Anspruch auf Arbeitlosengeld nach Dänemark übertragen

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Fugenfueller
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Anspruch auf Arbeitlosengeld nach Dänemark übertragen

Beitrag von Fugenfueller »

Ich arbeite seit ca. 1 Jahr in Dänemark, und zahle auch dort in die A-kasse ein.

Ich wollte mal wissen ob ich meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus Deutschland nach Dänemark übertragen kann? andersherum geht es ja auch.

Denn irgendwann verfällt ja mein Anspruch in Deutschland sagt man mir.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Also wenn Du in DK wohnst und hier ein Jahr lang Beiträge bezahlt hast, dann hast Du Dir ja damit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, egal was Du fruher in D gemacht hast.
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mib777
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Beitrag von mib777 »

Was für einen Anspruch aus DE meinst Du?

Wohnst Du in DK, dann gilt das was Lars geschrieben hat.
Solltest Du noch in DE wohnen, also Grenzgänger sein, dann hast Du bei Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Geld,wenn Du dich wieder in DE beim Arbeitsamt meldest.
In diesem Fall ware allerdings die Beiträge zur A-Kasse sinnlos, da Du sie nicht nutzt.
mvh
Michael
Fugenfueller
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Beitrag von Fugenfueller »

mib777 hat geschrieben:Was für einen Anspruch aus DE meinst Du?

Wohnst Du in DK, dann gilt das was Lars geschrieben hat.
Solltest Du noch in DE wohnen, also Grenzgänger sein, dann hast Du bei Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Geld,wenn Du dich wieder in DE beim Arbeitsamt meldest.
In diesem Fall ware allerdings die Beiträge zur A-Kasse sinnlos, da Du sie nicht nutzt.
Ich bin Grenzgänger. Ich weiss das ich Anspruch auf ASG in Deutschland habe, aber der verfällt irgendwann.

Ausserdem kann ich mir mein Geld aus der A-Kasse nach Deutschland übertragen lassen, falls ich irgendwann nicht mehr in DK arbeite. Aber das müsste doch auch anders herum gehen.
Peter

Beitrag von Peter »

1 Jahr
Frechdachs
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Beitrag von Frechdachs »

Hallo

Du kannst die ansprueche aus der a-kasse als grenzgaenger nicht nach deutschland uebertragen lassen.
Diese gelder verfallen.
Darum ist es als grenzgaenger auch sinnlos in einer a-kasse mitglied zu sein.

Sprich mit deiner gewerkschaft darueber
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Fugenfueller
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Beitrag von Fugenfueller »

Frechdachs hat geschrieben:Hallo

Du kannst die ansprueche aus der a-kasse als grenzgaenger nicht nach deutschland uebertragen lassen.
Diese gelder verfallen.
Darum ist es als grenzgaenger auch sinnlos in einer a-kasse mitglied zu sein.

Sprich mit deiner gewerkschaft darueber
das ist nicht richtig!

Auszug aus "Eures-Kompas.de

Für Grenzgänger
Wenn Sie als Grenzgänger in Dänemark zu arbeiten beginnen, müssen Sie selbst dafür sorgen, daß Sie gegen Arbeitslosigkeit versichert sind.
Sie müssen sich umgehend an die zuständige Arbeitslosenkasse wenden.
Die Euroberater in Dänemark oder der Arbeitgeber können Ihnen Informationen geben, bei welcher Arbeitslosenkasse Sie Mitglied sein sollten.

Als Grenzgänger haben Sie, vorausgesetzt Sie erfüllen die oben genannten Bedingungen, einen Anspruch auf Leistungen im

Beschäftigungsland, wenn Sie teilweise arbeitslos sind oder

in dem Land in dem Sie ihren Wohnsitz haben, wenn Sie Vollzeit arbeitslos sind, da Sie bei Ende der Beschäftigung nicht länger Grenz-gänger sind.

Bei teilweiser Arbeitslosigkeit müssen Sie sich persönlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsagentur im Beschäftigungsland melden. Sie erhalten dann die selben Leistungen wie Ihre dänischen Kollegen. Bitte denken Sie daran, daß in Dänemark Arbeitslosengeld zu versteuern ist.

