Autoimport nach Dänemark/Besteuerung

Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
JanP
Neues Mitglied
Beiträge: 4
Registriert: 10.09.2006, 12:56

Autoimport nach Dänemark/Besteuerung

Beitrag von JanP »

Hallo!
Hab gehört, dass der Autokauf in Dänemark tierisch besteuert wird. Angenommen, ich kaufe in Deutschland einen Wagen und führe ihn dann in Dänemark (meinem baldigen Hauptwohnsitz ab 2007) ein, wieviel kommt dann an Importsteuer auf mich zu? Lohnt sich das im Vergleich?

Gruß, Jan :?:
Sollys
Mitglied
Beiträge: 965
Registriert: 20.08.2003, 15:23
Wohnort: Nr. Nebel, Danmark

Beitrag von Sollys »

Sorry,

soll jetzt nicht böse klingen, aber man mag schon fast nicht mehr antworten.
Einfach mal schnüffeln ........ :wink:
Ich glaube es gibt fast nichts, was zu diesem Thema noch nicht geschrieben wurde.......
StefanD

Steuern

Beitrag von StefanD »

Hallo,

herzlichen Glueckwunsch - Sie sind der 10.000 der diese Frage hier gestellt hat :mrgreen: :mrgreen: (nicht sauer sein - nur `n Scherz, aber wahr :D )

Also: normal sind zum Ummeldezeitpunkt 180% auf den Zeitwert des Wagens fællig - Ummeldefrist sind 14Tage nach Einfuhr. Bei einem Umzug wird normalerweise keine Mehrwertsteuer verlangt, sofern dir das Auto mindestens 6 Monate gehørt und es sozusagen Umzugsgut ist :) Was das ca. kostet, kann man bei [url]http://www.bilpriser.dk[/url] nachschlagen.

Ausnahmen: es gibt die Møglichkeit den Wagen fuer 1 Jahr von der Steuerzahlung zu befreien, sofern man nachweisen kann, dass man sich nicht dauerhaft in DK niederlassen will, heisst kuerzer als ein Jahr.

Ich glaube so ungefæhr isses :) Ueber die Ummeldeprozedur kann ich dir vielleicht næchste Woche was schreiben, da habe ich es næhmlich hinter mir. :D

Gruesse Stefan
Pelzi
Mitglied
Beiträge: 247
Registriert: 22.08.2006, 12:09
Wohnort: Nähe Magdeburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Pelzi »

Hallöle,

selbst auf die Gefahr hin, daß ich jetzt die 15.386ste bin, die diese Frage stellt (sorry, bin noch recht neu hier :oops: ):
Wie ist das eigentlich mit den Autos, bei denen einem keine rostige Schraube gehört, sprich, die finanziert oder geleast sind in Deutschland?

Fiel mir grad eben ein, als ich meinen Oldie für die Dauer einer Frontscheibenreparatur gegen einen schicken kleinen Flitzer eingetauscht habe :wink:

Lg
Pelzi
thorbinoxx

Beitrag von thorbinoxx »

wenn du in dk gemeldet bist kannst du kein auto in d leasen u in dk damit fahren- das musste dir leider abschminken- sonst imma 180 % vom geschaetzten zeitwert
Pelzi
Mitglied
Beiträge: 247
Registriert: 22.08.2006, 12:09
Wohnort: Nähe Magdeburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Pelzi »

thorbinoxx hat geschrieben:wenn du in dk gemeldet bist kannst du kein auto in d leasen u in dk damit fahren...
Da hast Du mich jetzt verstanden miß :wink:
Ich meinte, wenn man jetzt ein Auto mitnehmen will, auf dem hier in D noch z.B. 18 Finanzierungs- oder Leasingraten drauf sind (und der Rest schon bezahlt, also man es schon ne Weile fährt).
Jetzt verständlich ausgedrückt :wink:

Lg
Pelzi
semmel
Mitglied
Beiträge: 895
Registriert: 16.03.2005, 15:30
Wohnort: Harzrand, Deutschland

Beitrag von semmel »

Hej Pelzi,
anscheinend hast du Thorbinoxx nicht verstanden....
Ein Leasingfahrzeug aus D darfst du nicht mehr fahren, wenn du in DK angemeldet bist.
1. Du darfst dann nur noch Autos mit dänischen Platten fahren.
2. das Leasingfahrzeug gehört dir nicht...du zahlst dafür, das du es benutzen darfst. Also bekommst du es nicht umgemeldet.
3. Bei einer Finanzierung sieht das etwas anders aus. Nur bekommst du den Fahrzeugbrief für die Ummeldung nicht ausgehändigt... :mrgreen:
Torsten
annikade
Mitglied
Beiträge: 2008
Registriert: 18.07.2006, 16:38
Wohnort: Berlin v Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von annikade »

Pelzis Frage scheint auf das Problem abzuzielen, das man beim geplanten "Auswandern" mit einem laufenden Leasingvertrag hätte.

