Fragen über Grenzgänger
Fragen über Grenzgänger
Ich habe ein paar Fragen die Teilweise schon beantwortet sind, leider weiss ich nicht wie es in meinem Fall aussieht. Ich schilder einfach mal meine Situation.
Ich wohne in Deutschland etwa 900km von der Dänischen Grenze weg und würde in Dänemark gerne arbeiten dort sind es etwa 250km von der Grenze. Kann ich als Grenzgänger gelten??? Es gab ein paar beispiele die ich hier im Forum gelesen habe bei denen es gieng aber die hatten alle Wohneigentum in Deutschland das habe ich nicht, ich wohne zur Miete und würde mich dann wieder bei meinen Eltern melden. Geht das? Wenn ja wie funktioniert das dann in DK wenn ich mir dort eine Wohnung suche weil ich ja irgendwo schlafen muss, müsste ich mich doch anmelden aber dann bin ich ja gemeldet und kein Grenzgänger mehr.
Kann ein Arbeitgeber in DK gegen den Grenzgänger status sein???
Also das er mich deswegen nicht einstellt? Kann man dort überhaubt gut Arbeit finden ich bin leider ungelernt, Arbeite als Bürohilfe und habe Jahrelange Gastronomie erfahrung, leider spreche ich noch kein Dänisch verstehe aber schon alles recht gut.
Kann ich als Grenzgänger mit Deutschen Kennzeichen fahren?
Mein Auto ist Finanziert und noch nicht abbezahlt mit nach DK nehmen geht nicht wenn es noch nicht abbezahlt ist.
Ich möchte einfach für das erste Jahr nicht alles in Deutschland abbrechen und meine Veträge weiterlaufen lassen zur sicherheit fals es nicht klappt in Dänemark.
Ich wohne in Deutschland etwa 900km von der Dänischen Grenze weg und würde in Dänemark gerne arbeiten dort sind es etwa 250km von der Grenze. Kann ich als Grenzgänger gelten??? Es gab ein paar beispiele die ich hier im Forum gelesen habe bei denen es gieng aber die hatten alle Wohneigentum in Deutschland das habe ich nicht, ich wohne zur Miete und würde mich dann wieder bei meinen Eltern melden. Geht das? Wenn ja wie funktioniert das dann in DK wenn ich mir dort eine Wohnung suche weil ich ja irgendwo schlafen muss, müsste ich mich doch anmelden aber dann bin ich ja gemeldet und kein Grenzgänger mehr.
Kann ein Arbeitgeber in DK gegen den Grenzgänger status sein???
Also das er mich deswegen nicht einstellt? Kann man dort überhaubt gut Arbeit finden ich bin leider ungelernt, Arbeite als Bürohilfe und habe Jahrelange Gastronomie erfahrung, leider spreche ich noch kein Dänisch verstehe aber schon alles recht gut.
Kann ich als Grenzgänger mit Deutschen Kennzeichen fahren?
Mein Auto ist Finanziert und noch nicht abbezahlt mit nach DK nehmen geht nicht wenn es noch nicht abbezahlt ist.
Ich möchte einfach für das erste Jahr nicht alles in Deutschland abbrechen und meine Veträge weiterlaufen lassen zur sicherheit fals es nicht klappt in Dänemark.
Moin Susan2,
herzlich Willkommen hier im Dk-Forum.
Hier ist ein Link, der schonmal die meisten Fragen beantworten wird:
http://www.eures-kompas.org/
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du als Grenzgänger 250 km entfernt von der Grenze zu arbeiten kannst. Die Entfernung bedingt eine Wohnmöglichkeit in DK und dann bist Du kein Grenzgänger mehr. Stichwort "Lebensmittelpunkt". Ich weiß nicht, ob Du als Grenzgänger täglich zwischen Wohnort und Arbeitsstelle pendeln (können) mußt.
Gruß
Ulli
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Hier ist ein Link, der schonmal die meisten Fragen beantworten wird:
http://www.eures-kompas.org/
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du als Grenzgänger 250 km entfernt von der Grenze zu arbeiten kannst. Die Entfernung bedingt eine Wohnmöglichkeit in DK und dann bist Du kein Grenzgänger mehr. Stichwort "Lebensmittelpunkt". Ich weiß nicht, ob Du als Grenzgänger täglich zwischen Wohnort und Arbeitsstelle pendeln (können) mußt.
