Hallo, ich bin ganz neu in diesem Forum. Ich habe die Seite heute erstmalig besucht, weil wir mit dem Gedanken spielen, uns in Dänemark irgendwann in der Zukunft mal ein kleines Haus zu kaufen, um nach der Arbeit dort zu leben.
Welche Voraussetzungen muss man denn erfüllen, um in Dänemark Wohneigentum erwerben zu können. Ist es richtig, dass man 5 Jahre dort gelebt haben muss?
Ich würde mich über einige Infos zum Thema Hauskauf sehr freuen. Vielen Dank im voraus.
Voraussetzungen für Hauskauf in Dänemark
Voraussetzungen für Hauskauf in Dänemark
Zuletzt geändert von Kaehlstorf am 31.08.2003, 21:07, insgesamt 1-mal geändert.
also soweit ich, weiss mußt du als Ausländer, wenn Du ein Sommerhaus in Dänemark kaufen willst mindestens fünf Jahre hier gelebt haben und eine besondere Beziehung zu Dänemark haben. Dies gilt allerdings nicht für normales Wohneigentum welches Du für Dich selbst und permanent nutzen willst z.B. wenn Du nach Dänemark übersiedeln und hier einer Beschäftigung nachgehen willst. Dann kannst Du soweit ich weiss auch sofort Wohneigentum erwerben!
Viele Grüße
Ska
Viele Grüße
Ska
Zuletzt geändert von Ska am 31.08.2003, 21:28, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
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Der Regel mit 5 Jahre beim Sommerhaus gilt nur, wenn man nicht in DK wohnt - war wohl nicht besonders klar 
Also, um ein Sommerhaus in DK kaufen zu können, muß man entweder sein erstes Wohnsitz in DK haben _oder_ irgendwann mal früher mindestens 5 Jahre in DK gewohnt haben. Es gibt hier eine Ausnahme. Wer ein Sommerhaus erbt, darf es behalten, auch wenn er niemals in DK gewohnt hat.
Also, wer nach DK zieht, darf sofort sowohl ein normales Haus als auch ein Sommerhaus kaufen. Wenn er DK nach weniger als 5 Jahre wieder verläßt muß er aber beides wieder verkaufen.
Normalerweise darf man in ein Sommerhaus nicht sein erstes Wohnsitz haben. Hier gibt es aber auch eine Ausnahme. Rentner dürfen permanent in ihr Sommerhaus umziehen, nachdem sie es 8 Jahre lang gehabt haben (mit Genehmigung der Gemeinde auch nach 5 Jahren).

Also, um ein Sommerhaus in DK kaufen zu können, muß man entweder sein erstes Wohnsitz in DK haben _oder_ irgendwann mal früher mindestens 5 Jahre in DK gewohnt haben. Es gibt hier eine Ausnahme. Wer ein Sommerhaus erbt, darf es behalten, auch wenn er niemals in DK gewohnt hat.
Also, wer nach DK zieht, darf sofort sowohl ein normales Haus als auch ein Sommerhaus kaufen. Wenn er DK nach weniger als 5 Jahre wieder verläßt muß er aber beides wieder verkaufen.
Normalerweise darf man in ein Sommerhaus nicht sein erstes Wohnsitz haben. Hier gibt es aber auch eine Ausnahme. Rentner dürfen permanent in ihr Sommerhaus umziehen, nachdem sie es 8 Jahre lang gehabt haben (mit Genehmigung der Gemeinde auch nach 5 Jahren).
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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