Kann man in D angemeldet bleiben und Kindergeld bekommen?

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
saedis
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Beitrag von saedis »

@ joe:

hups, das ist garantiert ein ausnahmefall - wenn das kind in DK keine CPR nummer hat, denke ich mir mal das das deutsche kindergeld bezogen werden kann.

bin von "meinem" fall ausgegangen - kind wohnt und lebt (mit CPR nummer) in DK - und somit verfällt der anspruch auf deutsches kindergeld. so wurde mir das von deutscher seite und auch von dänischer seite erklärt.

ärgere mich ja auch - da dänisches kindergeld deutlich unter dem deutschen liegt...

@ mindretalspige:

wie bekommt man eine dänische CPR nummer wenn man den 1. wohnsitz in D beibehält? usn wurde erklärt das das nicht machbar ist - bzw. dann wieder der ÜBERWIEGENDE aufenthaltsort des kindes greift... :?:
thorbinoxx

Beitrag von thorbinoxx »

also ich finde, dass es sich grunsaetzlich finanziell nicht lohnt, kinder zu haben...
greetz toxx
Simba
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Beitrag von Simba »

Verstehe ich das richtig, daß man sobald man in DK seinen Wohnsitz hat, Kindergeld bekommt? Man muß also nicht erst eine gewisse Zeit dort wohnen? :?:

Wie hoch ist denn das Kindergeld in DK? Ist es nach Einkommen gestaffelt oder für alle gleich?

LG Simba
mindretalspige
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Beitrag von mindretalspige »

@ saedis

ich könnte mir vorstellen, dass ich einen speziellen status geniesse, gehöre nämlich zur dänischen minderheit, da haben wir dann mehr privilegien. und eine cpr-nr. hab ich, obwohl ich 1. wohnsitz in deutschland habe. irgendwie lässt sich das alles machen, aber genau wie, weiss ich nicht.
AT REJSE ER AT LEVE! OG LIVET ER ET EVENTYR....
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Simba hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, daß man sobald man in DK seinen Wohnsitz hat, Kindergeld bekommt? Man muß also nicht erst eine gewisse Zeit dort wohnen? :?:

Wie hoch ist denn das Kindergeld in DK? Ist es nach Einkommen gestaffelt oder für alle gleich?
LG Simba
Ja, man bekommt es sofort nach der Anmeldung. Allerdings wird es vierteljährlich ausbezahlt, wenn Du am 15. April Dich hier anmeldest, gibt es also erst ab 1. Juli Kindergeld.

Das Kindergeld ist für alle Gleich, hat also mit Einkommen nichst zu tun.

Im Jahre 2006 gibt es:

Kinder von 0 - 2 Jahre 3.410,- kr. pr. Vierteljahr
Kinder von 3 - 6 Jahre 3.081,- kr. pr. Vierteljahr
Kinder von 7 -17 Jahre 2.424,- kr. pr. Vierteljahr
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Simba
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Beitrag von Simba »

Danke für die Antwort. Wieder eine Puzzlestück weniger.
:D
LG Simba
DavidNH

Beitrag von DavidNH »

Wenn ich mich mal kurz einmischen darf.

1. Man hat keine besonderen Rechte als Mitglied der dänischen Minderheit, wenn es um deutsches Kindergeld geht. Natürlich kann man im Prinzip auch keinen 1. Wohnsitz in Deutschland haben, wenn man in Dänemark wohnt, bes. nicht nach dänischem Recht, denn hier kennt man ja noch nicht einmal eine Zweitwohnung. Den zweifachen Wohnsitz sollte man sich also nicht gerade auf die Fahne schreiben.