Gruß
Ulli
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Werde demnächst auch in DK anfangen zu Arbeiten sind von mir auß wo ich wohne 200 km. Also noch im Grenzpendelbereich.
Hier mal nen Außschnitt auß der seite www.eures-kompas.org
Für wen ist der Kompaß geschrieben /
Wer ist Grenzgänger ?
Der "Kompaß für Grenzgänger" wurde insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschrieben, die ihren Wohnsitz in der deutsch-dänischen Grenzregion haben und im jeweiligen Nachbarland arbeiten.
Die soziale Absicherung der Grenzgänger ist durch die EWG-Verordnung 1408/71 geregelt.
Grenzgänger ist danach, wer in einem EU-Mitgliedstaat arbeitet oder ein selbständiges Gewerbe betreibt und in einem anderen seinen Wohnsitz hat, zu dem er in der Regel täglich, mindestens aber einmal in der Woche, zurückkehrt.
Grenzgänger unterliegen steuerlich und in der sozialen Absicherung (Versicherungen oder entsprechende Systeme) den Bestimmungen des Landes, in dem sie beschäftigt sind. In Dänemark gilt als Grenzgänger, wer mindestens 9 Stunden in der Woche dort beschäftigt ist. Wer in seinem Wohnland (hier: Deutschland) beschäftigt ist, muss dort versichert sein. Dies gilt auch für alle unterhaltsberechtigten Familienangehörigen.
Grenzgänger ist nicht, wer von einer Firma seines Wohnlandes in ein anderes EU-Land entsandt wird, um für diese dort zu arbeiten (hauptsächlich im Bau- und Montagebereich). Er gilt dann als entsandter Arbeitnehmer und unterliegt in der Regel für ein Jahr, höchstens jedoch für zwei Jahre, den Bestimmungen seines Wohnlandes, sowohl im Bereich der Steuern als auch der Sozialversicherung. Als Beleg für die Entsendung gilt den Behörden gegenüber das Formblatt E 101 im ersten Jahr, E 102 im zweiten.
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich davon überzeugen, dass diese Unterlagen in Ordnung sind, damit ihnen der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Grenzgänger ist auch nicht, wer in Deutschland wohnt und hier für einen dänischen Arbeitgeber arbeitet.
Also kann man in Dänemark wohnen und Arbeiten aber man muß sich einmal die woche in deutschland bzw an seinem deutschen wohnsitz aufhalten.
Bei mir sähe das wie folgt auß. Von Montag bis Donnerstag arbeite ich in Örsted.
Und von Donnerstag Abend bis Montag Morgen bin ich in deutschland wohnhaft.
Also würde für mich die Grenzpendlerregelung gelten.
Man wie freu ich mich
Hier mal nen Außschnitt auß der seite www.eures-kompas.org
Für wen ist der Kompaß geschrieben /
Wer ist Grenzgänger ?
Der "Kompaß für Grenzgänger" wurde insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschrieben, die ihren Wohnsitz in der deutsch-dänischen Grenzregion haben und im jeweiligen Nachbarland arbeiten.
Die soziale Absicherung der Grenzgänger ist durch die EWG-Verordnung 1408/71 geregelt.
Grenzgänger ist danach, wer in einem EU-Mitgliedstaat arbeitet oder ein selbständiges Gewerbe betreibt und in einem anderen seinen Wohnsitz hat, zu dem er in der Regel täglich, mindestens aber einmal in der Woche, zurückkehrt.
Grenzgänger unterliegen steuerlich und in der sozialen Absicherung (Versicherungen oder entsprechende Systeme) den Bestimmungen des Landes, in dem sie beschäftigt sind. In Dänemark gilt als Grenzgänger, wer mindestens 9 Stunden in der Woche dort beschäftigt ist. Wer in seinem Wohnland (hier: Deutschland) beschäftigt ist, muss dort versichert sein. Dies gilt auch für alle unterhaltsberechtigten Familienangehörigen.
