dänsische Strafzettel

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
sv

Beitrag von sv »

@Lars

Ist mir eigentlich auch egal. Ich hab' nen Verbandskasten aus DE in meinem Auto in DK, das eigentlich aus DE kommt, aber in DK zugelassen ist, weil ich es samt DE Verbandskasten von DE nach DK überführt habe. Wenn dann nach den Regeln in DK kein Verbandskasten, weder aus DE noch aus DK gebraucht wird, dann habe ich wenigstens in DE einen Vorteil wenn ich mit meinem Wagen aus DK von einem fleißigen Polizisten aus DE gestoppt werde, der nicht weiß, daß es in DK egal ist, ob das Fahrzeug nun einen Verbandskasten aus DE oder DK oder Timbuktu oder gar keinen an Bord hat, ihm nicht erklären zu müssen, daß ich auch in DE mit einem in DK zugelassenen Fahrzeug keinen DE oder DK Verbandskasten brauche, da ich ja einen Verbandskasten nach guter alter DE Sitte in meinem alt-DE Auto liegen habe.

Wobei mir aber gerade einfällt: Wann läuft eigentlich das Haltbarkeitsdatum meines DE Vebandskastens ab :shock:

Hilsner
Stefan
skovkat

Beitrag von skovkat »

Ein Kundenparkplatz ist doch auch in Dänemark Privatgelände, oder? Dann ist der "Strafzettel" auch nicht von der Polizei, sondern von einer privaten Gesellschaft ausgestellt worden - wie es auch Stefan weiter unten beschrieb. Da ist es ja nun Pott wie Deckel, welche Parkscheibe ich benutze, weil diese Gesellschaften ja nun weiß Gott keine amtliche Befugnis haben. Deswegen würde ich persönlich dieses Ticket auch nicht wirklich ernst nehmen.

Anders sieht es schon aus, wenn es sich um "echtes" Falschparken auf öffentlichem Grund handelt, wo es offizielle Tickets von "echten Polizisten" gab. Die würde ich zähneknirschend zahlen, denn das kann sonst richtig teuer werden. Schon allein, weil da eine ganz andere "Macht" hinter steckt. Das Privatticket allerdings müsste auf dem Zivilweg eingeklagt werden, und das kann für den Aussteller auch teuer werden, wenn seine Bemühungen ins Leere laufen.

Denke ich jedenfalls mal so.....

Gruß
skovkat
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

skovkat hat geschrieben:Da ist es ja nun Pott wie Deckel, welche Parkscheibe ich benutze, weil diese Gesellschaften ja nun weiß Gott keine amtliche Befugnis haben.
Da irrst Du Dich aber gewaltig.

Diese privaten Gesellschaften sind in aller Regel von der Stadtverwaltung mit der Aufgabe beauftragt, und sie arbeiten auf Grund von Regeln, die von der Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei festgelegt sind.

Beachte übrigens, daß es nicht um Strafen geht sondern um Parkgebühren geht. Wenn Du Dein Auto abstellst benutzt Du einen gebührenpflichtigen Parkplatz, und damit bist Du auch vertraglich verpflichtet diese Gebühren zu bezahlen.

Juristisch gesehen geht es eben darum, daß die Gebühr 510 Kr/Tag ausmacht. Wenn Du aber fur weniger als 2 Stunden (oder wie viel nun erlaubt ist) dort parkst und dies mit der Parkscheibe beweist, dann wird Die diese Gebühr erlassen. Sonst ist die volle Gebühr fällig. Indem Du den Parkplatz (der Dir ja nicht gehört) benutzt, dann hast Du diese Gebührenordnung zugestimmt. Und Du bist selber dafür verantwortlich, daß Deine Parkscheibe den Regeln entspricht, deutlich sichtbar ist etc.

