Frage zum Aufenthaltsrecht

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uschida

Frage zum Aufenthaltsrecht

Beitrag von uschida »

Ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen mit einer Auskunft. Mein Freund ( 58 Jahre alt) will in zwei Jahren zu mir nach Deutschland ziehen und wir wollen heiraten. Seine Rentenbezüge könnten wohl ohne Probleme hierher überwiesen werden. Problematisch wird es wohl nach allem,was ich bisher über dänisches Aufenthaltsrecht gelesen habe, wenn wir uns nach ein paar Jahren entschliessen würden, doch lieber zusammen in Dänemark zu wohnen. Ich hätte dann auch schon Rentenbezüge. Aber nach der Zugehörifkeitsregel könnte es wohl kompliziert werden, wenn wir uns dann beide dort aufhalten wollen...?? Wer weiss, wie da der letzte Stand der Dinge ist?M.E. müßte er selbst doch aber jederzeit dort wieder hinziehen dürfen, dann er ist dort geboren und hat dann 60 Jahre dort gewohnt. Aber ich dürfte dann wohl nicht mit, weil die Zugehörigkeit der Familie zu Dänemark durch unsere Jahre in Deutschland nicht mehr so gross ist??? Alles sehr paradox, vor allem in unserem Alter....Freundliche Grüsse Ursula D.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Uschi!
Du bist ja EU-Bürgerin und durch Deine Rente selbst versorgt, insofern ist das gar kein Problem, wenn Ihr Euch nach etlichen Jahren entschließt, in Dk zu leben.
Wirklich schwierig ist die Sachlage für Menschen, die nicht aus EU-Ländern kommen, und ihre (dänischen) Angehörigen!

Gruß Ursel, DK
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Dazu kommt noch ein Sonderregel. Selbst wenn Du eine Aufenthaltsgenehmigung auf grund von Familienzusammenführung beantragen mögtest, dann müßt Ihr keine Zugehörigkeit zu DK nachweisen.

Der Grund ist, daß Dein Mann mehr als 28 Jahre lang dänischer Staatsangehöriger gewesen ist. In diesem Fall entfällt die Bedingung.

Falls es passieren sollte, mögte ich Dir aber trotzdem raten, Deine Aufenthaltsgenehmigung auf grund von EU-Recht als Rentnerin zu beantragen. Dann bist Du nämlich von Deinem Mann unabhängig. Sonnst könntest Du nämlich die Aufenthaltsgenehmigung verlieren, falls er stirbt, bevor Du eine unbefristeste Aufenthaltsgenehmigung erreicht hast (dauert 7 Jahre).
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Kiko

7 Jahre?

Beitrag von Kiko »

Sind das 7 Jahre weil man die befristete Aufenthaltsgenehmigung als Rentnering bekommt? Wenn man Arbeit hat bekommt man sie doch schon nach 5 jahren, oder??
Und noch eine Zusatzfrage: Wie hoch müssen die Rentenbezüge aus Deutschland sein, damit das als lebensgrundlage hier anerkannt wird? Und gibt es dann auch die möglichkeit Wohngeld zu beantragen, oder entfällt das mit einer befristeten Genhemigung?
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Die Grenze wurde letztes Jahr generel von 5 auf 7 Jahren erhöht.

Wie hoch die Bezüge sein müssen, weis ich nicht. "Man muß davon leben können". Man kann aber trotzdem Wohngeld bekommen, daß richtet sich ja auch nach der Miete.
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antonietta.stockem

wie lange muss man in DK sein?

Beitrag von antonietta.stockem »

Hallihallo,

ich bin letztes Jahr mit meiner Familie nach dk gezogen, und bei mir reicht es schon nach fuenf jahren. Dann bekomme ich meine Aufenthaltsgenehmingung.

Also,... ich ueberlege auch ernsthaft daenin zu werden.

liebe gruesse antonietta
doro
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Beitrag von doro »

Also das mit den 5/7 jahren stimmt nicht.Es sind jetzt 10 Jahre, igal wo man herkommt.Und der Preis war vor 3 Jahren 1000 Kr.Ich war selbst bei der fremmepoliti, also aus erster Stelle.Hab damals erfahren dasss ich den Antrag stellen koennte , aber halt die 10 jahre warten muesste! Liebe gruesse doro
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej allesammen!
Vermischt Ihr jetzt nicht wirklich alles ???
Es gibt eine befristete und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, für Bürger außerhalb der EU auch das Visum bei einem geplanten Besuch in DK, und dann gibt es die Möglichkeit, die dänische Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Wovon redet Ihr denn nun :wink: :wink:

