Søren Kam wieder frei
Hat irgeneiner nicht die ziemlich ironische Rolle des Staatsanwaltschafts Münchens in diese fall gesehen??? ZUR SELBE ZEIT - also jetzt - versuchen die selben Staatsanwälte die angebliche CIA-entführer von Khalid al-Masri von die Amis ausgeliefert zu kriegen, wegen verschleppung usw.
Da reden sie von Menschenrechte. Aber ein Mörder und Mitgleid eine SS-Todespatrulje, darf nicht vor Gericht kommen.
Was auch immer Danebod geschrieben hat - es war wahrscheinlich zu milde ausgedrückt.
(ûbrigens sagte eine Ritzau-telegram heute, das Kam - laut München - in Notwehr gehandelt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
Da reden sie von Menschenrechte. Aber ein Mörder und Mitgleid eine SS-Todespatrulje, darf nicht vor Gericht kommen.
Was auch immer Danebod geschrieben hat - es war wahrscheinlich zu milde ausgedrückt.
(ûbrigens sagte eine Ritzau-telegram heute, das Kam - laut München - in Notwehr gehandelt hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
- Lars J. Helbo
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Peter Skaarup aus Dansk Folkeparti sagt heute:
"Deutschland arbeitet zielstrebig an neue europäische gesetze gegen Holocaustleugner, aber wenn us um harte Kriegsverbrecher aus der Nazizeit kommt, dann gibt es keine verständnis dafür dass sie ausgeliefert werden, zu Gerichte in andere länder. Das finde Ich sehr auffälig, fast Heuchlerisch".
Na, dann. Wenn er recht hat, hat er recht.
"Deutschland arbeitet zielstrebig an neue europäische gesetze gegen Holocaustleugner, aber wenn us um harte Kriegsverbrecher aus der Nazizeit kommt, dann gibt es keine verständnis dafür dass sie ausgeliefert werden, zu Gerichte in andere länder. Das finde Ich sehr auffälig, fast Heuchlerisch".
Na, dann. Wenn er recht hat, hat er recht.
Also ich muss sagen das manche Meinungen die hier vorgetragen werden ziemlich abwegig sind ...
Jetzt nur generell klargestellt, nicht am Fall Kam angelehnt, auch wenns dann wahrscheinlich offtopic is:
Im deutschen Strafrecht hat sich zur Legitimation der Sanktionsnormen die (ungeschriebene) präventive Vereinigungstheorie durchgesetzt. U. a. als Ziel festgelegt ist die Resozialisierung und Sozialisation des Täters.
Gerade der Resozialisierungsvorteil soll JEDEM Täter zukommen, unabhängig von der Tatschwere! Und das oft dumm gelaberte Vorurteil: "Nach 15 Jahren kommt eh jeder raus." stimmt grade nicht! Nach 15 Jahren wird untersucht, ob der Täter in die Freiheit entlassen werden kann, oder ob eine Gefahr für die Allgemeinheit immer noch besteht. Wenn ja, fährt er schön brav wieder ein und sitzt weiter.
Das bei verschiedenen Gerichten jeweils anders entschieden wird, liegt auch daran, dass Richter (= Menschen) die Urteile am Gesetz ausgerichtet schreiben (nicht rein subjektiv, wie jetzt vllt gleich behauptet wird, sondern an einem objektiven Maßstab gemessen). Was viele übersehen (und auch nicht wissen können ist, wenn man sich damit nicht beschäftigt) ist, dass Gesetze auszulegen sind. Überspitzt formuliert: Was der eine für Tatbestandsverwirklichend hält, ist beim anderen noch erlaubt! Jeder der Jura studiert hat oder studiert weiß was ich meine, allein in den Gutachten oder Klausuren gabs ja unzählige Lösungswege und auch Ergebnisse. Deshalb gibt es ja verschiedene gerichtliche Instanzen bis zum BGH!
@ runesfar: Das mit dem "Handeln in Notwehr" jetzt im Voraus zu verurteilen ist alles andre als richtig! Man müsste erst mal das Urteil lesen und die Entscheidungsgründe. Was aber NICHT heißt, dass ich die Auffassung teilen oder das was hier passiert gut heßen würde!!!