Übrigens - weil es Parkgebühren sind - muß der Höhe auch nichts mit einer Verkehrsgefährdung oder sonst etwas zu tun haben. Sie richtet sich vielmehr nach der Wert des Geländes, die Kosten für die Überwachung etc.
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skovkat

Beitrag von skovkat »

Moment mal, wir reden doch aber hier von privaten Kundenparkplätzen, oder? Wie kann da eine Stadtverwaltung amtliche Befugnis drauf haben? Das verstehe ich nicht so ganz.

Wenn ich als Gewerbetreibender mit einem Laden Kundenparkplätze einrichte und eine Höchstparkzeit festlege, was hat die Stadtverwaltung damit zu tun? Wenn ich jetzt beschliesse, dass auf meinem Parkplatz nur rote Autos parken dürfen, ist das doch auch nichts anderes, oder? Wenn sich dann ein blaues draufstellt, dann ist es doch mein Problem, ihn von meinem Parkplatz zu entsorgen.

Was anderes ist es natürlich auf öffentlichem Grund - und darum ging es doch hier nicht, oder? Wenn an einer Strasse Parkscheinautomaten stehen, dann hat diese die Stadt aufgestellt und kassiert fröhlich ab. Wenn ich mich da nicht dran halte und so eine nette Boulette mir ein Knöllchen verteilt, dann kann ich dagegen auch nicht viel unternehmen.

Oder wovon reden wir hier nun? Hat in Dänemark der Staat Gewalt über Privatgrundstücke?

Dankbar für Aufklärung

skovkat
StefanD

Beitrag von StefanD »

Hallo zusammen,

nee, is schon richtig, das war ein richtiger Kundenparkplatz von einem Supermarkt, KEINE Parkuhr oder so. Aber die LEute im Supermarkt haben gesagt, sie könnten das nicht rückgängig machen, da es eine private Parkplatzgesellschaft sei.

Was auch noch witzig ist: Man bekommt ja einen dieser netten Einzahlscheine, die man bei einer Bank oder auf einem Postamt bezahlen kann. ABER nur von DK aus. (Ich hatte mal in einem deutschen Postamt gefragt, ob ich das da bezahlen kann - NEIN, geht nicht) Heisst wenn ich also zu Besuch, auf Durchreise oder sonstwas bin, habe ich eigentlich keine Chance das zu bezahlen, aber sehe mich womöglich mit einer Klage konfrontiert - sehr nette Verhältnisse. :mrgreen: :mrgreen:

Viele Grüße
Stefan
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

skovkat hat geschrieben:Moment mal, wir reden doch aber hier von privaten Kundenparkplätzen, oder? Wie kann da eine Stadtverwaltung amtliche Befugnis drauf haben? Das verstehe ich nicht so ganz.
Das kannst Du nicht unbedingt unterscheiden.

Die Gewerbetreibende müssen ja eine gewisse Anzahl von Parkplätzen zur verfügung stellen. Oft ist es gar nicht möglich die im Gesetz vorgesehene Anzahl zu erreichen. Dann muß die Stadt eine Ausnahmeregelung zulassen und die kann dann mit Bedingungen (z.B. Parkdauer) verknüpft sein.

Praktisch wird es vermutlich so sein, daß Stadt, Polizei und Verein der Gewerbetreibende ein Gesamtplan vereinbart haben. Darin wird entschieden wie lange wo geparkt werden darf, und die Überwachung dieser Regeln wird dann für alle Flächen an die Stadt übertragen, der dann eine private Firma damit beauftragt.

Du kannst natürlich vor Gericht gehen und behaupten, die Parkgebühr sei nicht amtlich. damit wirst Du aber nix erreichen.
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DK-Alex

Beitrag von DK-Alex »

Hallo, hallo.

Also ich finde Parkzeitbeschränkungen sinnvoll in Bereichen mit weniger Parkmöglichkeiten als parkwilligen Autos. Wäre in Deutschland auch mal eine Idee, um damit Kurzzeitparkern auch in stark frequentierten Bereichen eine Parkmöglichkeit zu bieten.

