
Jetzt die Frage was Deutschland dazu sagt

Wåre ja auch witzig 2 verschiedene Nachnamen in 2 Låndern zu haben...

Da eröffnen sich ja interessante Identitätsmöglichkeitendina hat geschrieben:@sandsturm: Nee, fester Wohnsitz und opholdsbevis/ opholdstilladelse bei Ausländern reicht, kannst dann auch den Namen des Partners annehmen, wenn ihr mindestens 2 Jahre zusammenlebt oder eih gemeinsames Kind unter 18 habt.
Hej Hina, die Zeiten in denen man mit einem "normalen" FS in D einen 7,5t fahren durfte, sind aber schon lange vorbei. Ich darf das noch, weil ich meinen FS 1972 gemacht habe, aber Meerli ist doch erst 25 Jahre jungHina hat geschrieben:Da Du vorher einen deutschen Führerschein hattest, solltest Du darauf achten, dass Dir auch die 7,5 Tonner in den dänischen Führerschein eingetragen werden, sonst ist die Erlaubnis die Fahrzeuge zu fahren, futsch. Mit einer normalen dänischen Fahrprüfung darf man das nämlich nicht und wer weiß, wozu das einmal gut sein kann, das eingetragen zu haben.
Geht das überhaupt?Hina hat geschrieben:Da Du vorher einen deutschen Führerschein hattest, solltest Du darauf achten, dass Dir auch die 7,5 Tonner in den dänischen Führerschein eingetragen werden, sonst ist die Erlaubnis die Fahrzeuge zu fahren, futsch.