2. Kindergeld beziehen nach deutschem Recht die Eltern, genau genommen ist es eine Senkung der Steuerschuld. Rein rechtlich bezahlt man also genau genommen 154 Euro weniger Steuern und bekommt nicht das Kindergeld ausgezahlt. Wegen dieses Konstrukts können Eltern mit hohem Einkommen auch mehr Kindergeld beziehen (wenn der Kinderfreibetrag das Kindergeld überschreitet, 154 Euro ist nur als "Minimum-Steuerbefreiung" zu verstehen). Wenn ein Kind die Anforderungen für Kindergeld erfüllt, also nicht zu viel verdient, in Ausbildung ist etc., dann können Eltern, die in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, Kindergeld beziehen. Da spielt es zunächst keine Rolle, wo das Kind lebt, denn nach deutscher Rechtsauffassung sind ja die Eltern dafür zuständig, das Kind durch die Ausbildung zu füttern.
saedis
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Beitrag von saedis »

DavidNH hat geschrieben:
2. Kindergeld beziehen nach deutschem Recht die Eltern, genau genommen ist es eine Senkung der Steuerschuld. Rein rechtlich bezahlt man also genau genommen 154 Euro weniger Steuern und bekommt nicht das Kindergeld ausgezahlt. Wegen dieses Konstrukts können Eltern mit hohem Einkommen auch mehr Kindergeld beziehen (wenn der Kinderfreibetrag das Kindergeld überschreitet, 154 Euro ist nur als "Minimum-Steuerbefreiung" zu verstehen). Wenn ein Kind die Anforderungen für Kindergeld erfüllt, also nicht zu viel verdient, in Ausbildung ist etc., dann können Eltern, die in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, Kindergeld beziehen. Da spielt es zunächst keine Rolle, wo das Kind lebt, denn nach deutscher Rechtsauffassung sind ja die Eltern dafür zuständig, das Kind durch die Ausbildung zu füttern.
helf mir mal bitte eben weiter:

der vater meines sohnes wohnt in D - er hat KEINEN anspruch auf kindergeld - weder monatlich ausgezahlt noch ne steuervergünstigung auf der steuerkarte - begründung von fam.kasse aachen:
das kind hat seinen ersten (und einzigen *grins*) wohnsitz in DK - bei seiner mutter - und damit verfällt der anspruch.

und nu?
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej saedis!
Aber wird nicht an den ausgezahlt, der das Sorgerecht hat? ich nehme mal an: das bist Du?
Und Du hast Wohnsitz in DK...

gruß Ursel, DK
saedis
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Beitrag von saedis »

hi ursel,

sorgerecht 50/50... 8)

letzten endes ist es mir langsam auch schnurzpiepegal - interessiert mich einfach, ob es vielleicht auch eine andere möglichkeit gegeben hätte, wenn und aber 8)

schönen sonntag...
mindretalspige
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Beitrag von mindretalspige »

so sieht das für mich, als studentin der deutschen minderheit aus....

