Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Ja, so etwas in der Art hatte ich mir schon gedacht...
Vielen Dank für die Info!

Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 25.02.2003, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
martin.fraenzle

Beitrag von martin.fraenzle »

Hallo Christiane,

woher hast Du die Info mit der einjährigen Nutzungsdauer bis zur Ummeldung? Ich habe bisher immer etwas von 90 Tagen gelesen, und anscheinend ist einigen hier im Forum ja gar noch zeitiger die Pistole auf die Brust gesetzt worden. Ein Jahr wäre für mich sehr angenehm, da demnächst meine Familie hierher nach Kbh. zieht und ein Auto in der Anfangsphase recht nützlich wäre (ich selbst bin bereits seit letztem August hier tätig und pendele derzeit wochenends zur Familie nach Deutschland). Nach einem Jahr sind die Kinder wohl hinreichend auf Großstadt und ÖPNV eingespielt, um ein Auto verzichtbar zu machen...

Dass eine Einjahresfrist möglicherweise an einen befristeten Aufenthalt gebunden ist, wie Du schreibst, ist für Nichtskandinavier ja kein Problem, da die erste Aufenthaltsgenehmigung für Nichtskandinavier ohnehin stets befristet wird. Oder muß man sich vorab darauf festlegen, nach der Befristung wieder außer Landes zu ziehen (solche Modelle gibt es im europäischen Steuerrecht durchaus...)? Falls ja: Welche Folgen - außer einer Gebührennachzahlung - könnte ein diesbezüglicher Sinneswandel überhaupt haben?

Beste Grüße und viel Spaß beim Sprung nach Dänemark,

Martin
Zuletzt geändert von martin.fraenzle am 07.03.2003, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Hallo Martin,

die Info habe ich von jemanden, der auch nach Kopenhagen gegangen ist. Mittlerweile habe ich aber aus einer Broschüre von einer deutschen Behörde, deren Namen ich gerade vergessen habe, noch etwas detailiertere Info's. Also, wenn man innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht mehr als 365 Tage mit seinem Auto in Dänemark fährt bzw. es dort stehen hat, braucht man es nicht in Dänemark anzumelden. Weiß man allerdings, daß man länger als 365 tage dort ist mit seinem Auto, so muß es innerhalb von 14 tagen angemeldet werden. Aber wer weiß schon was man wann wußte... Deshalb soll es wohl reichen, nach 365 Tagen dann das Auto anzumelden. Und dafür muß man dann wohl zu irgendwelchen Ämtern/Behörden, die den Wert des Autos festlegen, aus dem sich dann die Höhe der Anmeldegebühr richtet (so zwischen 105 und 180% des Wertes des Auto's!!). Einfuhrsteuern oder Zoll ist nicht zu entrichten, wenn das Auto Bestandteil des Umzugsgutes ist (gilt bis drei Jahre nach dem Umzug). Ist man nur für eine befristete Zeit in DK, so kann man eine Ratenzahlung vereinbaren, die 1% des zu bezahlenden Betrages pro Monat beträgt. Dieses Geld soll man aber angeblich mittlerweile zurückbekommen, wenn man Dänemark verläßt. War in einem anderen Beitrag des Forums geschrieben worden.
Ich bin mittlerweile doch ein wenig verunsichert, was ich machen soll. Denn ich bleibe zwei Jahre in DK, muß aber in Deutschland gemeldet bleiben, um mein deutsches Stipendium auf ein deutsches Konto zu bekommen und melde demnach auch mein Auto in D an. Möglicherweise werde ich die ersten 365 tage abwarten und sehen, ob ich mein Auto dann noch in DK anmelde (je nach dem ob es beim anmelden in DK von Interesse ist, ob man ein Auto hat oder nicht...).

Viele Grüße! Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 07.03.2003, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
martin.fraenzle

Beitrag von martin.fraenzle »

Hallo Christiane,

besten Dank für die prompte Antwort! Das klingt ja schon besser als das, was ich bisher erfahren hatte.

Bzgl. der Anmeldegebühr kannst Du übrigens eine unverbindliche Schätzung im WWW beim dänischen Gegenstück der Schwacke-Liste erhalten:

http://www.bilpriser.dk

gibt nicht nur Schätzungen zum Gebrauchtwert eines Autos, sondern hat auch eine Funktion zur Schätzung der Registrierungsabgabe bei Einfuhr (ist auf der Hauptseite verlinkt unter "Afgift ved import"). Dort ist übrigens auch die Berechnunsgregel erklärt.

Was die Rückzahlung der auf eine nominale Lebensdauer des Autos abgeschriebenen Registrierungsabgabe bei Wiederverlassens Dänemarks angeht, so bekommt man laut Told & Skat übrigens nicht direkt den Restwert der Registrierungsabgabe zurück, sondern diesen abzüglich pauschal 15% "Verwaltungsgebühr".