@ Danebod: Das ist jetzt kein Angriff gegen dich persönlich und bitte lass es nicht in eine persönliche Fehde hier im Forum ausarten. So ist aber nun mal die Lage in Deutschland. Deine teilweise extremen Ansichten akzeptiere ich durchaus, aber führen doch teilweise in eine vollkommen verkehrte Richtung!
Gruß, nomos
Jetzt nur generell klargestellt, nicht am Fall Kam angelehnt, auch wenns dann wahrscheinlich offtopic is:
Die Straflänge die bei Strafen im deutschen Rechtssystem verhängt werden, sind erstmal in jedem Fall gerechtfertigt!ueber die deutsche justiz lacht doch die ganze welt - die strafen die in de verhaengt werden sind einfach laecherlich und das meine ich in unabaengigkeit v d frisur
Im deutschen Strafrecht hat sich zur Legitimation der Sanktionsnormen die (ungeschriebene) präventive Vereinigungstheorie durchgesetzt. U. a. als Ziel festgelegt ist die Resozialisierung und Sozialisation des Täters.
Gerade der Resozialisierungsvorteil soll JEDEM Täter zukommen, unabhängig von der Tatschwere! Und das oft dumm gelaberte Vorurteil: "Nach 15 Jahren kommt eh jeder raus." stimmt grade nicht! Nach 15 Jahren wird untersucht, ob der Täter in die Freiheit entlassen werden kann, oder ob eine Gefahr für die Allgemeinheit immer noch besteht. Wenn ja, fährt er schön brav wieder ein und sitzt weiter.
Kein Strafsystem der Welt kann fehlerfrei arbeiten, allein schon wegen dem Faktor Mensch. Einzig und allein kann versucht werden die Fehler der Justiz möglichst gering zu halten. Sind Vorbilder à la USA besser? Jmd sitzt 20 Jahre lang wegen einem Verfahrensfehler im Gefängnis. Macht ja nix, wenn er rauskommt hat er ja noch ca. 50, zwar 20 weniger, aber immerhin …Ob die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte sich an die Regeln und Gesetze halten oder nicht, ist Glückssache. Die Politik übt Einfluss auf die Staatsanwaltschaften und damit auch auf die Verfahren aus, denn die Justizminister sind weisungsberechtigte Dienstvorgesetzte. Deshalb variiert die Qualität der Straftatenverfolgung von Bundesland zu Bundesland und zwischen Bundes- und Landesgerichten. Und je nach politischer Konjunktur.
Das bei verschiedenen Gerichten jeweils anders entschieden wird, liegt auch daran, dass Richter (= Menschen) die Urteile am Gesetz ausgerichtet schreiben (nicht rein subjektiv, wie jetzt vllt gleich behauptet wird, sondern an einem objektiven Maßstab gemessen). Was viele übersehen (und auch nicht wissen können ist, wenn man sich damit nicht beschäftigt) ist, dass Gesetze auszulegen sind. Überspitzt formuliert: Was der eine für Tatbestandsverwirklichend hält, ist beim anderen noch erlaubt! Jeder der Jura studiert hat oder studiert weiß was ich meine, allein in den Gutachten oder Klausuren gabs ja unzählige Lösungswege und auch Ergebnisse. Deshalb gibt es ja verschiedene gerichtliche Instanzen bis zum BGH!
@ runesfar: Das mit dem "Handeln in Notwehr" jetzt im Voraus zu verurteilen ist alles andre als richtig! Man müsste erst mal das Urteil lesen und die Entscheidungsgründe. Was aber NICHT heißt, dass ich die Auffassung teilen oder das was hier passiert gut heßen würde!!!
@ Danebod: Das ist jetzt kein Angriff gegen dich persönlich und bitte lass es nicht in eine persönliche Fehde hier im Forum ausarten. So ist aber nun mal die Lage in Deutschland. Deine teilweise extremen Ansichten akzeptiere ich durchaus, aber führen doch teilweise in eine vollkommen verkehrte Richtung!
Gruß, nomos
Kein von Menschen geschaffenes System kann fehlerfrei sein, ob juristisches System oder ein anderes.
Um Fehler erkennen und beheben zu können, braucht es die Möglichkeiten zu Kritik und Korrektur, wie zum Beispiel im Gerichtswesen durch unterschiedliche Instanzen, Revisionen, Neuaufnahmen etc.
