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Verfasst: 09.11.2011, 09:34
von Tamara
Blödsinn Ausrufezeichen

Wenn, sind das die ausnahmen und hart an der Grenze

Hallo, Sandsturm,

ja, die Ausnahmen werden ja schon bald zur Regel.
Nicht umsonst wird in den Medien und bei den Gesetzgebern so viel diskutiert.
Klar ist definiert, dass man spätestens nach einem halben Jahr Urlaub bekommen sollte, genauso wie man den gesetzlichen Mindestlohn von 8 Euro bekommen sollte. Arbeitsverträge sollten auch nur bis zu zwei Jahren befristet werden.
Aber die Realität sieht leider anders aus. Arbeitnehmer die ihren Job behalten wollen, werden nicht mit den Gesetzen zur Leitung gehen und auf Umsetzung pochen.
Da sind die Arbeitgeber am längeren Hebel, deswegen auch Befristet.
In Stellenanzeigen wird dann dementsprechend Personal gesucht das "Flexibel " ist.
Selbst Tarifzahlungen sind teilweise eine Farce. Womit man bei einem BAT, KAT Tarif noch gut verdiente, sind das beim Nachfolger TVÖD bald 300 Euro weniger. Auch können die Arbeitgeber selber entscheiden, ob Zusatzzahlungen geleistet werden. Da sieht es mit Zuschlägen, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld schon sehr schlecht aus. Und viele haben auch ihren eigenen Haustarif.
In Dänemark wird das sicher anders aussehen und X77 wollte ja etwas über die Dänische Urlaubsregelung erfahren, als Vergleich zu Deutschland.
So sieht es hier aus und wie sieht es in Dänemark aus?

Grüße


Tamara

Verfasst: 09.11.2011, 10:41
von Sandsturm(geloescht)
Klar geht es um Dk...


hier in D gibt es aber nun mal ohne wenn und aber ein Bundesurlaubsgesetz.
Darin steht auch der Anspruch bei Vollbeschäftigung von mind. 20 Urlaubstage.

Viele haben ja noch 30 Tage (plus max 5 Tage bei Schwebiausweis),
in vielen bereichen leider nur 20 Tage (hatte ich auch schon bei den truckerjobs)

Der Anspruch wird ab den ersten Arbeitstag erworben, auch wenn man erst nach einer gewissen Zeit den Urlaub nehmen darf.

Nur mal so am Rande.



[url]http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz[/url]

Verfasst: 09.11.2011, 15:12
von Tatzelwurm
Hej,

die Frage war nach der Urlaubsregelung in DK.

Urlaubsregelung kann doch hier, in D, ganz anders sein.
DK ist doch nicht das 18. Bundesland der BRD.

Detlef

Re: Gestzliche Urlaubsregelung in DK

Verfasst: 09.11.2011, 18:41
von Peter
a.kin hat geschrieben:
X77 hat geschrieben:Sondern dann unbezahlten nehmen muß?
X77
Wo ist das Problem? Dank des doppelt so hohen Einkommens gegenüber DE macht es doch nix, ein paar schöne freie Tage zu nehmen!
Bitte ??????
Bist Du Reinigungskraft oder sowas ? Da stimmt`s in etwa
und
25-50 % bei Berufen in denen eine Ausbildung erforderlich ist

Verfasst: 09.11.2011, 23:32
von Sydstien
Hej Detlef;

jetzt bin ich völlig ratlos ob deiner Zählweise der Bundesländer. Klar - Dänemark ist auf keinen Fall Nr. 18. Aber wo liegt die Nr. 17 ? Meinst du Mallorca? Kamerun, Sansibar, Namibia - oder doch vielleicht Samoa? Ich kenne nur 16 Bundesländer - und das ist auch gut so.

Abendliche Grüße
Heinz-Dieter

Verfasst: 10.11.2011, 06:08
von Sandsturm(geloescht)
ot

Dortmund ist das 17. (würg)


So eine Art Griechenland unter den Bundesländern

:mrgreen:


ot

Verfasst: 10.11.2011, 07:33
von Ronald
Sydstien hat geschrieben:Hej Detlef;

jetzt bin ich völlig ratlos ob deiner Zählweise der Bundesländer. Klar - Dänemark ist auf keinen Fall Nr. 18. Aber wo liegt die Nr. 17 ? Meinst du Mallorca?
Hallo Heinz-Dieter,

das hast du völlig richtig angenommen, Malle ist Nr. 17.

http://www.spiegel.de/reise/europa/0,1518,362532,00.html

Insofern liegt Detlef völlig richtig. Wenn im Sommer nicht immer noch zu viele Dänen, Norweger und Schweden in Dänemark wären, wär's richtig gemütlich. Aber die graulen wir auch noch raus!
*duckundweg* :mrgreen:
-Ronny

Verfasst: 10.11.2011, 07:51
von Tatzelwurm
@ Ronald
ich sehe du verstehst mich.

