Das sprengt jetzt zwar etwas dieses Tema (vielleicht sollten wir alles in eine Überschrift "Muttersprachenunterricht = EU-Recht" schieben, damit andere das auch wissen!), aber:
Ja, das gilt auch, wenn man bereits längere Zeit im Lande wohnt.
Der Muttersprachenunterricht ist kein FREMDSPRACHEN-Unterricht, d.h. er macht ja auch und besonders Sinn, wenn die Kinder entweder niemals in Dtld. gelebt haben oder die Sprache gegenüber dem mächtigeren Dänisch zu vergessen drohen.
Denn ursprünglich ist der Muttersprachenunterricht dazu gedacht, eine Rückkehr zu ermöglichen, will sagen die viel beschworene Freizügigkeit innerhalb der EU auch dann zu gewährleisten, wenn es Kinder gibt (die dann ja vor allem in der Schule sprachlich Anschluß finden müssen).
Das gilt nur für die bilingualen Familien oder Familien, die zuhause die nicht-Umgebungssprache sprechen.
(Ich habe jetzt Deutsch als Bsp. genommen, weil das in unserem Fall aktuell ist - das läßt sich durch jede beliebige EU-Sprache austauschen.)
Vor allem greift der Muttersprachenunterricht ja auch erst ab der 0. oder 1. Klasse, es wird ja auch Lesen und Schreiben geübt, grammatikalische Feinheiten.
Und ganz wichtig, auch durch die Erfahrungen der uns näher bekannten hiesigen ehem. Muttersprachenlehrerin: Die Hauptarbeit wird zuhause geleistet - 2 Std. Muttersprachenunterricht pro Woche bringen absolut nichts, wenn zuhause nicht Deutsch gesprochen wird!
Gruß Ursel, DK - augenblicklich mit ganz anderen deutschunterrichtsproblemen befaßt