Wenn Sie voll arbeitslos werden, müssen Sie sich auch beim Arbeitsagentur in Dänemark melden. Die Arbeitslosenkasse stellt Ihnen das Formular E 301 aus, das als Nachweis Ihrer Versicherungs- - und Beschäftigungszeiten in Dänemark gilt.

Anschließend müssen Sie sich beim deutschen Arbeitsagentur an Ihrem Wohnort arbeitslos melden und Leistungen nach den deutschen Bestimmungen beantragen, es sei denn, Sie haben sofort wieder Arbeit. Die Leistungen werden normalerweise erst dann bewilligt, wenn dem Arbeitsagentur das Formular E 301 vorliegt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, daß die dänische Arbeitslosenkasse Ihnen eine vorläufige Bescheinigung ausstellt, die Sie zum Arbeitsagentur mitnehmen können. Sie müssen mit Wartezeiten rechnen.

Sie sollten sich unbedingt beim deutschen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden, da dies für die Berechnung der deutschen Altersrente wichtig ist. Siehe Kapitel über Altersversorgung

Die Höhe der Leistungen bei Arbeitslosigkeit wird grundsätzlich abhängig vom letzten Einkommen unmittelbar vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet.

Unter gewissen Umständen kann auch das Einkommen, das normalerweise für entsprechende Arbeiten im Land des Wohnortes erzielt wird, bei der Berechnung zugrunde gelegt werden.
mib777
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Beitrag von mib777 »

Dann würde ich Dir raten, Dich mal mit dem Info Center in Padborg in Verbindung zu setzen, da nach deren Info diese Regelung seit 1.Mai 2006 (soweit ich das erinnern kann) abgeschafft ist.

Damit brauchst Du bei Arbeitslosigkeit in DK Dich in De bei Deiner Arbeitsagentur melden und musst natürlich einen Nachweis der Beschäftigung erbringen. Das sollte aber mit Lohnzettel o.ä. ausreichend sein.
mvh
Michael
Fugenfueller
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Beitrag von Fugenfueller »

Alles klar danke, das werd ich mal machen.
Friesengeist

Beitrag von Friesengeist »

das würde mich auch interessieren
tomundlocke
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Beitrag von tomundlocke »

mib 77 D hast recht.

Seit Mai 06 gibt es neue Regelungen. Bescheinigungen gibt es aus Kopenhagen sog. E301, glaube ich. Arneitlsosengeld wird ganz normal nach Deinem letzten Jarheseinkommen berechnet, so als wenn Du in D gearbeitet hättest.
mib777
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Beitrag von mib777 »

Und das ist auch gut so, endlich mal ein Vorteil für uns Grenzpendler :mrgreen: , ansonsten gibts ja nicht viele Vorteile.
mvh
Michael
Friesengeist

Beitrag von Friesengeist »

kann man das jetzt noch mal kurz zusammenfassend erklären ??
mib777
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Beitrag von mib777 »

@friesengeist

Was hast Du nicht verstanden von dem Thread? Ich versuchs nochmal kurz zu erklären. Sollte das nicht reichen schreib mal genau was fehlt.

A) wenn Du in DE wohnst und in DK arbeitest, lohnt sich das einzahlen in A-Kassen eigentlich nicht, da man im Falle der Arbeitslosigkeit sich in DE bei der Arbeitsagentur melden muss. Die verlangen dann einen Nachweis der Arbeitszeit und Lohnhöhe.

B) wenn du in DK wohnst und arbeitest, also kein Grenzgänger, dann sollte man auf jeden Fall in die A-Kasse einzahlen, da es sonst im Fall der Fälle nichts gibt.
mvh
Michael
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Man sollte vielleicht ergänzen.

C.: Wenn Du in DK arbeitest und in D wohnst, aber vor hast innerhalb des nächsten Jahres nach DK umzuziehen, dann könnte sich das Einzahlen in der A-Kasse vielleicht auch lohnen. Du mußt ja ein Jahr lang einzahlen, bevor Du in DK einen Anrecht auf Leistungen aus der A-Kasse hast.
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