Aufenthaltsgenehmigung oder “EF/EØS- opholdsbevis“ in DK

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Ida
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Aufenthaltsgenehmigung oder “EF/EØS- opholdsbevis“ in DK

Beitrag von Ida »

Hallo

ich bräuchte unbedingt eine richtige Auskunft zum Thema:

Aufenthaltsgenehmigung oder “EF/EØS- opholdsbevis“ in Dänemark.

Ich arbeite in Dänemark und habe meinen Wohnsitz weiterhin in D. behalten und besitze nur eine “fiktive CPR-NR.“ um hier in DK Steuern zu bezahlen.
Da diese “fiktive CPR-NR.“ mir und meinem Partner es nicht ermöglichen die dänische Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, habe ich aus dem Forum und anderswo her soweit erfahren, dass man diese Ansprüche nur erhält, wenn man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt.
Fragen:
1. Was für einen Unterschied(evtl. Vor- oder Nachteile) macht es, ob ich eine allgemeine Aufenthaltsgenehmigung(Københavns Overpræsidium) beantrage oder einen
EF/EØS- opholdsbevis(ED/EFA residence certifikate)?

2. Setzt diese Aufenthaltsgenehmigung(Registrierung im Folkeregister) eigentlich die Einfuhr oder eine eventuelle Fahrerlaubnis(bei Centralregister Motorkoretojer) meines in D. gemeldeten PKW voraus?
Dieser Schritt kann unter Umständen dann recht teuer werden und dies möchte ich ungern ausprobieren, oder gibt es vielleicht eine bessere Alternative?


3. Was passiert eigentlich mit meiner gesetzlichen KV und private KV(Partner) in D., wenn ich über den dänischen Staat krankenversichert(nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung)) bin, oder muss ich diese weiter fortführen bzw. weiter Beiträge ein zahlen oder brauche ich diese dann nicht mehr? Habe keine Ahnung wie das abläuft.

4. Wie läuft das eigentlich mit dem Formular E-.106 ab?

Viele ungeklärte Fragen auf die ich bis jetzt leider noch keine wirklich klaren Antworten erhalten habe. Die vielen Infomaterialien die ich durchgesehen habe sind oft zu allgemein gehalten und gerade in Bezug auf DK muss ich wissen, ob mir durch gewisse eingeleitete Schritte eventuelle Vor- bzw. wahrscheinlich eher Nachteile entstehen können.
Ich bin sehr dankbar über ratsame Tipps bzw. verwertbare Auskünfte!

Grüsse
Ida
PetraStoll

Beitrag von PetraStoll »

Hej Ida,
was ist eine “fiktive CPR-NR"? Soviel ich weiß, darfst Du ein halbes Jahr in DK arbeiten, ohne eine Aufenthalts- und Arbeitsgehnemigung zu beantragen. Aber warum keine beantragen, wenn man in DK arbeitet? Die Krankenversicherung in DK, bezahlst Du ja automatisch, zusammen mit den Steuern, 8 % Deines Gehaltes. Um zum Artzt gehen zu können, brauchst Du aber eine gelbe Versicherungskarte und die bekommst Du, wenn Du eine Aufenthalts- und Arbeitsgehnemigung hast (Du musst einen festen Hausarzt wählen) und im Volkeregister eingetragen bist. Die Regeln für Grenzgänger kenne ich leider nicht. Die Geschichte mit dem Auto ist wieder eine ganz andere, dazu gibt es im Forum auch ganz viele Beiträge.

Viele Grüße von Petra aus Holbæk
Vilmy
Mitglied
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Beitrag von Vilmy »

Hej,

ein paar Ideen, aber ich kenne mich mit Grenzgängern nicht aus.

Ida hat geschrieben: 1. Was für einen Unterschied(evtl. Vor- oder Nachteile) macht es, ob ich eine allgemeine Aufenthaltsgenehmigung(Københavns Overpræsidium) beantrage oder einen
EF/EØS- opholdsbevis(ED/EFA residence certifikate)?

Keinen, denn für dich als EU Arbetnehmerin kommt der EF opholdsbevis in Frage. Wenn dein Freund auch hier arbeitet, ebenso.

2. Setzt diese Aufenthaltsgenehmigung(Registrierung im Folkeregister) eigentlich die Einfuhr oder eine eventuelle Fahrerlaubnis(bei Centralregister Motorkoretojer) meines in D. gemeldeten PKW voraus?
Wenn du eine dänische Folkeregisteradresse hast, musst du dein Auto ummelden, da es den dänischen Behörden ziemlich egal ist, ob du auch einen Wohnsitz in Deutschland hast (und umgekehrt). Den Führerschein muss man allerdings, soweit ich weiss, nihct mehr umtauschen.

Dieser Schritt kann unter Umständen dann recht teuer werden und dies möchte ich ungern ausprobieren, oder gibt es vielleicht eine bessere Alternative?

Kenne keine..

3. Was passiert eigentlich mit meiner gesetzlichen KV und private KV(Partner) in D., wenn ich über den dänischen Staat krankenversichert(nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung)) bin, oder muss ich diese weiter fortführen bzw. weiter Beiträge ein zahlen oder brauche ich diese dann nicht mehr? Habe keine Ahnung wie das abläuft.

