hups, das ist garantiert ein ausnahmefall - wenn das kind in DK keine CPR nummer hat, denke ich mir mal das das deutsche kindergeld bezogen werden kann.
bin von "meinem" fall ausgegangen - kind wohnt und lebt (mit CPR nummer) in DK - und somit verfällt der anspruch auf deutsches kindergeld. so wurde mir das von deutscher seite und auch von dänischer seite erklärt.
ärgere mich ja auch - da dänisches kindergeld deutlich unter dem deutschen liegt...
@ mindretalspige:
wie bekommt man eine dänische CPR nummer wenn man den 1. wohnsitz in D beibehält? usn wurde erklärt das das nicht machbar ist - bzw. dann wieder der ÜBERWIEGENDE aufenthaltsort des kindes greift...
ich könnte mir vorstellen, dass ich einen speziellen status geniesse, gehöre nämlich zur dänischen minderheit, da haben wir dann mehr privilegien. und eine cpr-nr. hab ich, obwohl ich 1. wohnsitz in deutschland habe. irgendwie lässt sich das alles machen, aber genau wie, weiss ich nicht.
AT REJSE ER AT LEVE! OG LIVET ER ET EVENTYR....
H.C. Andersen
[img]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/da/8/89/Sydslesvigskflag.gif[/img] sydslesvig løverne brøler igen
Simba hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, daß man sobald man in DK seinen Wohnsitz hat, Kindergeld bekommt? Man muß also nicht erst eine gewisse Zeit dort wohnen?
Wie hoch ist denn das Kindergeld in DK? Ist es nach Einkommen gestaffelt oder für alle gleich?
LG Simba
Ja, man bekommt es sofort nach der Anmeldung. Allerdings wird es vierteljährlich ausbezahlt, wenn Du am 15. April Dich hier anmeldest, gibt es also erst ab 1. Juli Kindergeld.
Das Kindergeld ist für alle Gleich, hat also mit Einkommen nichst zu tun.
Im Jahre 2006 gibt es:
Kinder von 0 - 2 Jahre 3.410,- kr. pr. Vierteljahr
Kinder von 3 - 6 Jahre 3.081,- kr. pr. Vierteljahr
Kinder von 7 -17 Jahre 2.424,- kr. pr. Vierteljahr
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
1. Man hat keine besonderen Rechte als Mitglied der dänischen Minderheit, wenn es um deutsches Kindergeld geht. Natürlich kann man im Prinzip auch keinen 1. Wohnsitz in Deutschland haben, wenn man in Dänemark wohnt, bes. nicht nach dänischem Recht, denn hier kennt man ja noch nicht einmal eine Zweitwohnung. Den zweifachen Wohnsitz sollte man sich also nicht gerade auf die Fahne schreiben.
2. Kindergeld beziehen nach deutschem Recht die Eltern, genau genommen ist es eine Senkung der Steuerschuld. Rein rechtlich bezahlt man also genau genommen 154 Euro weniger Steuern und bekommt nicht das Kindergeld ausgezahlt. Wegen dieses Konstrukts können Eltern mit hohem Einkommen auch mehr Kindergeld beziehen (wenn der Kinderfreibetrag das Kindergeld überschreitet, 154 Euro ist nur als "Minimum-Steuerbefreiung" zu verstehen). Wenn ein Kind die Anforderungen für Kindergeld erfüllt, also nicht zu viel verdient, in Ausbildung ist etc., dann können Eltern, die in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, Kindergeld beziehen. Da spielt es zunächst keine Rolle, wo das Kind lebt, denn nach deutscher Rechtsauffassung sind ja die Eltern dafür zuständig, das Kind durch die Ausbildung zu füttern.
DavidNH hat geschrieben:
2. Kindergeld beziehen nach deutschem Recht die Eltern, genau genommen ist es eine Senkung der Steuerschuld. Rein rechtlich bezahlt man also genau genommen 154 Euro weniger Steuern und bekommt nicht das Kindergeld ausgezahlt. Wegen dieses Konstrukts können Eltern mit hohem Einkommen auch mehr Kindergeld beziehen (wenn der Kinderfreibetrag das Kindergeld überschreitet, 154 Euro ist nur als "Minimum-Steuerbefreiung" zu verstehen). Wenn ein Kind die Anforderungen für Kindergeld erfüllt, also nicht zu viel verdient, in Ausbildung ist etc., dann können Eltern, die in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind, Kindergeld beziehen. Da spielt es zunächst keine Rolle, wo das Kind lebt, denn nach deutscher Rechtsauffassung sind ja die Eltern dafür zuständig, das Kind durch die Ausbildung zu füttern.
helf mir mal bitte eben weiter:
der vater meines sohnes wohnt in D - er hat KEINEN anspruch auf kindergeld - weder monatlich ausgezahlt noch ne steuervergünstigung auf der steuerkarte - begründung von fam.kasse aachen:
das kind hat seinen ersten (und einzigen *grins*) wohnsitz in DK - bei seiner mutter - und damit verfällt der anspruch.
letzten endes ist es mir langsam auch schnurzpiepegal - interessiert mich einfach, ob es vielleicht auch eine andere möglichkeit gegeben hätte, wenn und aber
mindretalspige hat geschrieben:Forudsætningen
er selvfølgelig, at dine forældre betaler skat i Tyskland, dvs. har bopæl der.
tak for det
denke da liegt der "hase im pfeffer": du bist direkt das "kind" (richtig?) - in meinem falle würde ich ja als erziehungsberechtigte das KG bekommen - und da ich (mit aufenthaltsbestimmungsrecht meines sohnes) eben KEINEN wohnsitz mehr in D habe, scheint mir hier der casus zu liegen