Kann ein Ferienhausvermittler insolvent werden?

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Opel
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Beitrag von Opel »

@Tatzelwurm

Es geht doch hier gar nicht um einzelne Portalbetreiber. Es geht hier um eine rechtliche Frage.

Wenn nun Ferienhausvermittler schreibt, das man den Vertrag eigentlich mit dem Eigentümer schliesst, dann wird die Sache wirklich brenzlig.

Wenn das eine Tatsache ist, dann sollte genau diese auch bekannt gemacht werden.

Ich kann mich erinnern an die 90er-Jahre wo Urlauber über einen nicht zertifizierten Vermieter gemietet haben und der Hausbesitzer den Schlüssel nicht aushändigen wollte, weil er noch kein Geld gesehen hatte.
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

§ 1 der Mietbedingungen bei Sonne und Strand
Der Mietvertrag ist ein Vermittlungsvertrag
Noch Fragen.

Detlef
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
Opel
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Beitrag von Opel »

Ja, eigentlich schon. Also noch Frage.....

Der Vermittler bekommt eine Provision und erhält vom Mieter keine Zahlungen, also keinerlei Haftung....ganz klar!

Der Vermieter bekommt das Geld vom Mieter und schliesst einen Vermittlungsvertrag ab. Schliesst das nun die Haftung aus?
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Sag mal Opel, du bist doch ein erfahrener DK-Urlauber, oder? Und jetzt wird alles was du über die Jahre gemacht hast plötzlich brenzlig und die Tatsachen sollten bekannt gemacht werden.

Wie gut, dass du in einem Forum bist, dass nicht nur aus Laien besteht ;-)

Hier noch ein Beispiel:
DanCenter §3.1 [url]http://www.fejo.dk/de/mietbedingungen/2012/dancenter/[/url] hat geschrieben:Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus steht nicht im Eigentum von DC. Ferienhäuser werden von DC lediglich vermittelt. DC ist von den jeweiligen Hauseigentümern berechtigt, im eigenen Namen zu handeln, jedoch für Rechnung der jeweiligen Hauseigentümer. DC wird die dem Hauseigentümer zustehende Miete an den Hauseigentümer weiterleiten. DC bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Opel hat geschrieben:Der Vermittler bekommt eine Provision und erhält vom Mieter keine Zahlungen, also keinerlei Haftung....ganz klar!

Der Vermieter bekommt das Geld vom Mieter und schliesst einen Vermittlungsvertrag ab. Schliesst das nun die Haftung aus?
Also doch nicht klar, ich bekomme ein "déjà vu" - Der Eigentümer ist der Vermieter, alle anderen (Anbieter, Portale, ...) sind Vermittler.

Mit den Worten von DanCenter: Der Anbieter bleibt für den Kunden gleichwohl Ferienhausvertragspartner. Und kann ich hinzufügen: Dein Ansprechpartner bei pekuniären Problemen, denn er handelt im eigenen Namen, das tun Portale nicht.

Ich weiss, das Thema ist komplex und es ist bewundernswert, dass jemand sich die Mühe macht es zu verstehen.
Likkia
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Beitrag von Likkia »

Hej,

das sind alles so schöne theoretische Erklärungen...
...die in der Praxis aber die Wenigsten erleben.

Kann ich mir morgen einen Sony-Fernseher kaufen ?
Was ist, wenn Sony in 4 Wochen Insolvenz anmeldet ?

Wenn, wenn, wenn.

Im schlimmsten Fall habe ich Pech und habe bei einer Pleite des Ferienhausanbieters vielleicht 600,- Euro in den Sand gesetzt.
Schade, aber es gibt schlimmeres.
Schlimmer wäre, wenn ich mir am Strand ein Bein gebrochen hätte.

LG
Likkia
Opel
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Beitrag von Opel »

tut mir leid....aber so hat Tatzelwurm es erklärt. Das eben der abgeschlossene Mietvertrag mit dem Ferienhausvermieter ein s.g. Vermittlungsvertrag ist.

