Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Christiane

Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)

Beitrag von Christiane »

Hej!

Ich habe eine Frage zu der Mitnahme eines Autos nach Dänemark. Ich wollte das Ganze so regeln, daß ich für den Zeitraum meines Dänemark-Aufenthaltes von zwei Jahren sowohl in Deutschland (bei meinen Eltern) als auch in Dänemark gemeldet bin. Vor allem, um mein Auto mitnehmen zu können ohne eventuelle Einfuhrgelder bezahlen zu müssen. Funktioniert das so auf diesem Weg, wie ich es mir vorstelle oder darf ich nicht in beiden Ländern gemeldet sein. Hat von Euch jemand so etwas schon erfolgreich praktiziert und gibt es eventuell Dinge, die zu beachten sind?

Tak og hej-hej!

Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 08.01.2003, 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
Kiko

Beitrag von Kiko »

Hej.
Ich habe gehört, dass man sobald man in Dänemark gemeldet ist, kein Auto mit deutschen Kennzeichen fahren darf. (Leider weiß ich nicht mehr genau woher diese Info stammt...) Das machen die, damit die Dänen weniger Chancen haben mit einem über deutsche Bekannte registrierten Auto längerfristig durch die Gegend zu fahren.
Das geht wohl theoretisch so weit, dass dich ein dänischer abstinenter Freund nicht mal in deinem deutschen Auto nach einem Kneipenbesuch nach Hause fahren darf, wenn du etwas zu viel getrunken hast. Hier hat die Polizei aber wohl einen gewissen Spielraum, euch zu glauben, dass das wirklich nur eine Ausnahme ist.
Sicher bin ich mit diesen Aussagen aber nicht, irgendwo im weiten Web steht etwas dazu, aber den Link habe ich leider nicht gespeichert...
Hilsen Kirsten
Zuletzt geändert von Kiko am 09.01.2003, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
tigres

Beitrag von tigres »

Richtig was Kirsten schreibt, dass in Dänemark gemeldete Personen kein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen fahren dürfen (Zollbestimmungen) oder nur, wenn sich der ausländische Fahrzeughalter als Passagier im Fahrzeug befindet. Das gilt z.B. auch für Mietfahrzeuge!
Allerdings habe ich auch keinen link dazu.
Zuletzt geändert von tigres am 09.01.2003, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
Fischkopf

Beitrag von Fischkopf »

Hej Christiane!
Was das Anmelden in beiden Ländern angeht, haben wir folgende Erfahrungen:
Wir gingen in Deutschland zum Einwohnermeldeamt und teilten denen mit, daß wir einen Zweitwohnsitz in D-Land und einen ersten in DK haben wollten. Uns wurde mitgeteilt, das ginge nicht, denn man kann nicht einen Erstwohnsitz in einem und einen Zweitwohnsitz in einem anderen Land haben. Also meldeten wir den ersten Wohnsitz in D-Land an und schrieben in dem Formular wahrheitsgemäß, daß wir einen weiteren in DK haben. Diese Info strich die Beamtin dann wieder von dem Formular mit den Worten "Wohnsitze in anderen Ländern sind für uns nicht von Interesse". Dieselbe Prozedur durchliefen wir hier in DK. Auch hier interessierte die Kommune sich absolut nicht dafür, daß wir bereits in D-Land einen Erstwohnsitz hatten. Resultat ist also, daß wir 2 erste Wohnsitze haben. Keine Ahnung, ob wir künftig bei EU Wahlen zweimal wählen dürfen...

Was das Auto angeht, wurde uns mitgeteilt, daß wir verpflichtet sind, innerhalb von 2 Wochen ein dänisches Kennzeichen zu beschaffen, es sei denn, man hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Da wir den nicht hatten, haben wir nicht nachgefragt, wie lang denn der Fristzeitraum maximal sein darf. Wir haben das Auto dann trotzdem noch über ein Jahr mit deutschem Kennzeichen hier gefahren, nachdem wir es offiziell auf meinen Schwiegervater in D-Land angemeldet hatten, offiziell war es also nicht unser Auto. Irgendwann war uns das aber zu doof, und als ich nicht mehr zwischen D-Land und DK (Job und Mann) gependelt bin sondern ganz nach DK zog, haben wir uns entschieden, das Auto umzumelden. Wir hatten in D-Land Überführungskennzeichen bekommen, die zeitlich befristet galten (ich glaube für 10 Tage). Nach deren Gültigkeitsablauf haben wir hier alles für die dänische Zulassung beisammen gehabt und in den sauren Apfel gebissen, das Auto legal einzuführen.

Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter!
Hilsen
Martina
Zuletzt geändert von Fischkopf am 10.01.2003, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Hej!

Vielen Dank für Eure Info's!!! Sie helfen wirklich weiter!! Nachdem mir mittlerweile auch von offizieller Seite geraten wurde, einfach so wenig wie möglich über irgendwelche Zweit-, Erst- und andere Wohnsitze zu erzählen, werde ich mich wohl einfach in beiden Ländern melden. Das merkwürdige ist bei meinem Fall sowieso, daß ich das Stipendium nur auf ein deutsches Konto überwiesen bekomme, was dann ja logischerweise einen Wohnsitz in Deutschland erfordert...