Falls man das Ende der Laufzeit nicht abwarten möchte/kann, hat man anscheinend nur zwei Möglichkeiten: Man lässt für den Rest der Laufzeit die Schwiegermutter in Deutschland damit weiterfahren :shock: :wink: oder man einigt sich mit dem Leasinggeber auf eine vorfristige Beendigung des Vertrages. Letzteres wäre womöglich mit einem gewissen zusätzlichen finanziellen Aufwand verbunden. :?

/annika
Pelzi
Mitglied
Beiträge: 247
Registriert: 22.08.2006, 12:09
Wohnort: Nähe Magdeburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Pelzi »

@annika,
genauso hab ichs´s gemeint .
Also darf ich ein Auto nur mitnehmen, wenn es 100% MEINS ist, richtig :?:
Und dann natürlich die üblichen Abgaben zahlen in DK, das ist schon logo.

Sorry, bin heut ein bissel blond :oops:

Lg
Pelzi
semmel
Mitglied
Beiträge: 895
Registriert: 16.03.2005, 15:30
Wohnort: Harzrand, Deutschland

Beitrag von semmel »

Pelzi hat geschrieben:@annika,
genauso hab ichs´s gemeint .
Also darf ich ein Auto nur mitnehmen, wenn es 100% MEINS ist, richtig :?:

Lg
Pelzi
So ähnlich Schrieb ich es bereits....
Torsten
MoldGold
Mitglied
Beiträge: 72
Registriert: 04.02.2006, 21:17
Wohnort: Stuhr

Beitrag von MoldGold »

Hej,

und wie ist das wenn man in D einen Zweitwohnsitz anmeldet???? Kann man dann das Auto in D angemeldet lassen?????? Habe ich mal so gehört. Oder war das eine Fehlinfo?????

Hilsen, Inga
Juergen
Mitglied
Beiträge: 397
Registriert: 15.11.2005, 21:07

Beitrag von Juergen »

Ja sicher kannst du das Auto in D angemeldet lassen, du darfst es mit eigenem Wohnsitz in Dk dann nur nicht mehr in Dk fahren :D

Gruß
Gruss

Juergen
peko
Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 08.09.2006, 22:06
Wohnort: Århus

Beitrag von peko »

Zum Thema Miet/Leasewagen:

Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Verfahren C-242/05), dass bei der Benutzung eines ausländischen Mietfahrzeugs in den Niederlanden keine sofortige Nachzahlung der gesamten Registrierungsgebühr (BPM) fällig ist (etwa 50% des Nettopreises). Es soll jetzt "lediglich" erlaubt sein, eine Registrierungsgebühr zu erheben, die sich nach der Dauer der Benutzung des Fahrzeugs auf dem Niederländischen Strassennetz richtet. Dies wurde begründet mit der Aussage, dass EU-ausländische Vermietungsfirmen keinen Wettbewerbsnachteil haben dürfen gegenüber inländischen Vermietungsfirmen.

Diese Aussage impliziert ohne weiteres, dass auch der dänische Staat seinen Einwohnern nicht mehr verbieten darf ein ausländisches Mietfahrzeug in Dänemark zu verwenden. Weiterhin müsste auch die Registrierungsgebühr in Dänemark für Ausländische Mietfahrzeuge zukünftig anders gestaltet werden.

Schønen Gruss,
Peter

Den Originaltext gibts unter http://www.google.dk/search?hl=da&q=C-242%2F05&meta=:
Darius200676
Neues Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 12.05.2007, 13:33

alles schön

Beitrag von Darius200676 »

aber was sind NUR die üblichen ausgaben, alle reden davon und ich hab keine ahnung, sorry
Arnias
Mitglied
Beiträge: 90
Registriert: 11.05.2007, 08:59

Beitrag von Arnias »

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich meinen Arbeits und Wohnsitz nach Dänemark verlagere; aber mit dem Auto meiner Freundin die in Deutschland wohnt *gelegentlich* dort rumfahre. Ist sowas hm erlaubt?

Einfuhrgebühr ist 180% des Schätzwertes, das würde ja bedeuten das ich das Auto nochmal *kaufen* müsste zu einem fast zweifachen Preis des aktuellen Werts, oder hab ich da was falsch verstanden? :shock:
Antworten