Grenzgänger ist nicht, wer von einer Firma seines Wohnlandes in ein anderes EU-Land entsandt wird, um für diese dort zu arbeiten (hauptsächlich im Bau- und Montagebereich). Er gilt dann als entsandter Arbeitnehmer und unterliegt in der Regel für ein Jahr, höchstens jedoch für zwei Jahre, den Bestimmungen seines Wohnlandes, sowohl im Bereich der Steuern als auch der Sozialversicherung. Als Beleg für die Entsendung gilt den Behörden gegenüber das Formblatt E 101 im ersten Jahr, E 102 im zweiten.
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich davon überzeugen, dass diese Unterlagen in Ordnung sind, damit ihnen der Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Grenzgänger ist auch nicht, wer in Deutschland wohnt und hier für einen dänischen Arbeitgeber arbeitet.
Also kann man in Dänemark wohnen und Arbeiten aber man muß sich einmal die woche in deutschland bzw an seinem deutschen wohnsitz aufhalten.
Bei mir sähe das wie folgt auß. Von Montag bis Donnerstag arbeite ich in Örsted.
Und von Donnerstag Abend bis Montag Morgen bin ich in deutschland wohnhaft.
Also würde für mich die Grenzpendlerregelung gelten.
Man wie freu ich mich
Danke für eure Antworten, dann kann ich leider nicht als Grenzgänger gelten
Aber ich kann ja 2 Wohnsitze haben leider nur in beiden Ländern den Hauptwohnsitz wenn ich das richtig verstanden habe.
Wie ist das dann eigentlich mit dem Auto?
In manchen Beiträgen heisst es man muss es nach 2 Wochen ummelden in anderen kann man es ein Jahr auf Deutsche Kennzeichen fahren ich bin immer noch nicht schlauer unter welchen bedingungen ich es erst nach 1 Jahr ummelden muss.
Möchte es noch nicht verkaufen, weiss ja noch nicht ob ich in DK bleibe
und Monatlich abbezahlen damit es nur in der Garage steht ist ja auch nicht sinn und zweck der sache.

Aber ich kann ja 2 Wohnsitze haben leider nur in beiden Ländern den Hauptwohnsitz wenn ich das richtig verstanden habe.
Wie ist das dann eigentlich mit dem Auto?
In manchen Beiträgen heisst es man muss es nach 2 Wochen ummelden in anderen kann man es ein Jahr auf Deutsche Kennzeichen fahren ich bin immer noch nicht schlauer unter welchen bedingungen ich es erst nach 1 Jahr ummelden muss.
Möchte es noch nicht verkaufen, weiss ja noch nicht ob ich in DK bleibe
und Monatlich abbezahlen damit es nur in der Garage steht ist ja auch nicht sinn und zweck der sache.
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Also habe heute mit dem Berater Telefoniert.
Man kann in Dk wohnen und auch Grenzpendler machen.
Man darf sich nur nicht in Dänemark anmelden dass man dort ne wohnung hat.Nur die Steuern angeben
Sonst muß man sein Auto auch in DK anmelden wenn man sich auch Wohnhaft in DK anmeldet.
Das Grenzpendeln hat auch Steuerliche Vorteile.
Aber da bin ich noch nicht so durchgestiegen.
Da man sich sonst auch noch ne Aufenhaltsgehnehmigung beantragen muß.
Und das dauert lange so wie ich ihn verstanden habe.
Also werde ich morgen meinen Chef anrufen. Dass er sich nciht weiter um die Wohnungsuche kümmern muß.
Und werde zu ner freundin in FL ziehen.
Und von dort auß dann jeden tag die Strecke auf mich nehmen.
Sind am Tag zwar zusammen ca 300km [andere fahren auch jeden tag nach Hamburg um zu arbeiten] ,aber habe zwar durch die Sprit und fahrkosten höere außgaben.Als wenn ich in Dk wohnen würde für 4 tage.
Aber habe immer noch den Betrag rauß den ich in Deutschland Brutto verdienen würde.
Man kann in Dk wohnen und auch Grenzpendler machen.
