Eigenes Auto in Dänemark (ohne Einfuhrgelder)

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Hugin

Beitrag von Hugin »

Hallo!

Die Aussage, dass man als in DK gemeldete Person keine Autos mit ausländischem Kennzeichen fahren darf (außer der Eigentümer fährt mit), kommt mir seltsam vor. Ich habe versucht, diese Aussage irgendwo bestätigt zu finden, aber kein Erfolg.

Ich werde zeitlich befristet (mind. 1 Jahr, ggf. aber auch 3 oder 4 Jahre, ist jetzt aber noch unsicher) in DK arbeiten und kann ggf. das Auto meiner Eltern mitnehmen. Nun ja, was nützt es mir, wenn ich es nicht fahren darf? Ich habe auch noch einen Wohnsitz in Deutschland, den ich nicht aufgeben werde.

Wo finde ich Infos dazu?

Danke!
Claus
Zuletzt geändert von Hugin am 13.03.2003, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
tigres

Beitrag von tigres »

Hallo Claus.
Hierzu link zur Frage / Antwort im Folketing an den Verkehrsminister in dänisch!
http://www.folketinget.dk/Samling/19972/spor_sv/S100.htm
Den Wortlaut werde ich nicht übersetzen, die dänische Formulierung ist kompliziert genug! Auszug: Es wird nicht zwischen Besitz / Miete / Leasing unterschieden. Es gibt Ausnahmen: 1. bei der Durchfahrt Dänemarks, oder für in Dänemark gemeldete Personen deren Fahrzeug einer im Ausland gemeldeten Firma gehören und dessen Arbeit im Ausland erfolgt usw.
Gruss Dieter
Zuletzt geändert von tigres am 13.03.2003, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Hugin

Beitrag von Hugin »

Danke Dieter!

Wenn ich das also richtig interpretiere (ich kann leider kein Dänisch), dann darf ich kein Auto mit deutschem Nummernschild in DK fahren, wenn ich in DK arbeite, dort wohne und nicht im Namen einer dt. Firma geschäftlich in DK tätig bin (wg. Firmenwagen). Dabei ist es egal, ob das Auto mir oder jemand anderen gehört. Ist das so richtig interpretiert?

Gibt es da keine zeitliche Begrenzung, in der ich fahren darf, z.B. das erste Jahr? (Zumal ich zur Zeit nur einen Jahresvertrag habe.) Wäre nämlich für Umzug praktisch.

Claus
Zuletzt geändert von Hugin am 14.03.2003, 06:03, insgesamt 1-mal geändert.
Christiane

Beitrag von Christiane »

Hallo Claus,

ich weiß zumindestens von einer Bestimmung (siehe einige Beiträge vorher), daß man sein Auto 365 Tage in 2 Jahren in Dänemark haben darf. Und da Du jetzt ja noch nicht weißt, ob Du länger als ein jahr in DK sein wirst, könntest Du auf jeden Fall ein auf Dich zugelassenes Auto ohne Probleme das erste Jahr in DK fahren. Wie das mit nicht auf Dich zugelassenen Auto ist, weiß ich leider auch nicht...

Christiane
Zuletzt geändert von Christiane am 14.03.2003, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.
Zinnie

Beitrag von Zinnie »

Hallo Andrea,
die zu entrichtende Steuer wird auf den Wert des Wagens bemessen (abhängig vom Zustand des Autos), zum Zeitpunkt wenn du ihn nach DK einführst. Es war mal beliebter Trick von Autobastlern und Werkstattbesitzern, nagelneue teure Wagen in Deutschland zu kaufen, dann den Lack völlig zu verkratzen und ein paar Beulen reinzuhauen, dann nach DK als "Unfallwagen" einzuführen, die Zulassungssteuer auf den entsprechend geminderten Wagenwert zu bezahlen und dann den Wagen wieder "aufzupolieren". Das das noch ein positives Geschäft ist, lässt auf die Steuern, die man damit sparen kann schließen :-)
Zuletzt geändert von Zinnie am 17.03.2003, 20:47, insgesamt 1-mal geändert.
Zinnie

Beitrag von Zinnie »

Noch ein Tipp an alle, die in DK nicht auf das Auto verzichten wollen: Einige Autovermieter (z.B. Hertz) bieten auch sog. "Mini-Leasing"-Verträge (jederzeit kündbar) speziell für Ausländer an. Die Leasingrate liegt um 25% unter der "normalen" dänischen Rate und man muss nur eine deutsche/ausländische Adresse und eine deutsche/ausländische Kreditkarte vorlegen. Dabei ist es unerheblich, bzw. wird nicht gefragt, ob man an dieser Adresse auch offiziell registriert ist, hauptsache die Post (mtl. Rechnung) kommt an (Nachsendeauftrag!). Dafür bekommt man einen Mietwagen auf dänischen Nummernschildern. Diese Konditionen dürfen die Autovermieter jedoch nur Ausländern anbieten, da es sich um eine anteilige Kürzung der Registrierungsgebühren handelt, die die Autovermietungsfirmen vom Staat zurückerstattet bekommen. Die mtl. Leasing-Rate liegt zwar immer noch über einer in D üblichen, jedoch für DK sehr günstig, da inkl. Versicherung, Service, Werkstatt, etc... Für einen nagelneuen A3 mit Klima haben wir 4.800 kr. bezahlt.
Zuletzt geändert von Zinnie am 17.03.2003, 21:15, insgesamt 1-mal geändert.
Biker35

