Muss dän. Eheukrunde v. ein. amerikaner legalisiert werden?
Muss dän. Eheukrunde v. ein. amerikaner legalisiert werden?
Kann mir jemand sagen, ob dänische Eheukrunde von einem amerikaner legalisiert werden muss? Verstehe, dass dafür Statsamt zuständig ist, hab aber heute nicht telefonisch erreicht...
- Lars J. Helbo
- Mitglied
- Beiträge: 7370
- Registriert: 23.06.2002, 22:08
- Wohnort: Sall
- Kontaktdaten:
Ich denke Du mußt einiges mehr erzählen.
Wo hat diese Amerikaner geheiratet? Welche Staatsangehörigkeit hat die Ehegattin? Wo wohnen die beiden? In Amerika, in DK, in D? Das ist doch alles wichtig für eine Antwort und das können wir beim besten Willen nicht aus der Frage errraten.
Wo hat diese Amerikaner geheiratet? Welche Staatsangehörigkeit hat die Ehegattin? Wo wohnen die beiden? In Amerika, in DK, in D? Das ist doch alles wichtig für eine Antwort und das können wir beim besten Willen nicht aus der Frage errraten.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Hej Molly!
ich denke nicht, denn weder D noch UDSA sind ja irgendwelche undurchsichtigen Staaten mit undurchsichtigen Bürokratien.
Uns ist einmal - allerdings innnerhalb der EU - dasselbe mit anderen Urkunden erklärt worden.
Solange ein Staat eine nachprüfbare Bürokratie hat, die dem "normalen" Anspruch genügt, ist eine Urkunde eine Urkunde und muß allenfalls übersetzt werden.
Sowas gilt wohl für Geburts-, Sterbe-, Adoptions- und eben wohl auch Heiratsurkunden.
Mit absoluter Sicherheit kann das wohl nur das ameirkanische konsulat beantworten - oder?
Gruß Ursel, DK
ich denke nicht, denn weder D noch UDSA sind ja irgendwelche undurchsichtigen Staaten mit undurchsichtigen Bürokratien.
Uns ist einmal - allerdings innnerhalb der EU - dasselbe mit anderen Urkunden erklärt worden.
Solange ein Staat eine nachprüfbare Bürokratie hat, die dem "normalen" Anspruch genügt, ist eine Urkunde eine Urkunde und muß allenfalls übersetzt werden.
Sowas gilt wohl für Geburts-, Sterbe-, Adoptions- und eben wohl auch Heiratsurkunden.
Mit absoluter Sicherheit kann das wohl nur das ameirkanische konsulat beantworten - oder?
Gruß Ursel, DK
Hej!
Da muss ich mich auch mal zu Wort melden.
Ich würde da nämlich auch beim amerik. Konsulat nachfragen. Und zwar aus folgendem Grund:
Für die Vorlage bei einem deutschen Standesamt muss eine Heir.Urk. aus USA auch legalisiert werden (ich weiss jetzt aus demKopf leider nicht ob eine Apostille ausreichend ist).
Also, wenn Deutschland die amerik. urk nicht so ohne weiteres anerkennt, ist es ja auch fraglich, ob USA die DK-Urkunden anerkennt. Ausserdem haben in USA die Bundesstaaten teilweise unterschiedliches Recht. Von daher ist es fraglich.
Hilsen
Anja
Da muss ich mich auch mal zu Wort melden.
Ich würde da nämlich auch beim amerik. Konsulat nachfragen. Und zwar aus folgendem Grund:
Für die Vorlage bei einem deutschen Standesamt muss eine Heir.Urk. aus USA auch legalisiert werden (ich weiss jetzt aus demKopf leider nicht ob eine Apostille ausreichend ist).
Also, wenn Deutschland die amerik. urk nicht so ohne weiteres anerkennt, ist es ja auch fraglich, ob USA die DK-Urkunden anerkennt. Ausserdem haben in USA die Bundesstaaten teilweise unterschiedliches Recht. Von daher ist es fraglich.
Hilsen
Anja