peko hat geschrieben:
1. Die Registrierungsgebühr habe ich gar nicht erwähnt.
Darum geht es aber bei der ganze Sache. Ein Deutsches Leasingfirma kann ja durchaus Autos an Kunden in DK leasen. In dem Fall müssen sie aber im Moment die volle Registrierungsgebühr bezahlen, weil der Kunde sonst nicht mit dem Auto fahren darf.
Die Firma will aber vielleicht nur das Auto an diesen Kunden für 2 oder 3 Jahre leasen und danach das Auto an jemanden in Deutschland leasen oder verkaufen. Dies ist im Moment kaum möglich wegen der Registrierungsabgabe.
Deshalb sagt der Urteil, daß hier eine andere Lösung gefunden werden muß.
peko hat geschrieben:
2. Die proportionale Erhebung der Registrierungsgebühr ist für alle die ihr Leasingfahrzeug mitnehmen möchten oder einen unbegrensten Arbeitsvertrag haben (->keine Ratenzahlung) ausserordentlich wichtig !
Nein! Die proportionale Erhebung der Registrierungsgebühr ist für die Deutsche Leasingfirmen wichtig, weil sie dadurch vielleicht die Möglichkeit bekommen, Autos in DK zu verleasen. Die Frage ist aber, ob sie daran überhaupt eine Interesse haben? Es wird vielleicht finanziel möglich werden, es wird aber relativ umständlich bleiben.
Für den Kunden ändert sich aber eigentlich gar nichts. D.h. es wird keineswegs billiger.
peko hat geschrieben:3. Da NL das Urteil innerhalb weniger Monate in neue Richtlinien umgesetzt hat, weil in der Zwischenzeit GAR KEINE Registrierungsgebühr auf Mietfahrzeuge erhoben werden konnte, ist dies für DK wohl auch zu erwarten.
4. Wie schnell DK dieses Urteil umsetzt ist eigentlich unerheblich. EU-Recht geht immer über Landesrecht.
Das EU-Recht vor geht, stimmt im Prinzip. Du verstehst aber offensichtlich nicht, wie wichtig die Registrierungsabgabe fur den Staat in DK ist. Und hier liegt das Problem. Aus diesem Grund wird sich das Steuerministerium in DK erstmals über das Urteil hinwegsetzen. Man wird einfach sagen, man sei dabei die Details und die Auswirkungen des Urteils zu prüfen.
Irgendwann in 2-3 Jahren wird man dann eine Regelung finden wonach die Deutsche Leasingfirmen eine proportionale Abgabe zahlen können.
peko hat geschrieben:5. Ich fordere jeden auf das Recht zu nutzen das ihm zusteht.
Ich kann davor nur warnen. Wenn Du nach DK ziehst und Dein auf Deutsche Nummern zugelassene Leasingwagen mitbringst, wird nämlich folgendes passieren:
Du bekommst eine Aufforderung, daß Auto umzumelden. Du bestehst natürlich auf "Dein Recht" und verweigerst die Ummeldung. Dann wird das Auto von der Polizei beschlagnahmt und Du wirst ein Bußgeld auferlegt. Du bestehst natürlich immer noch auf "Dein Recht" und gehst vor Gericht.
Diesen Prozeß mußt Du aber von ganz unten bei den Gerichten in DK anstrengen. Hier wirst Du bei den ersten Instanzen verlieren, weil man sich dort nur nach den DK Gesetz verhält. Das ganze wird 6 oder 7 Jahre dauern, bis Du (vielleicht) beim EU-Gerichtshof landest und Dein Recht bekommt. Während dieser Zeit bleibt das Auto im Gewahrsam der Polizei, und Du hast bis dahin vielleicht 500.000 Kronen Gerichtskosten zahlen müssen.
Dann bekommst Du wieder das Auto ausgelieferst (TÜV ist bestimmt abgelaufen) und Du kannst nun vor Gericht gehen um Schadensersatz einzuklagen. Du wirst vielleicht 1 Million Kronen verlangen, bekommst aber letztendlich kaum mehr als 200.000 zuerkannt.
Du kannst gerne sagen, daß dies ungerecht sei, aber so spielt das Klavier in solche Sachen hier - es hat schon vor Jahren ein vergleichbares Fall gegeben. Wenn Du Dich das leisten kannst, dann verstehe ich aber nicht, warum Du Dich über den Kleckerbetrag der Registrierungsabgabe so aufregst?
Aber verleite bitte niemand anderes dazu unbedarft in diese Falle zu tappen.
peko hat geschrieben: Wähle deine Worte bitte sorgfältiger !
Welche Worte?
peko hat geschrieben:6. Jahrelang waren die Nettopreisunterschiede sehr erheblich. Die Autohändler in der NL Grenzregion zu D lebten sprichwörtlich davon. Das die Nettopreise sich immer mehr angleichen liegt auch an Europäischen Direktiven.
Genau, deshalb ist es, wie ich geschrieben habe, nicht mehr so