@Sydstien
Ich kenne nur 16 Bundesländer - und das ist auch gut so.
Du musst lockerer werden.

Detlef

Verfasst: 11.11.2011, 09:48
von Hesseldahl
Hina hat geschrieben:Mit jedem Monat, den man in einer Firma arbeitet, "spart" man sich den zwölften Teil seines Jahresurlaubsanspruches an, das gilt sowohl für die Tage, auf die man Urlaubsanspruch hat, als auch die entsprechende Ferienpenge. In den meisten Firmen hat man aber im laufenden Urlaubsjahr, das in der Regel bis zum 30.4. geht, nur Anspruch auf die freien Tage, Anspruch auf Auszahlung von Ferienpenge bekommt man dann oft erst ab dem 1.5., also dem neuen Urlaubsjahr (das übliche Urlaubsjahr geht in DK vom 1.5. bis 30.4. des darauffolgenden Jahres). Wenn man bis zum 1.5. noch nicht 12 Monate in der Firma gearbeitet hat, ist es natürlich noch nicht so viel Geld, auf das man Anspruch hat, was sich aber mit jedem weiteren Monat erhöht. Das bedeutet aber nicht, dass man generell 12 Monate lang keine Ferienpenge ausbezahlt bekommt.

Hilsen Hina
Es geht weiter als "Urlaubsanspruch" es gibt (immernoch) Firmen die Betriebsurlaub machen - also wird man zum Urlaub gezwungen auch selbst wenn man dann in der Zeit keinen Einkommen hat (das ist halt Pech). Der Arbeitgeber in Dänemark kann sogar entscheiden, dass alle 5 (6) Wochen am Stück gehalten werden müssen. (er muß es nur 3 Monate vorher ankündigen).

Link: http://www.familieadvokaten.dk/Breve-900/b900-204.html

Viele Grüße

Morten Hesseldahl

Verfasst: 11.11.2011, 10:53
von Hina
Ja, es gibt da alle möglichen verschiedenen Varianten. Ich arbeite z.B. an einer Folkeskole. Die Ferientage an den Schulen übersteigen bei weitem die 5 bzw. 6 Wochen. Wir bekommen Monatslohn von der Kommune und zwar 12 Monate lang, ob die Schule nun offen ist oder ob Schulferien sind, 6 Wochen mit Ferienzuschlag. Der Lohn ist so berechnet, dass die Jahresarbeitsstunden gezählt werden und diese lohntechnisch auf das gesamte Jahr umgelegt werden, so dass es keinen Monat gibt, wo weniger oder gar nicht gezahlt wird.

Hilsen Hina

Re: Gestzliche Urlaubsregelung in DK

Verfasst: 11.11.2011, 17:40
von stockente
Peter hat geschrieben:Bitte ??????
Bist Du Reinigungskraft oder sowas ? Da stimmt`s in etwa
und 25-50 % bei Berufen in denen eine Ausbildung erforderlich ist
Ach ja ! ? Der Peter muß es wissen :P . Ist vielleicht Politiker :oops: . Da könnte es mit annähernd gleichen Löhnen stimmen.
Für die Håndværker gilt aber: in DK etwa das Doppelte gegenüber DE. Wollt ihr Beispiele? ...
Aber es ging der Threadstarterin ja eigentlich um den unbezahlten Urlaub... oder doch um die Anzahl der Bundesländer :?: Ich halte das mit dem Urlaub auch ganz entspannt. Mit den 12,5% läßt es sich gut leben . Da ihr ja erst nach DK umgesiedelt seid, also erst nach 1 Jahr, aber ich geh davon aus, dass ihr materiell für die Durststrecke vorgesorgt habt!

Re: Gestzliche Urlaubsregelung in DK

Verfasst: 11.11.2011, 19:00
von Hina
stockente hat geschrieben:Da ihr ja erst nach DK umgesiedelt seid, also erst nach 1 Jahr, aber ich geh davon aus, dass ihr materiell für die Durststrecke vorgesorgt habt!
Davon sollte man eigentlich ausgehen, dass es sich mittlerweile rumgesprochen hat, dass eine Übersiedlung nach DK im ersten Jahr schnell mal ein Jahreseinkommen verschlingen kann, wenn man alles zusammenzählt oder gibt es immer noch Leute, die einfach losziehen und sich dann wundern :wink:?

Hilsen Hina