Mietrecht -> Mindestvertragslaufzeit

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Daxter
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Mietrecht -> Mindestvertragslaufzeit

Beitrag von Daxter »

Hall zusammen, ich hoffe ihr könnt mir eine kleine Frage beantworten. Googlen brachte leider nix.

Also eine Freundin von mir wohnt seit ca. 2 Jahren in DK. Nun ist sie in eine neue Wohnung eingezogen die ihr wohl ein Bekannter vermietet. Der Haken bei der Sache ist, sie sagt sie hätte dort eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, vorher könnte sie dort nicht raus wenn sie wollte. Ist sowas überhaupt rechtens in DK? Oder ist der Vertrag quasi hinfällig? Sie studiert dort und, mal angenommen sie bricht es ab oder es kommt irgendwas dazwischen, wäre sie ja an den Vertrag gebunden.

Danke schonmal im Vorraus!

Gruß Daxter
Vilmy
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lejeloven

Beitrag von Vilmy »

Hej Daxter,
ich habe im lejeloven nichts über so eine Frist gefunden. Versuch doch mal [url]http://www.llo.dk[/url] oder ruf die an & frag. LLO ist wirklich kompetent!

Gruss, vilmy
Daxter
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Beitrag von Daxter »

Danke schonmal für die schnelle Antwort. Leider versteh ich (noch) kein Wort dänisch ;) Von daher hilft mir die Seite nicht wirklich weiter.
Vilmy
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@Daxter

Beitrag von Vilmy »

Hej Daxter,
wenn deine Bekannte seit 2 Jahren in DK wohnt, kann sie sich auch sebst um die Sachen kümmern. Gib ihr doch einfach die url & lass sie das übernehmen.

Gruss vilmy
Daxter
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Beitrag von Daxter »

Es gibt gewissen Umstände die momentan ausschließen, das sie selbst danach sucht - auf die kann ich hier aber nicht eingehen. Hat ja seine Gründe das ich frage und nicht sie ;)

Naja, vielleicht find ichs ja irgendwie raus.

Daxter
Vilmy
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nochmal

Beitrag von Vilmy »

von der Seite: [url]http://www.llo.dk/sw256.asp[/url]
Delvis fremleje omfatter de situationer, hvor man typisk fremlejer et eller to værelser i en lejlighed.

Ved delvis fremleje, har udlejeren alene krav på to ting:
1. Der må ikke være flere beboere i lejligheden end der er beboelsesrum.
2. Udlejer skal have en kopi af den skriftlige fremlejekontrakt.

Zu Deutsch: bei Weitervermietung, wie du sie skizzierst, darf der Vermieter 2 Forderungen stellen:
1. Es dürfen nciht mehr Personen in der Wohnung wohnen als die Wohnung Zimmer hat.
2. Der ursprünglich Vermieter muss eine Kopie des Wetervermietungsvertrages bekommen.

Die Vermietung einer eigenen Wohnug oder eines eigenen Hauses gilt nicht als Weitervermietung.

Also auch hier nichts über Vertragslaufzeiten, Daxter.

SO, mehr kann ich hier nicht helfen, Dazu sind die Informationen zu spärlich.

Gruss, vilmy
Daxter
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Beitrag von Daxter »

Vielen Dank!

Das einzige was ich bisher nur gefunden habe, ist, das es

a.) unbefristete Mietverträge gibt wie auch in Deutschland üblich, kann durch den Mieter jederzeit mit Ablauf einer Frist (i.d.R. 3 Monate) gekündigt werden.

b.) befristete Mietverträge auf 24 Monate. Hier ist es aber so das das Mietverhältnis nach 24 Monaten automatisch endet, außer es wird neu ausgehandelt. Wäre aber das quasi Gegenteil von dem, was Sie hat. Dort heißt es ja sie muss dort mindestens 24 Monate wohnen.

Naja, schaun wir mal.

Daxter
Vilmy
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Mietvertrag

Beitrag von Vilmy »

Hej Daxter,
ja, das habe ich auch herausgefunden.

Gruss vilmy
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