Aufenthalterlaubnis in Dänemark wenn der Ehepartner Däne ist

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corinnabär
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Aufenthalterlaubnis in Dänemark wenn der Ehepartner Däne ist

Beitrag von corinnabär »

Hej!!!

Mein Freund (Däne) und ich (Deutsche) möchten jetzt im Mai heiraten.
Wir sind beide noch Studenten und werden beide Ende des Jahres unser Studium beenden. Ich würde aber gerne schon nach Dänemark zu ihm ziehen, da ich mich nur noch auf mein Examen vorbereiten muss, es also von zu Hause aus machen kann, da keine Vorlesungen mehr vorgesehen sind.
Meine Frage: bekomme ich in Dänemark eine Aufenthaltserlaubnis oder -genehmigung wenn wir verheiratet sind???
Ist dieser dann beim Ausländeramt in Dänemark zu beantragen??
Es heisst, für einen Dänen sei es fast unmöglich einen "Ausländer" zu heiraten und dann mit ihm in Dänemark zu leben.Gehören wir als Deutsche auch dazu??? Oder gibt es für Deutsche eine andere Regelung???

Ich danke schon mal allen im voraus.

Hej hej
Corinna
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Die Regeln für Familienzusammenführung sind streng und kompliziert. Ich frage mich aber, ob das wirklich ist, was Du willst? :wink:

So lange Du noch in D studierst, wirst Du ja vermutlich auch dort Dein (formelles) Wohnsitz beibehalten? Wo Du Dich aufhällst ist aber Dir überlassen. Du kannst Dich ohne Probleme (mehrmals) für drei Monate in DK aufhalten. Dazu brauchst Du keine Aufenthaltsgenehmigung oder sonstige Formalitäten.

Nach dem Examen wirst Du ja vermutlich ein Job suchen. Wenn Du ein Job in DK findest, dann kannst Du auf grund von EU-Recht ohne probleme hier eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Das hast ja auch noch den Vorteil, daß Du Dein eigener Aufenthaltsgenehmigung hast, und nicht von Dein Zukünftiger "abhängig" bist.
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corinnabär
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Beitrag von corinnabär »

Hej!!!
Tja das Problem ist, dass ich ein schulpflichtiges Kind habe, welches in dänemark dann auch die Schule besuchen soll.
Darf mein Kind auch die Schule besuchen, wenn ich keine Aufenthaltserlaubis habe???
Es ist mir schon sehr wichtig, dass mein Kind so schnell wie möglich in Dänemark die Schule besucht.

TAK
Hej hej
Corinna
antonietta.stockem

Antwort

Beitrag von antonietta.stockem »

Hallo du, :-)

Also das erste halbe Jahr in darfst du dich sowieso in Daenemark aufhalten, und dein Kind kann in der Zeit eigentlich nur die Schule besuchen, wenn du dein Wohnsitz in Daenemark hast? Falls du deinen Zweitwohnsitz in Dk anmeldest, muesste das also gehen..


kærlig hilsen

Antonietta

PS selbst vor einen Jahr hier hingezogen und total happy mit Kind
:wink:
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej!
Das Problem ist nur: es gibt keinen Zweitwohnsitz...
Und ohne Wohnsitz /Anmeldung) des Kindes = CP-Nummer hier in Dk wird es kaum zur Schule kommen können. (Zumal es sicher anfangs kaum Dänisch spricht und somit noch womöglich Extra-Rücksichten erfordern würde... solche Ressourcen für ein nicht angemeldetes Kind? Ganz abgesehen von versicherungstechnischen Fragen etc.)

Schwierige Frage - ich grübele ... Ursel, DK
antonietta.stockem

Beitrag von antonietta.stockem »

wir hatten zu diesen Zeitpunkt keine Cpr.. nr... wir waren aber hier in DK gemeldet...

Ich weiss es nicht...? Vielleicht geht es ja doch?
Bei uns ging es auch ohne CPR :wink:
Liserl

Beitrag von Liserl »

Hej Corinna

Ich bin Österreicherin und heirate morgen meinen dänischen Freund. Das mit der Familienzusammenführung ist leider fürchterlich kompliziert, auf diese hätten wir nämlich ursprünglich auch gehofft. Soweit ich mich erinnern kann hätte mein Freund eine Wohnung haben müssen, die groß genug ist und sogar eine Kaution stellen, falls ich ausgewiesen werde und Abschiebekosten entstehen :shock:
Die anderen beiden Möglichkeiten sind, dass du entweder nachweisen kannst, dass du einen Job in DK hast oder aber 69.000 kronen auf einem Konto, das nur auf deinen Namen geht. Ich habe glücklicherweise Eltern, die mich da unterstützen wollen (und können), da ich selbst erst mit dem Studium fertig geworden und auf Jobsuche bin. Ansonsten wäre das unmöglich gewesen ...
Natürlich kannst du auch ein halbes Jahr einfach so in Dk leben und versuchen eine Arbeit zu finden. Das ging für mich leider nicht, da man in Österreich nicht alleine sondern wenn man studiert solange bis man heiratet bei den Eltern mitversichert ist , also nur noch bis morgen in meinem Fall. DAnn hab ich zwar noch für 7 Wochen eine studentische Selbstversicherung, weil ich gearbeitet habe, aber da ich auf keinen Fall ein halbes Jahr ohne Krankenversicherung leben wollte, hab ich mich - der Familie sei dank - für obige Variante entschieden.
Ich wünsch dir alles Gute für die Hochzeit und dass du alles klären kannst!
LG
Elisabeth
saedis
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Beitrag von saedis »

moin moin,

die aufenthaltsgenehmigung für ein kind fällt gleich mit der aufenthaltsgenehmigung der mutter (erziehungsberechtigten). mit dieser genehmigung bekommst du deine CPR und die, des kindes.
erst mit CPR kann das kind in der schule / fritidshjem angemeldet werden. so war es bei uns vor 2 jahren jedenfalls. fazit: solange ich eine genehmigung habe - hat mein kind die ebenfalls ;)

gut, beide institutionen haben ein kleines zugeständniss gemacht - die ganze anmelderei lief erst über die CPR meines freundes - er ist däne - weil wir auf die eigenen CPRs doch länger gewartet haben... mussten aber, als die CPR fürs kind dann da war - diese direkt nachreichen...

auch finde ich ursels einwurf bezgl. versicherung nicht ganz unerheblich - auch wir hatten für die übergangszeit von 6 monaten eine extra krankenversicherung abgeschlossen (die wir auch prompt nutzen mussten - als kind vom klettergerüst fiel und sich den arm gebrochen hat...) - würde ich nicht unterschätzen...

aber um auf deine ausgangsfrage zurückzukommen:

nein - du bekommst nicht automatisch eine aufenthaltsgenehmigung wenn du mit (d)einem dänen verheiratet bist ;)
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