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Verfasst: 04.05.2008, 22:37
von cassyopeia
Na ja das Kindergeld wird ab einem Jahreseinkommen ueber 7000 € gestrichen.
Das Schuljahr faengt ja erst im August an, also selbst bei 5000 Kronen monatl. waere erst die Haelfte des Limits erreicht.
Hier arbeiten echt viele schon mit 13!/14 ok der Stundenlohn (z.T. 40 Kronen) ist nicht gerade der beste. Aber immerhin, in Deutschland nehmen sie einen ja erst mit so 16 aber dann ist es nur ein Ferienjob ansonsten meist nur Zeitungen.
Hier arbeiten die Jugendlichen beim Baecker, als Aushilfe in einem Klamottenladen, sortieren im Supermarkt Waren ein, auch H& M nimmt Schueler unter 18, machen beim Friseur sauber... waere ja sonst auch schwierig der Mode so zu folgen
Schon bloed wenn es das Austauschprogramm verbietet.
Re: Wirklich Arbeitserlaubnis uneingschränkt für alle EU-Bür
Verfasst: 04.05.2008, 23:18
von Lars J. Helbo
Hatikva hat geschrieben:Wenn ein EU-Bürger in DK immer arbeiten darf, würde das rein theoretisch heißen, dass meine Tochter, die im August für ein Jahr als Austauschschülerin nach DK geht, doch dort arbeiten darf? (In ihren Unterlagen steht nämlich, dass sie dort keine Arbeitserlaubnis hat....)
Beides stimmt
Als Schülerin hat sie ein Aufenthaltserlaubnis aber kein Arbeitserlaubnis. Sie kann aber weil sie EU-Bürgerin ist auch eine Arbeitserlaubnis bekommen. Der Punkt ist nur, dass sie den extra beantragen muss. Sie darf nicht ohne weiteres ein Job annehmen. Die Bestimmungen gibt es hier:
http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/studies/basic_youth_education_programmes.htm
Falls sie unter 18 ist, gibt es aber zwei Bedingungen. Erstens muss ein schriftlicher Anstellungsvertrag vorliegen, zweitens muss der Arbeitgeber eine schriftliche Garantie abgeben, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
Verfasst: 05.05.2008, 15:15
von udo66
Holger_Danske hat geschrieben:Statsforvaltningen in Åbenrå hat mir allerdings auch erzaehlt, dass ich keinen Opholdsbevis mehr benøtige da ich deutscher bin. es reicht dass ich eine Arbeit habe.
Holger, hatte ich auch nach einem Jahr - 5 jahre automatisch verlaengert.

Re: Wirklich Arbeitserlaubnis uneingschränkt für alle EU-Bür
Verfasst: 05.05.2008, 16:24
von micha_i_danmark
Lars J. Helbo hat geschrieben:
Beides stimmt
Als Schülerin hat sie ein Aufenthaltserlaubnis aber kein Arbeitserlaubnis. Sie kann aber weil sie EU-Bürgerin ist auch eine Arbeitserlaubnis bekommen. Der Punkt ist nur, dass sie den extra beantragen muss. Sie darf nicht ohne weiteres ein Job annehmen. Die Bestimmungen gibt es hier:
http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/studies/basic_youth_education_programmes.htm
Falls sie unter 18 ist, gibt es aber zwei Bedingungen. Erstens muss ein schriftlicher Anstellungsvertrag vorliegen, zweitens muss der Arbeitgeber eine schriftliche Garantie abgeben, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
Den Text kønnte man aber auch anders deuten, næmlich, das EU Buerger immer arbeiten duerfen. Es geht nicht klar daraus hervor, ob die "unter 18 Regelung" auch fuer EU Buerger gilt. Aber im Zweifelsfall kann ein Anruf dies ja klæren.