Honorar für Rechtsanwälte

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Pelzi
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Honorar für Rechtsanwälte

Beitrag von Pelzi »

Hallo in die Runde,

wollte mal fragen, nach welcher Grundlage sich in DK die Rechtsanwaltshohorare berechnen?
In Deutschland ist es wohl so, daß es nach dem "Streitwert" geht.

Viele Grüße
Iris
annikade
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Beitrag von annikade »

Hej Iris,

tja, eine gesetzliche Regelung der Rechtsanwaltsvergütung (RVG) nebst Gebührentabelle wie bei uns scheint es nicht zu geben.
Offenbar werden nur angemessenen "Honorarrahmen" empfohlen. Ein bisschen dazu kann man [url=http://www.uni-koeln.de/jur-fak/dzeuanwr/monopolversicherungkostendaenemark.pdf]hier nachlesen[/url] (Buchstabe c).
Noch mehr Infos zu Anwälten und Notaren in Dänemark [url=http://www.uni-koeln.de/jur-fak/dzeuanwr/indexdeutsch.html]gibt es dann hier[/url] (unter "Länderseiten").

Gruß

/annika
Pelzi
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Beitrag von Pelzi »

Danke Annika, der Drucker arbeitet.
Wir wohl heut meine Bettlektüre :roll:

Viele Grüße
Iris




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Sodelle, Lektüre beendet (nein, ich lieg um diese Zeit noch nicht im Bett :wink: )
Leider sind die Angaben von 1999 :oops: Findet man da irgendwo was Aktuelleres?
Und was versteht man landläufig in DK unter einem "angemessenen Honorar"? Ich hab jetzt ein Angebot gekriegt von 220 Euro pro Stunde :shock: Ist das landesüblich?
Sorry, aber ich hab von solchen Sachen keine Ahnung :oops:

Viele Grüße
Iris
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