.B., zum 1. April)?
Muss man da noch 3 Monate bezahlen, wenn da 3-Monate-Kuendigungsfrist steht?
Leo

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