Räuber verklagt Uhrmacher

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geloescht19

Räuber verklagt Uhrmacher

Beitrag von geloescht19 »

Hej

vor 2-3 Wochen wurde ein dänischer Uhrmacher zum 7. Mal überfallen, diesmal von einer 3-köpfigen Räuberbande.

Nachdem er von den dän. Behörden keine Hilfe hinsichtlich Überwachung usw. bekommen konnte, hat er sich selbst eine Schusswaffe - nach seiner Aussage für die Notwehr - besorgt.

Als er (samt Personal) nun wieder von 3 Räubern überfallen wurde, fühlte er sich so sehr bedroht, dass er zwei der Räuber anschoss, der 3. flüchtete unerkannt.

Der Uhrmacher wurde angeklagt und sitzt in Untersuchungshaft.

Einer der drei Verbrecher hat ihn nun wegen Körperverletzung angezeigt und klagt auf Schadenersatz für entgangenen Arbeitslohn und auf Schmerzensgeld.

Wo wird hier sind :wink: , in Dänemark :roll:

Charlotte
marsvin
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Beitrag von marsvin »

Hej Charlotte,

man kann es kaum glauben, aber das ist anscheinend wirklich normal.
In einem nicht sehr weit entfernten Nachbarort brachen 2 Jugendliche in eine Wohnung ein und "spielten" dort mit der Waffe, die sie dort fanden. Dabei wurde einer von ihnen erschossen.

Der Schuldige war schnell gefunden. Der Mann, bei dem eingebrochen wurde, war das schwarze Schaf - denn er hätte seine Waffe in seiner eigenen Wohnung, in der er allein lebt, so wegschließen müssen, dass sie für Unbefugte nicht erreichbar ist - auch für Einbrecher.

Da fehlt mir der Verstand, das zu begreifen....

Gabi
Simba
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Beitrag von Simba »

Aber das sind doch zwei verschiedene Beispiele, weil im Fall des zweiten eindeutig ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorliegt. Das ist nunmal sehr streng in D. Der noch überlebende Einbrecher bekommt übrigens trotzdem ein Verfahren wegen Einbruchs. Das eine Fehlverhalten hebt ja das andere nicht auf. Man sollte auch nicht vergessen, dass ein Mensch zu Tode gekommen ist.

Im ersten Beispiel muss geklärt werden, ob es sich um angemessene Notwehr oder um Selbstjustiz handelt.

Bei beiden Fällen sollte man aber erst mal die Gerichtsurteile abwarten. Grundsätzlich gilt, Gesetz ist Gesetz, auch wenn man es manchmal nicht nachvollziehen kann, darf auch in solchen Fällen nicht mit zweierlei Mass gemessen werden.

LG Simba
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Simba!

ich bin mir jetzt auch unsicher, ob der Juwellier in DK eigentlich eine Erlaubnis für die Waffe hatte! :?:

Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

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...
galaxina
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Beitrag von galaxina »

das wird immer wilder :x selbst im beschaulichen bredebro gehts zur sache:
http://www.nordschleswiger.dk/SEEEMS/129.asp?artid=6921
Pelzi
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Beitrag von Pelzi »

Simba hat geschrieben:Grundsätzlich gilt, Gesetz ist Gesetz, auch wenn man es manchmal nicht nachvollziehen kann, darf auch in solchen Fällen nicht mit zweierlei Mass gemessen werden.
Ooooh, Du bist ein Optimist :shock: :D
Grundsätzlich gilt: Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Sachen.
Und: alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher.
Siehe Mannesmann, Siemens und Hartz (Liste beliebig erweiterbar :roll: )

Grüße
Iris
Simba
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Beitrag von Simba »

Jo, bisschen Optimist bin ich auch. :wink:

LG Simba
marsvin
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Beitrag von marsvin »

Simba,
da ich selbst bei Gericht in einer Jugendstrafabteilung tätig bin, ist mir schon klar, wie alles zusammenhängt.

Nur, wenn derjenige einen Waffenschein hat, seine Waffe in seiner verschlossenen Wohnung liegt, sehe ich bei ihm absolut keine Schuld.