Ich habe damals bei der BEK gesagt bekommen, dass ich die kündigen kann (mit Angabe des Grundes), und dass ich mich bei einem erneuten Umzug nach D wieder anmelden könne. Sozusagen eine ruhende Mitgliedschaft. Aber am Besten fragst du mal bei deiner KV nach, denn sonst nehmen die dich vielleicht nicht wieder....

4. Wie läuft das eigentlich mit dem Formular E-.106 ab?

Kenne ich nicht...
So, hoffentlich half das ein wenig. Viel Glück jedenfalls.
vilmy
mindretalspige
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Beitrag von mindretalspige »

@ petrastoll
eine fiktive cpr nummer ist eine, die du bekommst wenn du in dk noch nicht gemeldet bist mit wohnsitz, opholdstilladelse etc...

und E106 ist ein krankenversicherungs schein. wie bei uns die tollen plastik-kärtchen, die man mit sich führen muss

kh
AT REJSE ER AT LEVE! OG LIVET ER ET EVENTYR....
H.C. Andersen

[img]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/da/8/89/Sydslesvigskflag.gif[/img] sydslesvig løverne brøler igen :D
Ida
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Re: Versuch einer Antwort

Beitrag von Ida »

[color=red][size=18][color=red]Hej Vilmy,

danke für deine Antworten!
Vielleicht hast Du auch noch auf diese Fragen eine Antwort:

hat man eigentlich einen Anspruch auf die dänische KV(d.h. bekomme ich auch die gelbe Versicherungskarte ausgestellt)auch ohne eine Registrierung im Folkeregister?
Falls dies nicht der Fall sein sollte, gibt es dann eventuell eine andere Möglichkeit diese finanzielle Doppelbelastung zu beenden(Beiträge an deutsche KV und steuerliche Abzüge für die dänische KV)? Vielleicht über einen Steuer-Freibetrag vom Skatkontor o. ä.?
Es kann doch nicht möglich sein, dass man nur einen Anspruch auf die dänische KV hat, wenn man im Folkeregister registriert ist und so aber auf der anderen Seite in den sauren Apfel beißen muss und den in Deutschland zugelassenen PKW einzuführen.

Musst Du eigentlich für Deine ruhende Mitgliedschaft bei der deutschen KV einen minimalen Beitrag zahlen um die Anwartschaft weiter aufrecht zu erhalten?

Danke vorerst!
Viele Grüsse
Ida[/color][/color][/size]





quote="Vilmy"]Hej,

ein paar Ideen, aber ich kenne mich mit Grenzgängern nicht aus.


[quote="Ida"]
1. Was für einen Unterschied(evtl. Vor- oder Nachteile) macht es, ob ich eine allgemeine Aufenthaltsgenehmigung(Københavns Overpræsidium) beantrage oder einen
EF/EØS- opholdsbevis(ED/EFA residence certifikate)?

[color=blue]Keinen, denn für dich als EU Arbetnehmerin kommt der EF opholdsbevis in Frage. Wenn dein Freund auch hier arbeitet, ebenso. [/color]



2. Setzt diese Aufenthaltsgenehmigung(Registrierung im Folkeregister) eigentlich die Einfuhr oder eine eventuelle Fahrerlaubnis(bei Centralregister Motorkoretojer) meines in D. gemeldeten PKW voraus?
[color=blue]Wenn du eine dänische Folkeregisteradresse hast, musst du dein Auto ummelden, da es den dänischen Behörden ziemlich egal ist, ob du auch einen Wohnsitz in Deutschland hast (und umgekehrt). Den Führerschein muss man allerdings, soweit ich weiss, nihct mehr umtauschen. [/color]

Dieser Schritt kann unter Umständen dann recht teuer werden und dies möchte ich ungern ausprobieren, oder gibt es vielleicht eine bessere Alternative?

[color=blue]Kenne keine..[/color]

3. Was passiert eigentlich mit meiner gesetzlichen KV und private KV(Partner) in D., wenn ich über den dänischen Staat krankenversichert(nach Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung)) bin, oder muss ich diese weiter fortführen bzw. weiter Beiträge ein zahlen oder brauche ich diese dann nicht mehr? Habe keine Ahnung wie das abläuft.

[color=blue]Ich habe damals bei der BEK gesagt bekommen, dass ich die kündigen kann (mit Angabe des Grundes), und dass ich mich bei einem erneuten Umzug nach D wieder anmelden könne. Sozusagen eine ruhende Mitgliedschaft. Aber am Besten fragst du mal bei deiner KV nach, denn sonst nehmen die dich vielleicht nicht wieder....[/color]

4. Wie läuft das eigentlich mit dem Formular E-.106 ab?

[color=blue]Kenne ich nicht...[/color]

[/quote]

So, hoffentlich half das ein wenig. Viel Glück jedenfalls.
vilmy[/quote][size=12][/size]
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Hej,

ob du ohne folkereigsteradresse Anspruch auf Krankenversicherung hast? weiss ich nicht, aber ich frag mal eine Pendlerin, die ich kenne.


Nein, ich musste nichts an die BEK zahlen. Ich weiss aber nicht, wie die Praxis heute ist.

Ich melde mich wieder,
vilmy
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