Mh, weiß ja nicht, ob ihr da was drüber wißt: Mein Freund ist Isländer, ich bin Deutsche. Wir wollen nun nach Dänemark und da gibt es ja unter den nordischen Ländern so ein Abkommen, daß man als Skandinavier in jedem skand. Land so leben kann wie im eigenen, dh.h. man braucht keinerlei Genehmigungen und die Versicherungen laufen auch weiter etc. Es gibt wohl auch die Möglichkeit, dieses Recht auf den Lebenspartner zu übertragen, aber ganz schlau bin ich nicht daraus geworden. Es wäre für mich wichtig, um krankenversichert zu sein, falls ich nicht sofort einen Job finde. Wenn da jemand mehr zu weiß, wär's toll!
Ansonsten schöne Grüße aus dem Norden.
Hej !
Also, rechtlich genau mit Paragraphen weiß ich das nicht, aber es müßte ja so laufen:
Dein Isländer bekommt (automatisch, evtl ohne bes. Nachweise etc.) eine CPR-Nummer --- und schon innerhalb der EU darf man ja als EU-Bürger seinen ausländischen Partner/Familie mitbringen, umso mehr ja als "Nordlicht".
Du bekämst also wegen Eurer Lebensgemeinschaft / Familienzusammenführung eine CPR-Nummer, die wiederum der Beleg für die Krankenversicherung ist.
Gruß Ursel, DK, die da keine Probleme sehen kann
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
gilt das dann ebenso, wenn ich als Deutsche zu meinem dänischen Freund ziehe?
Dass ich also z.B. ohne Arbeitsvertrag eine Aufenthaltsgenehmigung und eine CPR-Nummer bekomme?