Auf ein ökologisch wertvolles, autofreies Leben in Dänemark ;-)

Martin
Zuletzt geändert von martin.fraenzle am 07.03.2003, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Hallo,

das war ein guter Tip mit der Internetseite!! Und hat meine horrenden Vorstellungen für die Anmeldegebühr doch ein wenig gerade gebogen. Mit einer Ratenzahlung müßte ich demnach dann "nur" 70 Euro im Monat bezahlen. Was noch zu verschmerzen wäre. Wenn es ganz wegfallen könnte, wäre das natürlich besser ;)

Weiß jemand, ob man beim Melden in Dänemark angeben muß, ob man ein Auto mitbringt?? Und was man so an Formularen benötigt für eine Abmeldung des Autos?

Vielen Dank und viele Grüße! Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 10.03.2003, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hallo Christiane,

Ich bin gar nichts gefragt worden und musste auch nicht angeben, ob ich ein Auto mitbringe. Lediglich mein Pass und eine dänische Anschrift waren beibringen. Das war's und nach 6 Monaten Wartezeit flatterte dann die Aufenthaltsgenehmigung ins Haus.In der Zwischenzeit sagte ein Stempel in meinem Pass, wann ich um Aufenthalt ersucht hatte.

An Martin auch von mir ein Dankeschön für den link. Ich werde mal noch warten. Autos werden ja nicht jünger ;)

Gruss
Iri
Zuletzt geändert von iri am 10.03.2003, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
luetzel

Beitrag von luetzel »

Hej alla bilister,

bezueglich der Registrierungssteuern wuerde ich erst einmal abwarten. Laut EU kommission wurde deswegen ein Verfahren gegen Dänemark eröffnet. Siehe auch http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?reslist (In der Datenbank nach IP/03/107 suchen).

Dort ist zu lesen:

"On examining a number of complaints from European citizens recently, the Commission found that the Danish authorities might be misinterpreting Directive 83/183/EEC.
Denmark does not grant persons moving permanently to that country the exemption from "registration tax" provided for in Directive 83/183/EEC. Since that tax is actually a consumer tax, exemption is mandatory under the Directive.
At most the Directive, as interpreted in the light of the case-law of the Court of Justice, allows Member States to charge duties covering the administrative costs of registering a vehicle. In this case, however, the Commission considers a rate of taxation of between 105% and 180% of the value of the vehicle to be exorbitant and disproportionate.
The Commission's formal request takes the form of a reasoned opinion, the second stage in the infringement procedure provided for in Article 226 of the EC Treaty. If it does not receive a satisfactory response within two months, the Commission could take the matter to the Court of Justice."

Wenn man sich die dort zitierte Direktive 83/183/EEC durchliest wird klar, dass diese Beschwerde zurecht eingereicht wurde. Dänemark verstösst mit der Registrierungsgebuehr fuer Autos die als Umzugsgueter nach DK importiert werden gegen geltendes EU-Recht. Nicht zulässig scheint auch, dass man nur einen Teil der Gebuehr wieder zurueck erhaelt, sollte man das Land wieder verlassen.

Ich werde demnaechst auch nach Daenemark umziehen und habe nicht die Absicht diese Gebuehren zu entrichten, d.h. ich werde mein Auto nicht ummelden, da ich nur 1-2 Jahre in Dänemark bleiben werde. Laut EU-kommisssion sollte eine Entscheidung ueber das Verfahren
in den naechsten Tagen fallen.

/Martin
Zuletzt geändert von luetzel am 12.03.2003, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

So etwas ähnliches war doch schon einmal? Dann wird dem Kind (Steuer, Zoll, Einfuhrgeld...) eben ein anderer Name gegeben und schon ist's wieder rechtlich. :(

Mein Auto ist 16 Jahre alt und ich weiss beim besten Willen nicht wann uns der TÛV scheidet....

Also abwarten ist da schon die richtige Devise. In Schweden fuhr ich 6 Jahre mit deutschem Nummernschild. Dort haben sie ähnliche Gesetze, aber niemand nahm Anstoss an meinem alten Jetta :).
Zuletzt geändert von iri am 12.03.2003, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
luetzel

Beitrag von luetzel »

So einfach ist das - glaube ich - nicht. Der Einwand der EU richtet sich ja nicht direkt gegen die Steuer fuer Dänische Autobesitzer sondern bemaengelt die Praxis gegenueber EU-Buergern die innerhalb der EU umziehen.
Das Auto wird in diesen Fällen ja nicht importiert sondern ist "Umzugsgut" fur das in keinem EU-Land Steuern/Zoll erhoben werden duerfen, laut Diretive 83/183/EEC.
Wenn jedes EU-Land solche Steuern erheben wuerde, dann haetten wir ja schnell eine Mehrfachbesteuerung fuer den Fall das man oefters mal umzieht. Und dass ist sicherlich nicht von Interesse sofern ein EU-weit offener Arbeitsmarkt gefördert werden soll.

Die Registrierungssteuer fuer dänische Autobesitzer wird hoffentlich kurz- oder langfristig von den EU-Wettbewerbshuetern (Mario Monti) bemaengelt, denn diese stellt eine nicht unherhebliche Wettbewerbsverzerrung dar.