Das würde nach Ihrer Erklärung nun wie folgt aussehen. Der Besitzer tritt die Bearbeitung rund um den Mietvertrag an den Ferienhausvermieter ab. Dieser regelt alles und nimmt sich dafür einen Teil der Ferienhausmiete.

Bei Rechtsstreitigkeiten hat der Mieter den Vertragspartner Ferienhausvermieter und dieser würde dann darauf verweisen, das er nicht der Vertragspartner ist sondern der Besitzer für den er schliesslich gehandelt hat???? habe ich das richtig verstanden????
Opel
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Beitrag von Opel »

@Likkia

es geht hier nicht um irgendwelche Schreckgespenster. Es geht hier um die rechtliche Seite.

Der Status Portal oder Reisebüro ist geklärt!

Der Status Ferienhausvermieter wirft noch Fragen auf.

Würde eine Tourvers einspringen und wenn wie?

Wer ist im Ernstfall mein wirklicher Vertragspartner?

Das sind ganz nüchterne und einleuchtende Fragen!

Ja, sicher wenn du dir ein Bein brichst, dann ist es schlimm. Aber eben nur für dich. Mein Mitgefühl hättest du.

Verträge sind dazu da, Klarheit zu schaffen und das bevor etwas zum Streitfall wird.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Opel hat geschrieben:Das würde nach Ihrer Erklärung nun wie folgt aussehen. Der Besitzer tritt die Bearbeitung rund um den Mietvertrag an den Ferienhausvermieter ab. Dieser regelt alles und nimmt sich dafür einen Teil der Ferienhausmiete.
Hier im Forum duzen wir uns bitte!

Der erste Punkt zu deinem weiteren Verständnis ist, dass der "Ferienhausvermieter" der Besitzer ist und das der Anbieter Vermittler ist. Wenn das erstmal geklärt ist können wir fortsetzen. Und sag bitte nicht ja ohne dies tatsächlich verstanden zu haben. Das hatte ich neulich in einem "anderen Forum" ;-)
Opel
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Beitrag von Opel »

@Ferienhausvermittler

ich schreibe niemals "ja" wenn ich etwas nicht verstanden habe. Da könnte ich die Frage gleich lassen.

Das heisst also, ganz gleich wie viele Vermittler vorgeschaltet sind und sich dann evtl. die Provision aufteilen, der Vertragspartner bleibt der Hausbesitzer!

Ich müsste dann im Notfall auch diesen an seine vertraglichen Pflichten erinnern und notfalls klagen?

Gilt das auch für evtl. Reklamationen? (Sind ja auch ein Vertragsbestandteil!)

Keine Ahnung was du immer mit dem anderen Forum hast, kann sein das du diese Menschen für ausgesprochene Dummköpfe hältst. Aber das ist deine Meinung.

Mir geht es darum, wirklich alles zu verstehen.
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

um die Verwirrung noch ein wenig anzuheizen: Der Besitzer ist nach deutschem Recht derjenige, der den Zugriff auf eine Sache, also z. B. der Mieter einer Wohnung (eines Ferienhauses). Der Eigentümer verliert in der Regel den Besitz an der Sache für die Mietzeit, bleibt aber Eigentümer.

Mit anderen Worten: Der hier gern angesprochene Besitzer ist eher der Eigentümer.

So hab' ich es mal vor x-Jahren gelernt und jetzt nicht auf neuere Rechtsprechung etc. überprüft. Ob die Lage in DK ähnlich ist, vermag ich nicht zu sagen.

Problematisch ist sicher, daß ich als Mieter eines Ferienhauses in aller Regel den Eigentümer (Vermieter) gar nicht kenne. Vertragspartner sind z. B. Fejo (mit denen ich spreche, die ich anmaile...), die aber nur an die verschiedenen Vermittlungsbüros weiterleiten (quasi Maklerfunktion haben). Auf meinem Mietvertrag steht dann DC, Ferienpartner, Esmarch oder sonstwer (und manchmal auch der tatsächliche Eigentümer).

