Anspruch auf Arbeitlosengeld nach Dänemark übertragen
Hallo,ich denke es ist nicht ganz richtig was hier geschrieben wird.Man muss,wenn man Arbeitslosengeld in Deutschland erhalten will in eine A-Kasse einzahlen siehe Anhang:
Oder liege hiemit falsch ?
Arbeitslosengeld für Grenzgänger?
Nur mit Bestätigung von Beschäftigungszeiten
Demnächst werde ich in Dänemark einen Job als Fliesenleger antreten, bleibe aber in Deutschland wohnen. Ich weiß, dass man sich dort freiwillig versichern muss. Erhalte ich auch Leistungen von der deutschen Agentur für Arbeit, wenn ich nicht in die dänische Arbeitslosenkasse eingezahlt habe?
Nein, Sie erhalten von der deutschen Agentur für Arbeit nur Arbeitslosengeld, wenn Sie mit Hilfe des Formulares E 301 Ihre Versicherungszeit in einer dänischen Arbeitslosenversicherung nachweisen können. Da die Arbeitslosenversicherung freiwillig ist, müssen Sie sich umgehend an eine dänische Arbeitlosenkasse wenden, Sie sind nicht automatisch versichert. Bei dem Erhalt von Arbeitslosengeld müssen Sie unterscheiden, ob Sie Ihren Job ganz verlieren oder nur Teilzeit arbeitslos werden.
Wenn Sie Vollzeit arbeitslos werden, gelten Sie nicht mehr als Grenzgänger und haben dann Anpruch auf Leistungen in Ihrem Wohnland Deutschland. Allerdings müssen Sie auch dafür in Dänemark Mitglied in einer der freiwilligen Arbeitslosenversicherungen gewesen sein. Wenn Sie Ihren Job verloren haben melden Sie sich sofort beim Arbeitsamt in Dänemark. Die Arbeitslosenkasse stellt Ihnen das Formular E 301 aus, das als Nachweis Ihrer Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in Dänemark gilt.
Anschließend melden Sie sich bei der deutschen Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort arbeitslos und beantragen Leistungen nach den deutschen Bestimmungen. Die Leistungen werden jedoch normalerweise erst dann bewilligt, wenn dem Arbeitsamt das Formular E 301 von den dänischen Behörden vorliegt. Die Meldung bei der deutschen Agentur für Arbeit ist nicht nur für die Bewilligung Ihrer Leistungen wichtig, sondern auch für die Berechnung Ihrer Altersrente. Wenn Sie nur in Dänemark gearbeitet haben und nicht Mitglied einer Arbeitslosenkasse waren, können lediglich Ihre Beschäftigungszeiten bestätigt werden. Diese werden auch auf dem Formular E 301 vermerkt, allerdings werden Sie dann in Deutschland kein Arbeitslosengeld I erhalten, da Sie in Dänemark nicht Mitglied einer Arbeitslosenversicherung waren.
Bei teilweiser Arbeitslosigkeit müssen Sie sich persönlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt in Dänemark melden. Als Grenzgänger haben Sie dann einen Anspruch auf Leistungen in Ihrem Beschäftigungsland Dänemark. Dafür müssen Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen: Sie müssen mindestens 52 Wochen in den letzten drei Jahren gearbeitet haben, sowie mindestens ein Jahr Mitglied in einer dänischen Arbeitslosenkasse gewesen sein. Wenn Sie schon Beschäftigungs- und Versicherungszeiten aus Deutschland haben, können diese hier berücksichtigt werden. Diese Zeiten müssen mit dem Formular E 301 nachgewiesen werden, das in Deutschland von der Agentur für Arbeit auf Nachfrage ausgestellt wird. Die Arbeitszeiten müssen außerdem durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden und zwar durch Lohn- / Gehaltsabrechnungen oder einen anderen Nachweis des Arbeitgebers. Sie erhalten dann die selben Leistungen wie Ihre dänischen Kollegen. Bitte denken Sie daran, dass in Dänemark Arbeitslosengeld zu versteuern ist.
Die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Dänemark wird grundsätzlich abhängig vom letzten Einkommen unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet. Unter gewissen Umständen kann auch das Einkommen, das Sie für den selben Job in Deutschland erhalten hätten, bei der Berechnung zugrunde gelegt werden. Weitere Informationen hierzu können Sie bei der dänischen Arbeitslosenkasse (Arbejdsdirektoratet) bekommen.
Die dänische Arbeitslosenversicherung wird von den Arbeitslosen-Kassen verwaltet. Etwa 76 Prozent der dänischen Arbeitskräfte sind arbeitslosenversichert. Die Arbeitslosen-Kassen sind private Vereine von Arbeitnehmern oder Selbständigen, die nur gegründet wurden, um finanziellen Beistand im Falle der Arbeitslosigkeit zu gewährleisten. Die staatliche Arbeitslosenunterstützung ist bei durchschnittlichen Lebenshaltungskosten zu gering, um davon den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten. Die einzelnen Arbeitslosenkassen nehmen Mitglieder aus einem oder mehreren Fachgebieten auf. Die Arbeitslosenkassen sind eng mit den Gewerkschaften und anderen fachlichen Organisationen verbunden. Sie dürfen aber für die Aufnahme in die Versicherung vom Arbeitnehmer grundsätzlich nicht fordern, dass er Mitglied der Gewerkschaft ist. Die Arbeitslosenkassen verwalten auch die Vorruhestandregelung (efterløn).
Oder liege hiemit falsch ?
Arbeitslosengeld für Grenzgänger?