Ursel, DK
doro
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Beitrag von doro »

sorry, undskyl ich vermische, ich meinte die staadsbuergerschaft.Aufenthaltsgenehmigung, musste ich arbeit nachweise und insgesamt 3 mal beanttragen , bei dritten mal dann permanent! gruss doro
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich denke wir müssen langsam etwas klarstellen :wink:

Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann erteilt werden gemäß Ausländergesetz §11. Das ist einen ganz langen Paragraphen mit vielen Bestimmungen, aber entscheidend ist:
Stk. 3. Efter ansøgning meddeles der tidsubegrænset opholdstilladelse til en udlænding, som har boet lovligt her i landet i mere end de sidste 7 år, og som i hele denne periode har haft opholdstilladelse på det samme grundlag
Das mit den 7 Jahren stimmt also. Dazu kommen auch einige Bestimmungen über Kenntnisse der dänische Sprache, Schulden an der öffentliche Hand, Kriminalität etc.

Das sind aber die generellen Regeln. D.h. sie gilt für alle die keine Staatsangehörigen eines EU-Landes (oder Schweiz, Norwegen und Island) sind. Sie gelten allerdings auch für EU-Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung auf grund von Familienzusammenführung beantragen. (Weil das von der EU-Recht nicht erfaßt ist).

Allerdings gibt es im Gesetz auch den §2 Teil 4:
Stk. 4. Ministeren for flygtninge, indvandrere og integration fastsætter nærmere bestemmelser til gennemførelse af Den Europæiske Unions regler om visumfritagelse og om ophævelse af indrejse- og opholdsbegrænsninger i forbindelse med arbejdskraftens frie bevægelighed, etablering og udveksling af tjenesteydelser m.v. Ministeren for flygtninge, indvandrere og integration fastsætter nærmere bestemmelser om opholdstilladelser efter § 6. Ministeren for flygtninge, indvandrere og integration kan herved fravige bestemmelserne i denne lov i det omfang det følger af EU-reglerne.
Dies bedeutet eigentlich nur, daß EU-recht vorgang hat, und daß es deshalb für Staatsangehörige aus EU-Länder, die auf Grund von EU-Recht ein Aufenthaltsgenehmigung beantragen, andere (leichtere) Bestimmungen gibt. Das hängt aber nicht nur von der Staatsangehörigkeit ab, sondern auch von der Rechtsgrundlage.

Beachte, daß die 7 Jahre Zusammenhängend sein müssen, es muß den letzten 7 Jahren sein und der Aufenthalt muß legal und auf die selbe Rechtsgrundlage sein. Wenn man z.B. erst eine Aufenthaltsgenehmigung aus EU-Arbeitnehmer bekommt und nach 3 Jahren dann eine als familienzusammenführter, dann muß wieder von 0 gezählt werden.

Das mit den 10 Jahren ist etwas ganz anderes. Hier geht es um die dänische Staatsangehörigkeit. Eine 10-Jahres Frist gibt es allerdings nur in den Bestimmungen zur erwerb der dänische Staatsangehörigkeit durch Erklärung. Wichtig ist hier, daß die 10 Jahre nicht unbedingt Zusammenhängend sein müssen. Hier finden wir auch das Gebühr von 1000 Kr. Allerdings besteht diese Möglichkeit inzwischen nur für Staatsangehörige der Skandinavischen Länder.

Alle andere (auch Deutsche) müssen, wenn sie wollen, die Dänische Staatsangehörigkeit durch Naturalisation beantragen. Die Bedingungen dafür stehen hier:

[url]http://www.inm.dk/Index/dokumenter.asp?o=30&n=0&d=1475&s=4[/url]

Hier ist die Frist als Hauptregel 9 Jahre. Allerdings gibt es für etliche Gruppen kürzere Fristen:
Varigheden af ophold i Danmark

Ansøgeren skal som udgangspunkt have haft ophold i Danmark i mindst 9 år. Opholdsperioden regnes fra det tidspunkt, hvor ansøgeren første gang har fået opholdstilladelse.

For statsløse samt for personer med flygtningestatus kræves kun 8 års ophold fra meddelelsen af opholdstilladelsen.

Der stilles også kortere opholdskrav til blandt andre nordiske statsborgere, personer, der er gift med danske statsborgere, personer, der er kommet hertil som børn og har fået dansk uddannelse, og andre personer, der har fået en væsentlig del af deres almindelige eller faglige uddannelse i Danmark.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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antonietta.stockem

Vielen Dank

Beitrag von antonietta.stockem »

Freue mich, zu hoeren, das es da chancen gibt, daenin zu werden ohne komplikationen.

Und vielen dank fuer die gute Aufklaerung
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej allesammen!
Beachtet aber, daß es meines Wissens bislang noch unmöglich ist, beide Staatsbürgerschaften zu haben - Ihr würdet dann die deutsche verlieren.

Gruß Ursel, DK
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