Aber wenn ich hier große Bedenken hätte, dann würde ich vor Unterschrift bzw. Bezahlung des Vertrages den jeweiligen Partner direkt ansprechen bzw. die dort angebotene Versicherung. Allerdings würde ich mir persönlich auch stark überlegen, ob ich mich überhaupt vor die Tür trauen sollte, Risiken überall....

Da sich sonst niemand gemeldet hat, bin ich wohl der einzige hier, dem schon einmal das Büro als insolvent abhanden gekommen ist. Das hat damals einige hundert DM gekostet Trotzdem habe ich sofort wieder gebucht und seit dem etliche Male. Das Sonybeispiel paßt ganz gut. Man könnte ja auch darüber nachdenken, die ganzen Vertragsunterlagen jeweils von seinem eigenen Rechtsanwalt durcharbeiten zu lassen. Auf die hier gemachten Rechtsansichten muß ja nicht Verlaß sein, zumindest werde ich keine Haftung für irgendwelche Ausführungen in Foren übernehmen, bin auch kein Anwalt und darf dank Rechtsberatungsgesetz auch gar nicht beraten (wie wohl die meisten hier ;-)). Aber Meinungen dürfen wir äußern.

Es ist halt doofes Wetter, der Sommer ist nicht nur im Temperaturloch...

Grüße

Wolfgang
Tatzelwurm
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Beitrag von Tatzelwurm »

Hej,

heute schlechtes Wetter,
da hab ich auch noch einen Vorschlag.

Ich würde das Internet verklagen,
denn das stellt ja erst die Möglichkeit zur Verfügung,
dass zwischen dem Mieter und dem Portal oder dem Vermittler
es zu einer Vermittlung kommt, aus der nach Rückversicherung beim
Vermieter, der Vermittler einen Mietvertrag machen kann.

Mein Gott jetzt hab ich´s.
(Für Opel Beispiel aus "My Fair Lady")


:wink: Detlef
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fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Opel hat geschrieben:ich schreibe niemals "ja" wenn ich etwas nicht verstanden habe. Da könnte ich die Frage gleich lassen.
Prima, dann müssten wir jetzt am Ziel sein, das wäre jedenfalls meine Hoffnung.
Opel hat geschrieben:Das heisst also, ganz gleich wie viele Vermittler vorgeschaltet sind und sich dann evtl. die Provision aufteilen, der Vertragspartner bleibt der Hausbesitzer!

Ich müsste dann im Notfall auch diesen an seine vertraglichen Pflichten erinnern und notfalls klagen?
Lies bitte nochmal mein Ausschnitt aus den MBs von DanCenter insb. "DC ist von den jeweiligen Hauseigentümern berechtigt, im eigenen Namen zu handeln".

Dein Ansprechpartner ist also, bei ALLEM was dir einfällt, der Anbieter.

Ausnahme: Du hast direkt beim Hausbesitzer gebucht, dann ...
Opel
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Beitrag von Opel »

@Ferienhausvermittler

supi....das ist doch dann eine klare Aussage.

Der Vermittler reicht den Auftrag durch und ist für nichts haftbar.

Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Hausbesitzer(Eigentümer). Dort ist geregelt, was der Eigentümer für das Ferienhaus bekommt.

Der Vermieter wickelt den Mietvertrag mit dem Mieter ab und ist auch Ansprechpartner und Vertragspartner. Also im Ernstfall auch haftbar.

Die Tourvers würde, wenn vorhanden, aufkommen, wenn der Vermieter insolvent geht.

Ich verstehe nicht, was so schwierig daran ist und bedanke mich bei allen, die diesen Weg mit mir gegangen sind und mir hierbei weitergeholfen haben.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Ferienhausvermittler hat geschrieben:Der erste Punkt zu deinem weiteren Verständnis ist, dass der "Ferienhausvermieter" der Besitzer ist
Opel hat geschrieben:ich schreibe niemals "ja" wenn ich etwas nicht verstanden habe. Da könnte ich die Frage gleich lassen.
Opel hat geschrieben:Der Vermieter wickelt den Mietvertrag mit dem Mieter ab...
Ich gebe es auf, ist doch wie im "anderen Forum".
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