Alleinerziehend nach Dänemark
Alleinerziehend nach Dänemark
Hallo,
ich bin alleinerziehend, habe 2 Kinder, und möchte nach Dänemark ziehen. Abgesehen davon, dass ich die Sprache fleißig lerne und einen Job in Dänemark suchen werde/muss bevor ich den Schritt wage, sind mir da doch einige Dinge unklar. Dieses Gesetz wegen Familienzusammenführung, betrifft mich doch nicht - oder??? Ich meine, wenn die da zusammenrechnen wer nun mehr wohin gehört ... ähm, da fallen wir ja total durch - weil ich eben die zwei Kinder habe und die haben den Vater hier in Deutschland. Hat jemand da Erfahrungen gemacht? Was muss ich beachten - der Kinder wegen - wenn ich nach Dänemark gehe. Brauche ich irgendwelche Bescheinigungen, eine Einverständnis des Vaters???
Liebe Grüße
Heike
ich bin alleinerziehend, habe 2 Kinder, und möchte nach Dänemark ziehen. Abgesehen davon, dass ich die Sprache fleißig lerne und einen Job in Dänemark suchen werde/muss bevor ich den Schritt wage, sind mir da doch einige Dinge unklar. Dieses Gesetz wegen Familienzusammenführung, betrifft mich doch nicht - oder??? Ich meine, wenn die da zusammenrechnen wer nun mehr wohin gehört ... ähm, da fallen wir ja total durch - weil ich eben die zwei Kinder habe und die haben den Vater hier in Deutschland. Hat jemand da Erfahrungen gemacht? Was muss ich beachten - der Kinder wegen - wenn ich nach Dänemark gehe. Brauche ich irgendwelche Bescheinigungen, eine Einverständnis des Vaters???
Liebe Grüße
Heike
- Lars J. Helbo
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Nein, mit Familienzusammenführung hat das nichts zu tun. Du bist ja (vermute ich) EU-Bürger und wenn Du hier einen Job findest, kannst Du eine Aufenthaltserlaubnis nach EU-Recht bekommen. Du hast dann auch das Recht Deine Angehörige (hier die Kinder) mit zu nehmen.
Ob Du ein Einverständniserklärung des Vaters brauchst weis ich nicht. Wer hat das Sorgerecht? Du oder ist es geteilt? Hat der Vater Besuchsrecht?
Ob Du ein Einverständniserklärung des Vaters brauchst weis ich nicht. Wer hat das Sorgerecht? Du oder ist es geteilt? Hat der Vater Besuchsrecht?
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hej Heike!
Das Problem wird nur sein, daß du von Beginn an einen festen Job mit gutem Verdienst bekommst.
Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, mußt du einen Verdienst nachweisen, der für euch 3 ausreichend ist.
Dafür hat das Staatsamt Tabellen, wo genau drinsteht, wieviel ihr als Familie haben müßt, um dem dänischen Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
Was ich dabei als günstig erachte, ist das Alter deiner Jungs. Die brauchen keinen Kindergarten mehr, denn der ist hier auch nicht billig.
Wegen dem Vater deiner Kinder wirst du dich in D. erkundigen müssen.
Ich glaube aber nicht, daß man dich in EU-Zeiten in D. "festbinden" kann.
Aber in D. ist ja so einiges möglich
LG
Das Problem wird nur sein, daß du von Beginn an einen festen Job mit gutem Verdienst bekommst.
Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, mußt du einen Verdienst nachweisen, der für euch 3 ausreichend ist.
Dafür hat das Staatsamt Tabellen, wo genau drinsteht, wieviel ihr als Familie haben müßt, um dem dänischen Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
Was ich dabei als günstig erachte, ist das Alter deiner Jungs. Die brauchen keinen Kindergarten mehr, denn der ist hier auch nicht billig.
Wegen dem Vater deiner Kinder wirst du dich in D. erkundigen müssen.
Ich glaube aber nicht, daß man dich in EU-Zeiten in D. "festbinden" kann.
Aber in D. ist ja so einiges möglich
LG
Gruss
Juergen
Juergen
Lars J. Helbo hat geschrieben: Wer hat das Sorgerecht? Du oder ist es geteilt? Hat der Vater Besuchsrecht?
Ja, ich bin nach der gesetzlichen Regelung in Deutschland geschieden worden, das heisst, gemeinsames Sorgerecht. Natürlich darf er die Kinder auch sehen, macht aber nur ca. alle 4 Monate Gebrauch davon (er wohnt 400 km entfernt).
Gilt dieses Gesetz der Familienzusammenführung nur für nicht EU-Bürger???
Danke schon einmal. Sind diese Tabellen veröffentlicht (irgendwo im Net), oder wo kann ich mich informieren?Juergen hat geschrieben:Das Problem wird nur sein, daß du von Beginn an einen festen Job mit gutem Verdienst bekommst.
Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, mußt du einen Verdienst nachweisen, der für euch 3 ausreichend ist.
Dafür hat das Staatsamt Tabellen, wo genau drinsteht, wieviel ihr als Familie haben müßt, um dem dänischen Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
- Lars J. Helbo
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Nein, aber die gilt eben nur bei Familienzusammenführung, und das ist nicht das was Du vorhast.Catkin hat geschrieben: Gilt dieses Gesetz der Familienzusammenführung nur für nicht EU-Bürger???
EU-Bürger haben eben das Recht sich in DK als Arbeitnehmer, Selbständiger, Student oder Rentner zu niederlassen. Das ist in der regel völlig problemlos, gibts aber nur für EU-Bürger.
Nicht-EU-Bürger bekommen eine Aufenthaltsgenehmigung als Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen. D.h. wenn sie eine ganz spezielle Ausbildung haben und eine Stelle hier mit einen entsprechenden EU-Bürger nicht besetzt werden kann. Daher sind sie meistens darauf angewiesen Familienzusammenführung als grund für den Antrag anzugeben.
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Hallo Heike!
Was meinst du immer mit Familienzusammenführung
Bei Familienzusammenführung geht es doch darum, daß Verwandtschaft ersten Grades hier in Dk wohnt und du dann als Familienangehöriger das Recht hast zu deiner Familie zu ziehen und ohne Probleme die Aufenthaltsgenehmigung bekommst.
Das ist doch bei dir garnicht der Fall, oder?
Diese Regelung gilt natürlich auch für EU-Bürger.
D.h., wenn ich meine Tochter (21 Jahre) von D nach Dk holen will, dürfte das ohne Probleme klappen.
Ob die Listen irgendwo öffentlich einzusehen sind, weiß ich nicht.
Du kannst aber davon ausgehen, daß dein Lohn ausreichend ist, wenn du eine unbefristete Vollbeschäftigung nachweisen kannst.
LG
Was meinst du immer mit Familienzusammenführung

Bei Familienzusammenführung geht es doch darum, daß Verwandtschaft ersten Grades hier in Dk wohnt und du dann als Familienangehöriger das Recht hast zu deiner Familie zu ziehen und ohne Probleme die Aufenthaltsgenehmigung bekommst.
Das ist doch bei dir garnicht der Fall, oder?
Diese Regelung gilt natürlich auch für EU-Bürger.
D.h., wenn ich meine Tochter (21 Jahre) von D nach Dk holen will, dürfte das ohne Probleme klappen.
Ob die Listen irgendwo öffentlich einzusehen sind, weiß ich nicht.
Du kannst aber davon ausgehen, daß dein Lohn ausreichend ist, wenn du eine unbefristete Vollbeschäftigung nachweisen kannst.
LG
Gruss
Juergen
Juergen
Hej Jürgen,Juergen hat geschrieben:Was meinst du immer mit Familienzusammenführung![]()
interessieren würde mich einfach nur, ob ich, wenn ich einen Dänen heiraten würde, und dann nach DK gehen möchte, Probleme bekomme mit der Aufenthaltsgenehmigung.
Ich finde, so kann das verstanden werden. Und, wenn ich dort einen Job finde ohne Heirat gibt es keine Probleme (bei entsprechendem Einkommen)??? Und wenn ich heirate UND einen Job finde???? Also mir ist das nicht so ganz klar. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen.
Liebe Grüße
Heike
- Lars J. Helbo
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Ja, ungefähr so ist es. Wenn Du eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen willst, mußt Du ja eine gesetzliche Grundlage angeben. Also warum, willst Du hier leben. Für EU-Bürger gilt, daß Arbeit, wenn möglich in aller Regel die bessere Wahl ist. Wenn es mehrere Gründe gibt (z.B. Ehe und Arbeit), dann ist es ja Deine Wahl, was Du im Antrag als Grund angibst.
Erstens geht es viel einfacher, zweitens hast Du damit Deine "eigene" Grundlage. Wer als Ehefrau kommt und innerhalb den ersten Jahren wieder Geschieden wird, muß ja das Land wieder verlassen.
Erstens geht es viel einfacher, zweitens hast Du damit Deine "eigene" Grundlage. Wer als Ehefrau kommt und innerhalb den ersten Jahren wieder Geschieden wird, muß ja das Land wieder verlassen.
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Hallo Moni,Moni_123 hat geschrieben: du brauchst auf JEDEN Fall eine Einverständnisserklärung des Vaters
hast du denn auch eine Ahnung in welcher Form die vorliegen muss? Etwas handgeschriebenes .... beglaubigtes ... gibt es da irgendwelche Formblätter ??? Wo kann ich das erfahren? Meine Anwältin hatte keine Ahnung.
Liebe Grüße
Heike