Arbeitslosengeld aus Dänemark ,wenn wohnsitz in D

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Junior
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Arbeitslosengeld aus Dänemark ,wenn wohnsitz in D

Beitrag von Junior »

Hab den ngleich nochmal ne frage. da ich jetzt unterschiedliche antworten bekommen habe. und zwar wie sieht es aus wenn ci hin DK arbeitslos werde , bekomm ich dann auch in DK mein arbeitslosen geld? bin in so einer christlichen arbeitslosenversicherung in DK.
Mir wurde von manchen gesagt das ich um A.geld zu bekommmen einen wohnsitz in DK haben.

bin für jede info dankbar

mfg Peter Junior
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich glaube nicht. Schau mal hier:

[url=http://www.danmark.dk/portal/page/pr04/DANMARK_DK/Forside/SAMFUNDSNOEGLEN_NEM1/ARBEJDE_NEM1358620/ARBEJDE_I_UDLANDET_NEM1893407/DAGPENGE_I_UDLANDET_NEM1893410]Click[/url]

Demnach kannst Du Dein Arbeitslosengeld für drei Monate mitnehmen, wenn Du in ein anderes EØS-Land Arbeit suchts. Allerdings ist es eine Voraussetzung, daß Du "bis zum Abreisetag Sein Wohnsitz in DK hast".

Das Problem wird auch sein, daß Du Arbeitslosengeld nur dann bekommst, wenn Du als "Arbeitssuchender zur Verfügung stehst". Das kannst Du, so viel ich weis nicht, wenn Du Dich im Ausland aufhällst. Daher wird es nicht funktionieren.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Silkeborg32
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Beitrag von Silkeborg32 »

Hej

Da muss ich ihm beipflichten
Mit den Formularen E301 und E303 kannst du dein Arbeitslosengeld mit nach DK nehmen.
Für den Wohnsitzbrauchst du ein Opholdsbevis(EOS)
Dafür brauchst du einen Mietvertrag in DK.
Mit beidem meldest du dich beim Folkeregister an.


Gruß
Björn H.
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Beitrag von Björn H. »

Wenn du in Dänemark arbeitslos bist? Dann wäre ich sehr entäuscht. MEHR SAG ICH NICHT
mib777
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Beitrag von mib777 »

Solltest Du in DK arbeitslos werden, hast Du eigentlich keinen Anspruch auf Geld aus Dk, da Du dort nicht wohnst. Also schnellstens beim Arbeitsamt in DE melden, Lohnnachweis für die letzten Monate mitnehmen und das wars.

Wie Lars richtig geschrieben hat musst Du in DK wohnen um dort Geld zu erhalten. Da Du laut Profil in DE wohnt und in DK arbeitest bsit Du also Grenzpendler? Da gelten dannleider andere regelen und man muss in beiden Systemen die kleinen Haken heraussuchen.

Anders herum betrachtet ist es natürlich zu überlegen, ob Du überhaupt in die A-Kasse einzahlen solltest, wenn Du nichts bekommst? Das ist aber sehr abhängig von der Arbeitsstelle und ob eine Gewerkschaftsmitgleidschaft sinnvoll ist/nötig ist.

mvh
Michael
thorbinoxx

Re: Arbeitslosengeld aus Dänemark ,wenn wohnsitz in D

Beitrag von thorbinoxx »

Junior hat geschrieben:Hab den ngleich nochmal ne frage. da ich jetzt unterschiedliche antworten bekommen habe. und zwar wie sieht es aus wenn ci hin DK arbeitslos werde , bekomm ich dann auch in DK mein arbeitslosen geld? bin in so einer christlichen arbeitslosenversicherung in DK.
Mir wurde von manchen gesagt das ich um A.geld zu bekommmen einen wohnsitz in DK haben.

bin für jede info dankbar

mfg Peter Junior
als grenzpendler de/dk mit wohnsitz in de bekommt du dein al-geld aus deutschland. aus der gewerkschaft kannste rausgehen, das is rausgeschmissenes geld....
naida
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Beitrag von naida »

genaue Infos bekommst Du unter pendlerinfo.com.
Schau in der Menüleiste unter Sozialversicherung und dann Arbeitslosigkeit. Da werden verschiedenen Fälle erklärt
gruß Petra
mib777
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Beitrag von mib777 »

Aus der Gewerkschaft austreten kann man nicht generell empfehlen, da sie ja nicht nur zum auszahlen des AL Geldes da sind. Ist es z.B. ein reiner Handwerksbetrieb ist eine Mitgleidschaft ja fast schon Pflicht und wird sowohl bei Chef als auch Kollegen gern gesehen.

Andere Jobs brauchen sowas nicht, da hat eine Mitgleidschaft natürlich wenig Sinn.

mvh
Michael

Auch nicht in der Gewerkschaft :-))
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