Seite 2 von 2

Verfasst: 05.11.2007, 07:28
von Anja01
Hej,

hier der versprochene Gesetzestext:

"Die Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, außer wenn trotz Belehrung eine andere Schreibweise verlangt wird."


So und nun viel Spass beim diskutieren......

Verfasst: 05.11.2007, 09:05
von skovkat
Mein Programm, mit dem ich beruflich arbeite, ist überhaupt nicht in der Lage, Buchstaben, die nicht im deutschen Alphabet vorkommen, zu übernehmen. Und ich denke, da wird es noch bei vielen anderen Programmen ähnlich sein.

Wenn also ein Søren bei mir eine Wohnung mietet, werde ich ihn trotzdem als "Sören" anschreiben müssen.

Mein Sohn heißt übrigens Sören, deutsch geschrieben, da wir nun auch einmal Deutsche sind. Privatpost unterschreibt er allerdings grundsätzlich mit Søren.

Können dänische Behörden denn auch unser "ß"???

Gruß
skov

Verfasst: 05.11.2007, 09:50
von Ursel
Hej Anja!

Da bleibt eigentlich nur die Frage, was lohnender ist - hier oder mitdem betreffenden Standesbeamten zu diskutieren: :D
Die Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, außer wenn trotz Belehrung eine andere Schreibweise verlangt wird."


So und nun viel Spass beim diskutieren......
Und skovkat - eben: das ß ist ein typisch deutscher Buchstabe und wird anderswo auch aufgelöst!
Irgendwie alles ziemlich mytsisch - wir haben bei der Namensgebung unserer Kinder etxra darauf geachtet, daß sie sowohl dänisch wie auch deutsch gleich geschrieben und gesprochen werden (können) --- zunächst einmal muß doch das Kind in seinerheimatlichen Umgebung klarkommen und nicht noch als erstes Widrigkeiten mit dem Namen haben... :roll:

Aber wie sagte unsere ältere Pastorin damals, als eine dänische Familie ihren Sohn gerichtlich durchfechtend "Christophpher" (jo, mit 2 ph) nennen wollte (und auch durchkam damit, in Anlehnung an Christoffer mit 2 "f"):
"Wenn die Menschen sonst keine Sorgen haben, kann man sich ja wirklich für sie freuen."

So isses...

Gruß Ursel, DK - die ansonsten wie gesagt mit ihrem Namen auch eigen ist und ihn sich nicht von einem deutschen Standesbeamten umschreiben lasen wollte

Verfasst: 05.11.2007, 11:52
von Anja01
Ursel hat geschrieben:Hej Anja!

Da bleibt eigentlich nur die Frage, was lohnender ist - hier oder mitdem betreffenden Standesbeamten zu diskutieren: :D

Gruß Ursel, DK - die ansonsten wie gesagt mit ihrem Namen auch eigen ist und ihn sich nicht von einem deutschen Standesbeamten umschreiben lasen wollte
Hejn Ursel,

Spannend ist es sicherlich hier zu diskutieren - aber wem bringt es was ? Ich stimme dir also voll und ganz zu. :wink:

Verfasst: 05.11.2007, 13:29
von lillebaek
Die Behörden in Hamburg haben meinen "Mittelnamen/2. Vornamen" von Lillebæk zu Lillebaek geändert - ich habe aber keinen großen Aufstand gemacht. Man sollte sich an dem Land anpassen, wo man wohnt - und hier gibt es nun mal kein "æ"

Ps. in Dänemark gibt es aber keine Probleme mit "ausländischen" Buchstaben beim Meldemamt. Denke nur an den ehemaligen Ministerpräsidenten Poul Schlüter....