Gesetze und Ausführungsverordnungen lassen i.A. einen Ermessensspielraum zur Gesetzesauslegung im Einzelfall. Es gibt zu manchen Auslegungen auch Minderheiten- und Mehrheitsmeinungen...
Aber in diesem Fall geht es um Mordkennzeichen, die Vortäuschung und Ausnutzung der Arglosigkeit des Opfers sind Heimtücke und der angewendete Zwang weisen auf Vorsatz hin. Die Behauptung, es habe sich um Notwehr gehandelt, ist angesichts der bekannten Tatsachen eine absurde Schutzbehauptung. Da gibt's nix mit Ermessensspielraum und Mehrheits- oder Minderheitenmeinung, es gibt definierte Mordkriterien, die hier erfüllt sind.
Der Fall Søren Kam und seine Behandlung durch die deutsche Justiz reihen sich nahtlos in eine lange Reihe ähnlicher schändlicher Justizpossen ein. Durch alle Instanzen...
Wer soll diese Justiz noch ernst nehmen?
Um Fehler erkennen und beheben zu können, braucht es die Möglichkeiten zu Kritik und Korrektur, wie zum Beispiel im Gerichtswesen durch unterschiedliche Instanzen, Revisionen, Neuaufnahmen etc.
Gesetze und Ausführungsverordnungen lassen i.A. einen Ermessensspielraum zur Gesetzesauslegung im Einzelfall. Es gibt zu manchen Auslegungen auch Minderheiten- und Mehrheitsmeinungen...
Aber in diesem Fall geht es um Mordkennzeichen, die Vortäuschung und Ausnutzung der Arglosigkeit des Opfers sind Heimtücke und der angewendete Zwang weisen auf Vorsatz hin. Die Behauptung, es habe sich um Notwehr gehandelt, ist angesichts der bekannten Tatsachen eine absurde Schutzbehauptung. Da gibt's nix mit Ermessensspielraum und Mehrheits- oder Minderheitenmeinung, es gibt definierte Mordkriterien, die hier erfüllt sind.
Der Fall Søren Kam und seine Behandlung durch die deutsche Justiz reihen sich nahtlos in eine lange Reihe ähnlicher schändlicher Justizpossen ein. Durch alle Instanzen...
Wer soll diese Justiz noch ernst nehmen?
- Lars J. Helbo
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LOLloekken hat geschrieben: wenn man mal in Danebods Beiträge klickt, kann man ihn sehr wohl persönlich angreifen.
Es ist nämlich deutlich erkennbar, dass er ein linksextremistisches subversives Element ist, das dieses Forum für seine Propaganda missbraucht.


Und welcher Typ von Elementarpartikel bist Du? Dein erster Beitrag in diesem Forum und schon willst Du Dich zur Richter machen über andere Teilnehmer.
Es stimmt natürlich, daß Danebod oft eine "Charakteristische Ausdrucksweise" hat. Wenn man das Intellekt hat, darüber hinweg zu sehen, wird man aber meistens feststellen, daß seine Beiträge gut fundiert und sachlich sind.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Leitartikel in Ekstra Bladet heute:
http://ekstrabladet.dk/nyheder/lederen/article268277.ece?service=print
Ich mag diese satz - (Es kommt unter die fair use regeln)
"AT NETOP tyskerne i dette tilfælde vælger at beskytte en nazi-forbryder forekommer ekstra grotesk i betragtning af, at forbundsrepublikken indtil for nylig havde travlt med at få hagekors-symbolet forbudt i hele EU. Men når det gælder andre landes ret til at gøre op med nazi-mordere, stiller tysk ret sig åbenbart i vejen."
http://ekstrabladet.dk/nyheder/lederen/article268277.ece?service=print
Ich mag diese satz - (Es kommt unter die fair use regeln)
"AT NETOP tyskerne i dette tilfælde vælger at beskytte en nazi-forbryder forekommer ekstra grotesk i betragtning af, at forbundsrepublikken indtil for nylig havde travlt med at få hagekors-symbolet forbudt i hele EU. Men når det gælder andre landes ret til at gøre op med nazi-mordere, stiller tysk ret sig åbenbart i vejen."
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