Beitrag von Biker35 »

Ich habe gehört, dass man die dänischen Steuern mindern kann, indem man hinter den Vordersitzen eine feste Abtrennung (z. B. Gitter) einbaut, um dann mit einem gelben Kennzeichen zufahren.
Ausserdem habe ich gehört, dass man für ein aus Deutschland eingeführtes Motorrad die Abgaben teilweise umgehen kann, wenn man es direkt nach der Einfuhr ein halbes Jahr stehen lässt und es erst dann anmeldet.
Weiss jemand dazu Näheres?
Zuletzt geändert von Biker35 am 28.03.2003, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
Zinnie

Beitrag von Zinnie »

Hej.
Mit Motorrädern kenne ich mich leider nicht aus. Aber das mit der Abtrennung und den gelben (steuerfreien) Nummernschildern stimmt. Allerdings muss man dann wirklich (offiziell) dauerhaft auf hintere Rücksitzbank verzichten, da dies ausgewiesene Transportflächen sein müssen, und ob das so schön ist, weiss ich nicht. Klar, einige kaufen sich 'nen fetten Geländewagen und bauen ihn auf gelbe Nummernschilder um, da geht's dann noch. Aber ich habe auch schon so einen "Transporter-Porsche" rumfahren sehen, das bricht einem echt das Herz...
Zuletzt geändert von Zinnie am 28.03.2003, 23:10, insgesamt 1-mal geändert.
Biker35

Beitrag von Biker35 »

Was heisst, man muss dauerhaft auf die Rücksitzbank verzichten? Muss man sie ausbauen? Oder darf man sich nur nicht mit jemandem auf dem Rücksitz erwischen lassen?
Denn ich habe schon Autos mit Rücksitz und gelbem Nummerschild gesehen, die nur hinter dem Fahrersitz eine Abtrennung hatten (also nicht hinter dem Beifahrersitz).
Zuletzt geändert von Biker35 am 01.04.2003, 11:24, insgesamt 1-mal geändert.
Zinnie

Beitrag von Zinnie »

Naja, ich bin kein Experte. Aber die Steuerbefreiung hat den Hintergrund, dass das Auto als Transportmittel für Güter benutzt wird (betifft i.W. Selbsttändige) und nicht zum Personentransport. Deshalb darf so ein auf gelben Nummernschildern registriertes Auto keine weiteren Passagierplätze außer einem Beifahrerplatz haben. Ich habe aber auch schon viele Großraumwagen rumfahren sehen, die die Sitze wieder zurückgebaut haben und die hinteren Fenster verdunkelt haben. Ist aber glaube ich ziemlich teuer, wenn man erwischt wird.
Gruß, Zinnie
Zuletzt geändert von Zinnie am 01.04.2003, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.
Biker35

Beitrag von Biker35 »

Hej
Ist aber wahrscheinlich nicht so teuer wie das, was wir bezahlen müssten, wenn wir in diesem oder dem nächsten Jahr mit einem Auto und zwei Motorrädern nach Dänemark ziehen...
Zuletzt geändert von Biker35 am 02.04.2003, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
Zinnie

Beitrag von Zinnie »

Ich würde auf jeden Fall versuchen, die Motorräder weiterhin in Deutschland zu versichern, falls das möglich ist. Die Versicherungen in DK für Motorräder sind unglaublich teuer, einige ´Versicherungen lehnen es auch ab, Motorräder überhaupt zu versichern...
Zuletzt geändert von Zinnie am 06.04.2003, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
Biker35

Beitrag von Biker35 »

Naja, hier ist das auch nicht unbedingt billig - und z. T. wie bei der Harley meiner Frau ebenfalls schwierig. Es gibt so einige Versicherungen, die auch hier in Deutschland Harleys grundsätzlich nicht versichern.
Geht denn das überhaupt, die Motorräder in Deutschland versichert zu haben, während man in Dänemark lebt?
Zuletzt geändert von Biker35 am 06.04.2003, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.
Andrea
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Beitrag von Andrea »

Hallo !

Eine weitere Moeglichkeit nicht den vollen Steuersatz von 180 % sondern nur 60 % auf den Neupreis bei weissen Nummernschildern und voller Sitzanzahl zu bezahlen sind die Campingbusse. Wir haben z. B. einen T4 Multivan mit Minikueche ( nimmt einen Stuhlplatz ein )und 4 Schlafplaetzen durch das Hochklappdach und dies gilt als Campingbus fuer den nur 60 % Steuern (zuzgl. Moms natuerlich) bezahlt werden muessen. Die Geschaeftswagen mit den 2 Sitzplaetzen und der Trennscheibe hinter dem Fahrersitz sind auch nicht steuerbefreit, sondern nur steuergemindert ( ich glaube 40 oder 60 % zahlt man ).

Gruss Andrea
Zuletzt geändert von Andrea am 06.04.2003, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
Don't worry - be happy!
Biker35

Beitrag von Biker35 »

He danke, die Idee ist auch nicht schlecht..., obwohl ich nur ungern auf unseren Ford Focus verzichten würde. Aber im Moment ist das ja noch nicht aktuell, und die Idee, einen Campingbus zu besitzen, gefällt mir auch. Andererseits ist der natürlich in der Anschaffung auch schon teurer...
Zuletzt geändert von Biker35 am 06.04.2003, 22:42, insgesamt 1-mal geändert.
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