Man darf sich nur nicht in Dänemark anmelden dass man dort ne wohnung hat.Nur die Steuern angeben
Sonst muß man sein Auto auch in DK anmelden wenn man sich auch Wohnhaft in DK anmeldet.
Das Grenzpendeln hat auch Steuerliche Vorteile.
Aber da bin ich noch nicht so durchgestiegen.
Da man sich sonst auch noch ne Aufenhaltsgehnehmigung beantragen muß.
Und das dauert lange so wie ich ihn verstanden habe.
Also werde ich morgen meinen Chef anrufen. Dass er sich nciht weiter um die Wohnungsuche kümmern muß.
Und werde zu ner freundin in FL ziehen.
Und von dort auß dann jeden tag die Strecke auf mich nehmen.
Sind am Tag zwar zusammen ca 300km [andere fahren auch jeden tag nach Hamburg um zu arbeiten] ,aber habe zwar durch die Sprit und fahrkosten höere außgaben.Als wenn ich in Dk wohnen würde für 4 tage.
Aber habe immer noch den Betrag rauß den ich in Deutschland Brutto verdienen würde.
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Hej Tina
Ja an sowas habe ich auch schon gedacht.Da die Großeltern der Freundin sind dänen und die wohnen bei Odensee.
Aber muß ich mich denn nicht trotzdem in DK-Wohnhaft melden?
Weil dann müßte ich doch mich in DK auch Wohnhaft melden,sprich ich müßte mein Auto auch in DK anmelden aber da mein Auto noch nen wert von Ca 8000 euro also müßte ich ja noch die 180% Steuern noch in Dk auf's Auto zahlen.
Hätte nie gedacht dass es innerhalb der EU so schwierig ist zu arbeiten
Ja an sowas habe ich auch schon gedacht.Da die Großeltern der Freundin sind dänen und die wohnen bei Odensee.
Aber muß ich mich denn nicht trotzdem in DK-Wohnhaft melden?
Weil dann müßte ich doch mich in DK auch Wohnhaft melden,sprich ich müßte mein Auto auch in DK anmelden aber da mein Auto noch nen wert von Ca 8000 euro also müßte ich ja noch die 180% Steuern noch in Dk auf's Auto zahlen.
Hätte nie gedacht dass es innerhalb der EU so schwierig ist zu arbeiten
wenn Du keine eigene Wohnung hast denke ich nicht, es kann Dir ja keiner verbieten bei bekannten zu übernachten und wenn die ein "Gästetimmer" für Dich haben ist das doch ok. Du bist ja irgendwo gemeldet in dem Fall in Deutschland. Es könnte ja sonst nur Grenzgänger geben die jeden Tag nachhause Fahren aber die Regelung ist ja das man 1 mal die Woche in DE sein muss, mann kann ja den rest der zeit nicht unter einer Brücke schlafen, also muss es eine lösung geben.
Leider gibt es die in meinem Fall wohl leider nicht, ich würde zwar in Dänemark bei meinem Freund wohnen, müsste mich daher wohl nicht zwingend anmelden aber leider Wohne ich ja in Deutschland zu weit weg um für diese regelung in Frage kommen zu können, ich habe mir schon überlegt mir ein günstiges Zimmer in Grenznähe zu suchen, aber da kenne ich niemanden der nach dem rechten schauen könnte oder mal den Briefkasten leehrt.
Leider gibt es die in meinem Fall wohl leider nicht, ich würde zwar in Dänemark bei meinem Freund wohnen, müsste mich daher wohl nicht zwingend anmelden aber leider Wohne ich ja in Deutschland zu weit weg um für diese regelung in Frage kommen zu können, ich habe mir schon überlegt mir ein günstiges Zimmer in Grenznähe zu suchen, aber da kenne ich niemanden der nach dem rechten schauen könnte oder mal den Briefkasten leehrt.
...nein, du musst dich nicht anmelden. Bei der Kommune, bei der du deine Skattekort beantragst, wirst du gefragst, wo du an den Tagen, an denen du in DK arbeitest, "wohnst" und was du dafür an Kosten aufwenden musst.
Auch die eine Kopie und das Original vom Arbeitsvertrag musst du mitbringen.