1.7 Kindergeld (tyske børnepenge).
Selvom du er under uddannelse i udlandet, har dine forældre krav på ”Kindergeld”, hvis de er
embedsmænd eller har en sådan status, så har de ydermere krav på ”Ortszuschlag”. Forudsætningen
er selvfølgelig, at dine forældre betaler skat i Tyskland, dvs. har bopæl der.
For at få pengene, skal de sædvanligvis sende en ”Studienbescheinigung” til ”Familienkasse”.
Den kan som regel fås på tysk på de fleste uddannelsessteder. Det er lidt forskelligt fra “Arbeitsagentur”
til ”Arbeitsagentur”, men som regel kræves denne hvert halve år. Arbeitsamt Nord
skriver i en e-mail til os:
“Lassen Sie mich daher das Berechnungsprinzip bei der Einkommensfeststellung kurz
skizzieren:
Bruttoarbeitslohn
./. mindestens AN-Pauschbetrag i. H. v. jährl. 1.044 Euro (wenn Werbungskosten höher,
dann höheren Betrag)
= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
"Bafög"-Zuschussleistung
./. mindestens Kostenpauschale i. H. v. jährl. 180 Euro
=Bezüge
./. ggf. besondere Ausbildungskosten wie Studiengebühren, Fachliteratur etc., soweit nicht
durch Dritte erstattet.
Wenn (verbleibende)Summe Einkünfte + Bezüge höher als Grenzbetrag von 7.188
Euro= kein KG-Anspruch; wenn keine Überschreitung = KG-Anspruch. Für die Umrechnung
von Einkünften, die z. B. in DK erzielt werden, gilt § 32 Abs. 4 S. 10 EStG, d.
h. folgende Umrechnung wäre anzustellen: 50.000 DKR : 7,4367 DKR (=Referenzkurs
für 1 Euro) = 6.723,412 Euro, abgerundet auf 6.723,41 Euro (bei Ergebnis bis 4 bei der
3. Nachkommastelle ab- und bei Ergebnissen ab 5 aufrunden).
Bei dem Beispiel habe ich vorausgesetzt, dass die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Zifffer
2 a) EStG (Besuch einer Hochschule mit Immatrikulation und berufsqualifizierender
Abschluss als Ziel) das ganze Kalenderjahr vorliegen. Bei der kindergeldrechtlichen Einkommensüberprüfung
(Prognose- entscheidung) wird Arbeitsentgelt mit dem Bruttobetrag
angesetzt, im Prinzip ebenso Ausbildungshilfen wie deutsche Bafög-Zuschussleistungen;
da diese jedoch Brutto für Netto gezahlt werden, wird letztlich der Zahlbetrag
zugrundegelegt.” (E-mail af 09. april 2002).
Bemærkning: Hvis dine forældre giver ”Kindergeld” til dig (i 2005 154 € per måned), så er det
deres venlighed. Du selv har ifølge loven ikke krav på pengene. Det har så på den side den fordel,
at det er en gave - du skal ikke angive ”Kindergeld” (i modsætning til SU’en) som indkomst på
din selvangivelse (”Steuererklärung”) til Skat (tidligere Told&Skat).
Men bemærk også: Vælger du SU fra, fordi du har tjent for meget, kan Arbeitsagentur alligevel
beregne din indkomst, som om du havde fået SU i hele perioden, da du havde krav på SU. Hvis
du vil tjene meget ved siden af, så er det en smart idé at have indkomsten på hovedkortet (hvor
du har dit fribeløb), og SU’en på bikortet, hvor du så betaler en hel masse skat af din SU - så bliside
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Ambassadens guide til Danmark – © 2002-2006 – http://ambassaden.de
ver SU-nettobeløbet mindre og din samlede indkomst efter Arbeitsamtets regnemetode lavere.
Bemærk også, at er kommet en ændring af reglerne vedr. Kindergeld, således at man fremover
kun skal angive sin arbejdsindkomst efter skat. Se denne dom fra Forbundsforfatningsdomstolen
den 11. januar 2005:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2005/1/11
De nyeste indkomstgrænser m.m. kan du finde her:
http://arbeitsagentur.de - klik på ”Service von A-Z” > ”Geldleistungen” > ”Kindergeld.”
OBS!
Den nye tyske forbundsregering mellem CDU/CSU og SPD vil ændre reglerne for børnepenge,
fremover skal de kun kunne udbetales for unge under 25 (tidligere 27). Se mere her:
http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,1774541,00.html

værsgo ;o)
AT REJSE ER AT LEVE! OG LIVET ER ET EVENTYR....
H.C. Andersen

[img]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/da/8/89/Sydslesvigskflag.gif[/img] sydslesvig løverne brøler igen :D
saedis
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Beitrag von saedis »

mindretalspige hat geschrieben:Forudsætningen
er selvfølgelig, at dine forældre betaler skat i Tyskland, dvs. har bopæl der.
tak for det ;)

denke da liegt der "hase im pfeffer": du bist direkt das "kind" (richtig?) - in meinem falle würde ich ja als erziehungsberechtigte das KG bekommen - und da ich (mit aufenthaltsbestimmungsrecht meines sohnes) eben KEINEN wohnsitz mehr in D habe, scheint mir hier der casus zu liegen ;)

however - wieder was dazugelernt ;)
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