Hallo,
nächstes Jahr gehe ich in Rente.
Dann würde ich gern Februar/März und Oktober/November in DK an der Nordsee für so jeweils 2bis 3 Monate verbringen.
Bei den grossen vermittlern gibst da nur "error" .
Der Preis muss natürlich auch stimmen, denn wenn ich 10 Wochen miete, zahle ich nicht den gesamten Einwochenpreis mal 10.
Hat jemand einen Tipp?
Ferienhaus für 2-3 Monate mieten
Ferienhaus für 2-3 Monate mieten
Gruß,
Akina
Es scheint mir, dass der Versuch der Natur, auf dieser Erde ein denkendes Wesen hervorzubringen, gescheitert ist. (M.Born)
Akina
Es scheint mir, dass der Versuch der Natur, auf dieser Erde ein denkendes Wesen hervorzubringen, gescheitert ist. (M.Born)
- Lars J. Helbo
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Das Problem ist, daß dies gesetzlich verboten ist. In der Zeit zwischen 1.10 und 31.3 darf ein Ferienhaus nur für Kurzurlaub benutzt werden. Es ist nicht 100% klar definiert, was bei dem Begrif "Kurzurlaub" zu verstehen ist. Um Weihnachten/Neujahr kann es vielleicht bis zu 10 Tage gehen, ansonsten eher ein verlängerter Wochenende. 2-3 Monate ist aber mit sicherheit nicht erlaubt.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hallo Akina,
das wird gar nicht so ganz leicht sein. Das liegt an den Regeln für die ´Benutzung der dänischen Ferienhäuser im Winterhalbjahr´.
Diese Regeln betreffen alle Anbieter, sowohl private, als auch die grossen.
Es hängt mit dem Status des Hauses zusammen.
Die Regeln sind zusammengefasst wie folgt:
Vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen die Häuser nur zu kurzen Ferienaufenthalten genutzt werden. Es ist dabei egal ob der Eigner selbst das Haus verwendet oder es zu Vermietungszwecken nutzt.
Im Winterhalbjahr gilt eine Maximumsgrenze von 91 Nächten sprich (13 Wochen) in denen das Haus vermietet werden darf.
Am Stück darf es im Winter maximal 4 Wochen und einem einzigen Fall 5 Wochen benutzt werden. Dazwischen muss es mindestens 4 Tage nicht benutzt werden.
Eine Ausnahme bilden Häuser die einen Ganzjahresstatus haben und trotzdem zur Vermietung an Feriengäste genutzt werden dürfen. Diese Häuser liegen jedoch meistens in Ortschaften, nicht direkt im Ferienhausgebiet oder in Strandlage.
Bei welchen Häusern es sich um Häuser mit Ganzjahresstatus handelt, erfragst du am Besten in den Büros selber.
In unserem Falle sind es von über 500 Häusern nur knapp 10, die einen Ganzjahresstatus haben.
Sollte gegen diese Regel verstossen werden riskieren die Eigner und Vermittler ein sehr hohes Bussgeld.
Liebe Grüsse
Susanne
das wird gar nicht so ganz leicht sein. Das liegt an den Regeln für die ´Benutzung der dänischen Ferienhäuser im Winterhalbjahr´.
Diese Regeln betreffen alle Anbieter, sowohl private, als auch die grossen.
Es hängt mit dem Status des Hauses zusammen.
Die Regeln sind zusammengefasst wie folgt:
Vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen die Häuser nur zu kurzen Ferienaufenthalten genutzt werden. Es ist dabei egal ob der Eigner selbst das Haus verwendet oder es zu Vermietungszwecken nutzt.
Im Winterhalbjahr gilt eine Maximumsgrenze von 91 Nächten sprich (13 Wochen) in denen das Haus vermietet werden darf.
Am Stück darf es im Winter maximal 4 Wochen und einem einzigen Fall 5 Wochen benutzt werden. Dazwischen muss es mindestens 4 Tage nicht benutzt werden.
Eine Ausnahme bilden Häuser die einen Ganzjahresstatus haben und trotzdem zur Vermietung an Feriengäste genutzt werden dürfen. Diese Häuser liegen jedoch meistens in Ortschaften, nicht direkt im Ferienhausgebiet oder in Strandlage.
Bei welchen Häusern es sich um Häuser mit Ganzjahresstatus handelt, erfragst du am Besten in den Büros selber.
In unserem Falle sind es von über 500 Häusern nur knapp 10, die einen Ganzjahresstatus haben.
Sollte gegen diese Regel verstossen werden riskieren die Eigner und Vermittler ein sehr hohes Bussgeld.
Liebe Grüsse
Susanne
