Jyllands-Pesten schreibt:
Retten betragter sagen som uagtsomt manddrab
Das Gericht betrachtet die Sache als fahrlässige Tötung.
Nicht schlecht, wenn's wirklich die Begründung ist, Clemmensen wurde von drei Mördern mit Blei vollgepumpt.
Und Ekstra Bladet schreibt u.a.:
Til grund må den åbenbart alene have lagt Søren Kams egen forklaring om, at manden, han og to medskyldige bortførte, pludselig gjorde modstand, og at drabet var et ’uheld’, som skete i ’nødværge’.
Kendsgerningen er, at Clemmensen var ubevæbnet og blev dræbt af otte skud fra tre pistoler. Det er mildt sagt svært at få øje på, hvor megen modstand offeret kan have gjort, og hvor meget nødværge og uagtsomhed, der lå bag likvideringen.
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ENDELIG underkender den tyske ret en hjørnesten i bestemmelsen om arrestordrer i EU. Her har landene efter 2001 kunnet udlevere deres statsborgere til retsforfølgelse i andre EU-lande, også selv om anklagen ikke ville kunne føre til dom i det land, hvor den udleverede hører hjemme.
Her går tyskerne i den stik modsatte retning: En sag mod Søren Kam for uagtsomt manddrab ville være forældet i Tyskland, og derfor skal han heller ikke kunne retsforfølges i Danmark, selv om anklagen her ville lyde på drab, der som bekendt aldrig forældes.
(Das Gericht) muss offenbar alleine Søren Kams eigene Erklärung zugrunde gelegt haben, dass der Mann, den er und zwei Mitschuldige entführten, plötzlich Widerstand leistete und dass die Tötung ein "Unfall" war, der in "Notwehr" geschah.
Die Tatsache ist, dass Clemmensen unbewaffnet war und von acht Schüssen aus drei Pistolen getötet wurde. Es ist milde ausgedrückt schwer zu sehen, wieviel Widerstand das Opfer geleistet haben kann und wieviel Notwehr und Fahrlässigkeit hinter der Liquidierung lagen.
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SCHLIESSLICH missachtet das deutsche Gericht einen Eckstein in der EU-Bestimmung über Haftbefehle. Hier haben die Länder nach 2001 ihre Staatsbürger zur Rechtsverfolgung in andere EU-Länder ausliefern können, auch wenn die Anklage im Heimatland des Ausgelieferten nicht zu einem Urteil hätte führen können.
Hier gehen die Deutschen in die genau entgegengesetzte Richtung: Ein Prozess gegen Søren Kam wegen fahrlässiger Tötung wäre in Deutschland verjährt und deshalb soll er auch in Dänemark nicht gerichtlich verfolgt werden können, obwohl die Anklage hier auf Tötung lauten würde, die wie bekannt nie verjährt.
Also gleich mehrere Rechtsfehler, wenn die dargestellten Fakten stimmen:
Auch in Deutschland ist nach Mord anzuklagen, denn die Mordkennzeichen sind gegeben, Fahrlässige Tötung ist eine üble Verächtlichmachung des Opfers, dem jetzt zumindest eine Teilschuld gegeben wird. Allerdings nur, wenn man den absurden Schutzbehauptungen des Mörders glaubt.
Und selbst wenn die deutsche Justiz, wie in anderen Fällen von Naziverbrechen auch, alles tut, um einen Prozess zu hintertreiben und die Opfer verächtlich zu machen, muss dem dänischen Auslieferungsantrag stattgegeben werden.
Rechtsbeugung, wie auch immer man da ran geht. Hat wirklich jemand was anderes erwartet?