Gabi
semmel
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Beitrag von semmel »

Hej Charlotte,
bist du dir sicher, daß das in DK und nicht in D oder dem Amiland passiert ist??
Torsten
Simba
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Beitrag von Simba »

Ich kenne jemanden der Waffen sammelt. Und deshalb weiss ich, wie streng die Auflagen sind. Waffen müssen in einen Safe! Munition darf nicht mit der Waffe zusammen im gleichen Safe aufbewahrt werden. Es dürfen nur eine gewisse Anzahl an Waffen in den gleichen Safe, danach wird ein neuer fällig. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob die Waffen noch funktionstüchtig sind oder nicht. Oder ob für die vorhandene Muntition überhaupt keine passende Waffe im Haus ist, bzw. für die Waffe keine passende Munition.

Wenn dieser Mann also eine Waffe (offensichtlich auch noch geladen) zugänglich im Haus aufgewahrt hat, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Aber wie gesagt, wartet doch erst mal ab, was für eine Strafe er überhaupt bekommt.

LG Simba
Sakul

Beitrag von Sakul »

Hallo Troldmor


War die Räuberbande mit Schußwaffen bewaffnet?
Hat der Uhrmacher einen Waffenschein?
War er und sein Personal in Lebensgefahr?

In welcher Seelischen Verfassung sich die Betroffenen nach 6 Überfällen Befunden haben, kann sich jeder vorstellen, nur ob man dafür den möglichen Tod der Leute in Kauf nehmen darf.


Hallo semmel

Gibt es in Dänemark keine Spitzbuben? :o

Gruß

Willi
annikade
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Re: Räuber verklagt Uhrmacher

Beitrag von annikade »

Troldmor hat geschrieben:Der Uhrmacher wurde angeklagt und sitzt in Untersuchungshaft.

Einer der drei Verbrecher hat ihn nun wegen Körperverletzung angezeigt und klagt auf Schadenersatz für entgangenen Arbeitslohn und auf Schmerzensgeld.
Hej,

kann ich alles nachvollziehen - nur nicht, warum der Beschuldigte/Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen soll. Bei uns wären Gründe dafür nur Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und evtl. noch Wiederholungsgefahr. Merkwürdig.

Gruß

/annika
Sakul

Beitrag von Sakul »

Hallo marsvin


Wenn dieser Mann gegen das Waffengesetz verstoßen hat und es dadurch einen Toten gab, muß er sich auch für die Folgen verantworten.
Da Du selbst bei Gericht in einer Jugendstrafabteilung tätig bist, müßtest Du das ja eigendlich wissen.

Gruß

Willi
marsvin
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Beitrag von marsvin »

Eben deshalb weiß ich, dass er verknackt wird und die jungen Einbrecher Arbeitsauflagen bekommen, die sie - meistens - nicht erfüllen.
Ich habe auch nicht geschrieben, dass es anders ist - ich wollte lediglich damit ausdrücken, dass teilweise die Opfer hinterher die Dummen sind. Und damit ich mich noch genauer ausdrücke - vielleicht nicht unbedingt in diesem Fall, aber es gibt genug andere Fälle. Trotz aller Gesetze fehlt mir für sowas da das Verständnis.

Gabi
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Annika!
Hej,

kann ich alles nachvollziehen - nur nicht, warum der Beschuldigte/Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen soll. Bei uns wären Gründe dafür nur Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und evtl. noch Wiederholungsgefahr. Merkwürdig.

Gruß
/annika
ja, damit ist DK recht hurtig und ausdauernd, oftmals kommt noch Isolationshaft hinzu - schon vor a. 10 Jahren war DK angeklagt, daß fast gängig die U-Haft für gewisse Personenkreise in Isolationshaft in Überlänge bestand.
Dabei ist das eben nicht einmal gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine Verwaltungsregel, die sich - wie einieg andere auf anderen Gebieten auch - verselbständigt hat, frei nach dem Motto:
Das haben wir ja wohl immer so gemacht, also machen wir das auch weiterhin so.

Gruß Ursel, DK
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