Nur mit Bestätigung von Beschäftigungszeiten
Demnächst werde ich in Dänemark einen Job als Fliesenleger antreten, bleibe aber in Deutschland wohnen. Ich weiß, dass man sich dort freiwillig versichern muss. Erhalte ich auch Leistungen von der deutschen Agentur für Arbeit, wenn ich nicht in die dänische Arbeitslosenkasse eingezahlt habe?
Nein, Sie erhalten von der deutschen Agentur für Arbeit nur Arbeitslosengeld, wenn Sie mit Hilfe des Formulares E 301 Ihre Versicherungszeit in einer dänischen Arbeitslosenversicherung nachweisen können. Da die Arbeitslosenversicherung freiwillig ist, müssen Sie sich umgehend an eine dänische Arbeitlosenkasse wenden, Sie sind nicht automatisch versichert. Bei dem Erhalt von Arbeitslosengeld müssen Sie unterscheiden, ob Sie Ihren Job ganz verlieren oder nur Teilzeit arbeitslos werden.
Wenn Sie Vollzeit arbeitslos werden, gelten Sie nicht mehr als Grenzgänger und haben dann Anpruch auf Leistungen in Ihrem Wohnland Deutschland. Allerdings müssen Sie auch dafür in Dänemark Mitglied in einer der freiwilligen Arbeitslosenversicherungen gewesen sein. Wenn Sie Ihren Job verloren haben melden Sie sich sofort beim Arbeitsamt in Dänemark. Die Arbeitslosenkasse stellt Ihnen das Formular E 301 aus, das als Nachweis Ihrer Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in Dänemark gilt.
Anschließend melden Sie sich bei der deutschen Agentur für Arbeit in Ihrem Wohnort arbeitslos und beantragen Leistungen nach den deutschen Bestimmungen. Die Leistungen werden jedoch normalerweise erst dann bewilligt, wenn dem Arbeitsamt das Formular E 301 von den dänischen Behörden vorliegt. Die Meldung bei der deutschen Agentur für Arbeit ist nicht nur für die Bewilligung Ihrer Leistungen wichtig, sondern auch für die Berechnung Ihrer Altersrente. Wenn Sie nur in Dänemark gearbeitet haben und nicht Mitglied einer Arbeitslosenkasse waren, können lediglich Ihre Beschäftigungszeiten bestätigt werden. Diese werden auch auf dem Formular E 301 vermerkt, allerdings werden Sie dann in Deutschland kein Arbeitslosengeld I erhalten, da Sie in Dänemark nicht Mitglied einer Arbeitslosenversicherung waren.
Bei teilweiser Arbeitslosigkeit müssen Sie sich persönlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt in Dänemark melden. Als Grenzgänger haben Sie dann einen Anspruch auf Leistungen in Ihrem Beschäftigungsland Dänemark. Dafür müssen Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen: Sie müssen mindestens 52 Wochen in den letzten drei Jahren gearbeitet haben, sowie mindestens ein Jahr Mitglied in einer dänischen Arbeitslosenkasse gewesen sein. Wenn Sie schon Beschäftigungs- und Versicherungszeiten aus Deutschland haben, können diese hier berücksichtigt werden. Diese Zeiten müssen mit dem Formular E 301 nachgewiesen werden, das in Deutschland von der Agentur für Arbeit auf Nachfrage ausgestellt wird. Die Arbeitszeiten müssen außerdem durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden und zwar durch Lohn- / Gehaltsabrechnungen oder einen anderen Nachweis des Arbeitgebers. Sie erhalten dann die selben Leistungen wie Ihre dänischen Kollegen. Bitte denken Sie daran, dass in Dänemark Arbeitslosengeld zu versteuern ist.
Die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Dänemark wird grundsätzlich abhängig vom letzten Einkommen unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet. Unter gewissen Umständen kann auch das Einkommen, das Sie für den selben Job in Deutschland erhalten hätten, bei der Berechnung zugrunde gelegt werden. Weitere Informationen hierzu können Sie bei der dänischen Arbeitslosenkasse (Arbejdsdirektoratet) bekommen.
Die dänische Arbeitslosenversicherung wird von den Arbeitslosen-Kassen verwaltet. Etwa 76 Prozent der dänischen Arbeitskräfte sind arbeitslosenversichert. Die Arbeitslosen-Kassen sind private Vereine von Arbeitnehmern oder Selbständigen, die nur gegründet wurden, um finanziellen Beistand im Falle der Arbeitslosigkeit zu gewährleisten. Die staatliche Arbeitslosenunterstützung ist bei durchschnittlichen Lebenshaltungskosten zu gering, um davon den gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten. Die einzelnen Arbeitslosenkassen nehmen Mitglieder aus einem oder mehreren Fachgebieten auf. Die Arbeitslosenkassen sind eng mit den Gewerkschaften und anderen fachlichen Organisationen verbunden. Sie dürfen aber für die Aufnahme in die Versicherung vom Arbeitnehmer grundsätzlich nicht fordern, dass er Mitglied der Gewerkschaft ist. Die Arbeitslosenkassen verwalten auch die Vorruhestandregelung (efterløn).
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das ist nun mal eine erklärung, die ich wirklich verstanden habe. vielen dank.
aaaaaber nun noch eine kleinigkeit:
was ist der unterschied zwischen a) vollzeitarbeitslosigkeit und b) teilweiser arbeitslosigkeit?????
dafür bin ich denn doch noch zu blond
hilsen
petra
aaaaaber nun noch eine kleinigkeit:
was ist der unterschied zwischen a) vollzeitarbeitslosigkeit und b) teilweiser arbeitslosigkeit?????
dafür bin ich denn doch noch zu blond

hilsen
petra
habe keine Angst, etwas zu tun, was du nicht gut kannst. vergiss nicht: die Arche Noah hat ein Amateur gebaut. die Profis haben sich an der Titanic versucht!