Danach bekommst du dann eine Personennummer und wirst auch in DK krankenversichert sein. Was natürlich nicht bedeutet, dass du im Notfall nicht auch in D zum Arzt gehen kannst.
Tina
Auch die eine Kopie und das Original vom Arbeitsvertrag musst du mitbringen.
Danach bekommst du dann eine Personennummer und wirst auch in DK krankenversichert sein. Was natürlich nicht bedeutet, dass du im Notfall nicht auch in D zum Arzt gehen kannst.
Tina
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Hey Tina noch mal danke für die Hilfe.
Man ist als Grenzpendler weiterhin auch bei seiner deutschen Krankenkasse Versichert.
Man bekommt als deutscher arbeitnehmer einen Formular mit der NR E106. Dass wird außgefüllt vom Skattekort und an die deutsche Krankenkasse geschickt.
Mann bekommt dann von der deutschen Krankenkasse in meinem fall die IKK eine neue Versicherung karte. Die es einem ermöglicht weiterhin in deutschland zu seinen Ärtzten gehen kann.
So langsam macht mir die sache Spaß.
Man ist als Grenzpendler weiterhin auch bei seiner deutschen Krankenkasse Versichert.
Man bekommt als deutscher arbeitnehmer einen Formular mit der NR E106. Dass wird außgefüllt vom Skattekort und an die deutsche Krankenkasse geschickt.
Mann bekommt dann von der deutschen Krankenkasse in meinem fall die IKK eine neue Versicherung karte. Die es einem ermöglicht weiterhin in deutschland zu seinen Ärtzten gehen kann.
So langsam macht mir die sache Spaß.
Hi an alle,
als Grenzpendler ist man in DK versichert und erhält von dort auch seine Sygesikringskort. Zusätzlich, da man in DE wohnt, erhält man mit dem E-Formular eine Versichertenkarte seiner bisherigen deutschen Versicherung. Der Versichertenstatus ist aber so, das du als "EU-Bürger" gilst, d.h. die Krankenkasse hat nur eine Verwaltungaufgabe und nimmt das Geld aus einem EU-Topf. Im normalen Alltag habe ich bisher aber keine Abweichungen von meinem vorigen - normal deutschen - Versichertenstaus feststellen können.
Abweichend von der normalen Sygesikringskort die alle Dänen erhalten, läuft die für Grenzpedler jedes Jahr ab und wird nach kurzer schriftlicher Mitteilung verlängert.
Venlig hilsen
Michael
als Grenzpendler ist man in DK versichert und erhält von dort auch seine Sygesikringskort. Zusätzlich, da man in DE wohnt, erhält man mit dem E-Formular eine Versichertenkarte seiner bisherigen deutschen Versicherung. Der Versichertenstatus ist aber so, das du als "EU-Bürger" gilst, d.h. die Krankenkasse hat nur eine Verwaltungaufgabe und nimmt das Geld aus einem EU-Topf. Im normalen Alltag habe ich bisher aber keine Abweichungen von meinem vorigen - normal deutschen - Versichertenstaus feststellen können.
Abweichend von der normalen Sygesikringskort die alle Dänen erhalten, läuft die für Grenzpedler jedes Jahr ab und wird nach kurzer schriftlicher Mitteilung verlängert.
Venlig hilsen
Michael
Hallo
Leider habe ich mich hier in Dänemark angemeldet mit meiner Wohnung.
Kann man sich auch noch nachträglich ummelden?
Ich habe auch geheiratet und muß sowieso aufs Amt.
Denn beim eures Kompass steht, das man sich beim Folkeregister registrieren muß, wenn man nur 1x die Woche heimfährt.
Mfg
Kappe
Leider habe ich mich hier in Dänemark angemeldet mit meiner Wohnung.
Kann man sich auch noch nachträglich ummelden?
Ich habe auch geheiratet und muß sowieso aufs Amt.
Denn beim eures Kompass steht, das man sich beim Folkeregister registrieren muß, wenn man nur 1x die Woche heimfährt.
Mfg
Kappe
Zuletzt geändert von Kappe76 am 12.09.2006, 16:43, insgesamt 1-mal geändert.