Ansonsten habe ich jetzt auch noch die Info bekommen, daß man bei einem befristeten Aufenthalt sein Auto bis zu einem Jahr mit deutschem Kennzeichen fahren kann und dann die Möglichkeit hat, die Steuern bzw. Überführungsgebühren in Raten zu bezahlen. Das macht man über den Zeitraum des Aufenthaltes, so daß man nicht die ganze Summe bezahlen muß. Das was man dann bezahlt, soll angeblich ungefähr dem entsprechen, was man auch in D so bezahlen müßte... Mal sehen, ob das alles so klappt. Ansonsten müßte ich auch versuchen es über meine Eltern z.B. anzumelden... Leider muß man dann natürlich seine Haftpflichtversicherung kündigen, die in meinem Fall noch ein paar nette Extras bietet, die es mittlerweile nicht mehr gibt.

Ansonsten allen ein schönes Wochenende!!

Hilsen!
Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 10.01.2003, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Hej!

Was mir noch so durch den Kopf gegangen ist... Wenn ich in D gemeldet bin, habe ich ja auch einen deutschen Perso. Wenn ich also mit dem Auto in DK fahre und bei einer eventuellen Kontrolle die deutschen Ausweise vorzeige, kann man dann überhaupt so einfach nachvollziehen, daß ich in DK gemeldet bin? Vorausgesetzt natürlich ich habe keinen bösen Sachen angestellt ;)

Hilsen

Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 13.01.2003, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
Fischkopf

Beitrag von Fischkopf »

Der deutsche Personalausweis ist ja nur ein Wohnsitzdokument, kein Paß! Du kannst also entweder deinen Paß zeigen, um deine Staatsangehörigkeit zu dokumentieren oder deine Aufenthaltsgenehmigungskarte oder Krankenversicherungskarte von deiner Kommune hier.
Hilsen
Martina
Zuletzt geändert von Fischkopf am 13.01.2003, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Hallo Martina,

du darfst tatsaechlich in beiden Laendern waehlen, wenn Du beide Wohnsitze hast. Als Deutsche bedeutet dass : Bundestags-, Landtagswahl, Kommunalwahl etc. in D, als Nichtdaene aber EU Buerger kommunal in DK.

Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 31.01.2003, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
Don't worry - be happy!
iri

Beitrag von iri »

Hallo und Hej an alle,

was bin ich froh, dass ich diese Webseite gefunden habe. Mit Spannung habe ich den Abend gesessen und einige Beiträge dieses Forums verfolgt.

Als erstes eine kleine Vorstellung:
Ich bin gebürtige Berlinerin, lebte 6 Jahre in Schweden und bin nun in Dänemark gelandet.

Meine Autofrage: Gibt es generell bei jeder Autoeinführung nach Dänemark eine Steuernachzahlung? Oder sind auch Ausnahmen zugelassen? Mein Jetta ist nun 17 Jahre alt und es wäre doch eigenartig wenn die nachzuzahlenden Steuern höher wären als der Kaufpreis des Autos, den ich vor 7 Jahren für den Wagen zahlte.Immer der Chauffeur zu sein ist nicht so spassig für mich, da sich meine Leidenschaft für's Auto fahren in Grenzen hält.

Grüsse
iri

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Grüsse
iri
Zuletzt geändert von iri am 13.02.2003, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.
Fischkopf

Beitrag von Fischkopf »

@Andrea,
daß ich in beiden Ländern generell wählen kann, ist klar (und das habe ich ja auch bereits getan). Meine Überlegung war, ob ich in beiden Ländern eine Stimme bei der EU-Wahl abgeben kann.... Das sollte ja eigentlich wohl nicht so sein, wird aber in der Praxis wahrscheinlich trotzdem der Fall sein. Merkwürdig finde ich es schon, daß alle Seiten sich so wenig dafür interessieren...

@Iri, ich fürchtem diese Frage kann ich nicht beantworten. Steuernachzahlungen hatten wir keine als wir mit dem Auto herkamen. Aber vielleicht ist das bei dir so, weil du aus Schweden hier nach Dänemark ziehst??

Hilsen
Martina
Zuletzt geändert von Fischkopf am 18.02.2003, 11:26, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Das hast du völlig richtig verstanden. Kein Mietwagen aus Deutschland fährt mit einem Dänen am Steuer ohne deutsche Begleitung über die Grenze nach Dänemark.
Meinen Mann (damals Freund) musste ich an der Grenze abholen, da sein dänisches Auto in Deutschland seinen Geist aufgab und die Einreise (in dem Fall Rückreise nach Hause) mit einem deutschen Mietwagen *nicht* gestattet ist. :(
Gruss
Iri
Zuletzt geändert von iri am 19.02.2003, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej martina,
als bei mir die erste eu wahl anstand kan´m ein schreiben, wo ich wählen wolle. kann also nur eine stimme abgeben - ist ja auch okey, sonst wäre das ja schwindel.
hilsen evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 20.02.2003, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
tigres

Beitrag von tigres »

Hej Deike!
Ich kann als Däne (oder Deutscher mit Wohnzitz in DK) einen Mietwagen in D fahren, aber nur bis zur dänischen Grenze. Deshalb bestellt meine dänische Firma für die Heimreise ab Flughafen HH immer Mietwagen mit dänischen Kennzeichen.
Wohnst Du in DK, also nicht den Wagen der deutschen Freunde nehmen um Sonntag morgen Brötchen zu holen, nur weil dieser vorne in der Einfahrt steht!
Zuletzt geändert von tigres am 21.02.2003, 00:14, insgesamt 1-mal geändert.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Hej,

was passiert eigentlich, wenn sie einen erwischen? Welche Strafe muß man erwarten?

Hilsen,

Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 21.02.2003, 08:03, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Der "Spass" kostet 6000 dkr.Hinzu kommen noch Gebühren und Abgaben.
Gruss
Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 25.02.2003, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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