In DK eingefangene "Knöllchen" brauchen mangels Vollstreckungsabkommen NICHT bezahlt werden.
Und es ist sicher unwahrscheinlich, daß wegen 500 oder 510 dkr. "Jagd" auf einen in DK gemacht wird...
Allerdings wird es innerhalb der EU in den nächsten Jahren ein Vollstreckungsabkommen aller Länder geben.

Was die Parkscheiben angeht:
Dänische sind in Deutschland nicht zugelassen, da die deutschen (wie sollte es anders sein) streng genormt sind. Sie müssen blau, dürfen nicht zu dick und müssen soundsoviel Zentimeter lang/breit sein - die genauen Vorgaben kenne ich zwar nicht, aber so in etwa sind sie.
In DK können hingegen im Ausland zugelassene Autos im Heimatland zugelassene Parkscheiben benutzen. (Ich glaube, diese Regelung gibt es noch nicht so lange.) Natürlich können sie auch dänische Parkscheiben entsprechend den Regeln benutzen.

Was ausländische Autos (generell) angeht, so muß man differenzieren.
Französische Autos dürfen mit knallgelbem Licht durch Deutschland fahren, wenn der Wagen so in F zugelassen ist. Man kann ja kaum erwarten, daß der Fahrzeugführer erst noch bei der Einreise die Lampen wechselt. Das mit der Lichtfarbe steht in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) und die gilt eigentlich nur für in D zugelassene Vehikel. (Apropos gelbes Licht: dezent gelbes Abblendlicht ist in D auch für einhemische Wagen zulässig.)
Beim Verhalten jedoch müssen die nationalen Regeln des jeweiligen Landes befolgt werden. (Beispiel Warnwesten, die in ein paar Ländern obligatorisch sind - auch für ausländische Autos.) Man kann ja beispielsweise auch nicht herkommen und mit einem in D bis 100 km/h zugelassenen Anhänger nach DK fahren und dort auch mit Tempo 100 durch die Gegend brausen. Und Personen auf Krafträdern müssen auch in D Sturzhelme tragen, egal, ob das im Heimatland erforderlich ist. Das steht für D in der StVO (Straßenverkehrsordnung) und muß demnach von allen befolgt werden.

Hej
Alexander
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

NordAl hat geschrieben: In DK eingefangene "Knöllchen" brauchen mangels Vollstreckungsabkommen NICHT bezahlt werden.
Und es ist sicher unwahrscheinlich, daß wegen 500 oder 510 dkr. "Jagd" auf einen in DK gemacht wird...
Beachte aber, das es hier nicht um einen Urlauber geht, sondern um jemanden, der jetzt in Sønderborg wohnt. Wie da die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist, kann ich nicht einschätzen...
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DK-Alex

Beitrag von DK-Alex »

[quote]Beachte aber, das es hier nicht um einen Urlauber geht, sondern um jemanden, der jetzt in Sønderborg wohnt. Wie da die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist, kann ich nicht einschätzen...[/quote]

Ups, ich meinte damit natürlich den außerhalb DKs wohnenden "Übeltäter".
Wie es innerhalb DKs ist, ist sicherlich schwierig zu beantworten. Man müßte mal abwarten... 8)
saedis
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Beitrag von saedis »

hatte letztes jahr das gleiche "problem" - D auto auf DK parkplatz - ohne parkscheibe *shame on me* - einfach vergessen.

haben nie wieder etwas davon gehört - was nun aber keine aufforderung sein soll nicht zu zahlen :P

dann stand ich mal wieder - im stress mit kind und es regnete - am føtex parkplatz und habe die scheibe auf 19 uhr (statt 17 uhr :oops: ) gestellt - ergo: knöllchen als ich wiederkam.

habe mich tierisch aufgeregt :oops: und nen hampelmann mit dem geschäftsführer gehabt.