Insofern denke ich gibt es gute Chancen, diese Steuern bei einem Umzug nach Dänemark zu umgehen.

/Martin
Zuletzt geändert von luetzel am 12.03.2003, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Hej,
In meiner tollen Broschüre von dem Amt, dessen Namen ich immer noch nicht parat habe, wird zwischen Einfuhrsteuer und Zoll sowie einer dort sogenannten Anmeldungsgebühr unterschieden. Einfuhrsteuer und Zoll sind unter bestimmten Bedingungen nicht zu entrichten (Auto als Umzugsgut), aber wenn ich mein Auto anmelde, muß ich diese etwas merkwürdig übertriebene "Anmeldegebühr" bezahlen... Aber gemeint ist schon diese? Denn eine Gebühr ist ja wahrscheinlich wieder keine Steuer, weswegen das dann wieder nicht unter irgendwelche Doppelbesteuerungsabkommen fällt und man letzten Endes dann doch wieder das Geld bezahlen muß...
Was wird in Dänemark von all diesem Geld eigentlich finanziert, fließt das in das allgemeine Sozialsystem ein?

Hilsen, Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 12.03.2003, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
luetzel

Beitrag von luetzel »

Hej Christiane,

naja wie Du weisst bin ich kein "Rechtsverdreher", aber nach dem was ich zuletzt gelesen habe wird die Registrierungsgebuehr faktisch als eine Verbrauchssteuer angesehen. Deswegen heisst es wohl auch "[...] the Court of Justice, allows Member States to charge duties covering the administrative costs of registering a vehicle." Aber 105 - 180 % vom Marktwert des Autos sind wohl doch etwas happig fuer 10 Minuten Verwaltungsaufwand.
Sieht also nicht so aus, als ob die Gebuehr ausschliesslich fuer die Verwaltung eingesetzt wird, sondern tatsaechlich in das Sozialsystem fliesst. Ich vermute mal, dass es "Anmeldegebuehr" genannt wurde um zu vermeiden, dass die EU-Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung klagt. Denn so hohe Steuern beim Autokauf fördern ja nicht gerade die Automobilindustrie. Ist ja auch merkwuerdig, denn welche Automobilhersteller gibt es denn in Dänemark? Weiss das jemand hier im Forum?
Vielleicht sollte man wegen der Gebuehr nochmal bei der EU anfragen, auch auf die Gefahr hin, dass mir Dänemark dann ein Einreiseverbot verhaengt ;-))

/Martin
Zuletzt geändert von luetzel am 12.03.2003, 17:32, insgesamt 1-mal geändert.
Henning

Beitrag von Henning »

Dänemark hat - soweit ich weiss - ein paar Zulieferer für die Automobilindustrie aber keine eigene Produktion. Ich habe gerade diese Tatsache mal als Begründung für die hohen Abgaben gehört. Man befürchtet, dass die Aussenhandelsbilanz schwer belastet würde, gäbe es die Abgabe nicht. Die Dänen würden mehr und teurere Autos Kaufen, somit könnte der Import gegenüber dem Export zu gross werden.

Hilsen
Henning
Zuletzt geändert von Henning am 12.03.2003, 18:51, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hej,

ich musste bei der Einwanderung nach Dänemark nachweisen, dass ich genügend Geld habe und dem Staat nicht zur Last falle.

Das finde ich in Ordnung.Ich bringe also die Wirtschaft nicht durcheinander.

Warum muss ich denn dann nochmal "bluten" wenn ich mein Auto mitbringe?
Zuletzt geändert von iri am 12.03.2003, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

PS: Das geschieht alles innerhalb der EU.
Zuletzt geändert von iri am 12.03.2003, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
luetzel

Beitrag von luetzel »

Hej iri,

hier ist der entsprechende link dazu. Es ist eine Zusammenfassung des Gesetzes.(Die Seite ist auch in anderen Sprachen verfuegbar).

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l31038.htm

Den Gesetzestext kann man in der EUR-lex Datenbank abrufen unter dem Datum 23.04.1983, L105.

http://europa.eu.int/eur-lex/en/search/search_oj.html

Ich denke, die Position der EU dazu (d.h. gegen eine Zusatzbesteuerung beim Umzug) ist eindeutig.
Leider werden diese EU-Direktiven nicht immer zu 100 % von den Mitgliedsstaaten umgesetzt. Daher wohl auch der "infringement process" (siehe oben). Zum Beispiel scheint ja die Regel, dass man sein im Ausland registriertes Auto nicht in Dänemark ausleihen darf sehr gut umgesetzt (Das ist nach dieser Verordnung also auch in anderen EU-Ländern verboten).Wenn es ums Geld (Steuern) geht hört dann offenbar der Spass auf und das Gesetz wird dann schon mal etwas "grosszuegiger" ausgelegt.

Leider hat man als Betroffener nicht immer Moeglichkeiten etwas dagegen zu tun, bzw. nicht das noetige Wissen und "Kleingeld" um es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

/Martin
Zuletzt geändert von luetzel am 13.03.2003, 10:57, insgesamt 1-mal geändert.
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