der parkplatz ist privat "vermietet" an eine gesellschaft die darüber wacht, das man nicht zu lange dort parkt. sie wollen (zumindest hier in frederikssund) damit vermeiden, das leute dort parken und stundenlang in der stadt einkaufen gehen (weil der parkplatz kostenfrei ist).
habe dann "gedroht" aus diesem grund nicht mehr dort einzukaufen (weil der parkplatz von netto - irma - brugsen - kvickly) ist nämlich kostenfrei *hehe* - das wirkte - er bat den strafzettel einfach vorbeizubringen - ER würde ihn dann zahlen :mrgreen:
naomim
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EU-recht

Beitrag von naomim »

laut eu rech, habe ich gehört, muss man diesen strafzettel nicht bezahlen. dk beauftragt eine private gesellschaft dem strafzettel, bzw.inhaber des wagens nachzugehen, und es dauert ca.2-3monate bis du wahrscheinlich aus england ein kleines schreiben erhälst, das du zahlen müsstes.
es gibt aber NOCH kein abkommen, das grenzübergreifende maßnahmen erlaubt. d.h.du(nach dt.recht) musst eigentlich nicht zahlen. diese gesellschaften verdienen allerdings daran dir massen von briefen und mahnungen zu schicken. die strafgebühr wir natürlich immer höher, was die meisten leute abschreckt. du kannst aber veto einlegen und somit auf dein recht bestehen, was eventl. auf einen gerichtsprozess hinausläuft.
leider weiß ich nicht genau welchen paragraphen dieses gesetz hat, oder wo genau man das nachlesen kann. vielleicht findst du darüber was im internet?!
diese regelung gilt im moment noch, wir aber in den nächsten 2-3 jahren abgeschafft.vielleicht hilft dir das.
wir haben im augenblick das selbe problem. ich werde mal versuchen da genaueres herauszufinden und falls, noch mal schreiben. grüße naomim
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Lars J. Helbo
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Re: EU-recht

Beitrag von Lars J. Helbo »

naomim hat geschrieben: es gibt aber NOCH kein abkommen, das grenzübergreifende maßnahmen erlaubt. d.h.du(nach dt.recht) musst eigentlich nicht zahlen. diese gesellschaften verdienen allerdings daran dir massen von briefen und mahnungen zu schicken. die strafgebühr wir natürlich immer höher, was die meisten leute abschreckt. du kannst aber veto einlegen und somit auf dein recht bestehen, was eventl. auf einen gerichtsprozess hinausläuft.
Hier ging es aber um jemanden, der in DK wohnt, aber sein Auto noch nicht umgemeldet hat. In dem Fall kannst Du deutsches recht vergessen.
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naomim
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Beitrag von naomim »

trotzdem ist er ja noch deutscher staatsbürger. gerade wenn das auto noch nicht umgemeldet ist (ist die ummeldefrist nicht sowieso 14tage?!)das hab ich gehört.
soweit ich weiß kann man ein auto nicht auf deutschem kennzeichen fahren, wenn man nicht einen festen wohnsitz in deutschland hat.
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Ich bin auch noch deutscher Staatsbürger, darf aber deshalb trotzdem kein Auto mit deutschem Kennzeichen in Dk führen. Ich habe allerdings auch meinen Hauptwohnsitz in Dk.
Bei mir war es so, daß das Auto nach 14 Tagen umgemeldet sein mußte, ist aber schon eine Weile länger her.

Gruß Jürgen
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Naomim!
Mit Deiner Staatsbürgerschaft hat die Zuständigkeit da nichts zu tun.
Wenn Du in DK lebst, unterliegst Du dem dänischen Strafrecht und der dänischen Gesetzgebung und in Dtld. eben dem deutschen, egal, welche Nationalität Du hast.
Das gilt für die Blutrache ebenso wie für Familienrecht, der Gültigkeit vn Urkunden (wie z.B. Heiratsurkunden, :) ) und eben auch im Verkehrsrecht.
Gruß Ursel, DK, die ehrlich gesagt und ohne Dich persönlich verletzen zu wollen Deinen Rat eher mit Vorsicht genießen würde...
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