Tatsächlich??? Ich hatte gedacht, es waren max. 6 Monate mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit, also insgesamt höchstens 1 Jahr, bin da aber auch nicht sicher.annikade hat geschrieben:Befristete Arbeitsverhältnisse (die berühmten (längstens) zwei Jahre) sind schon seit vielen Jahren möglich.
Aber daß man nur einmal verlängern durfte, da bin ich mir doch recht sicher!
Wie auch immer, auf jeden Fall reden wir über befristete Arbeitsverhältnisse, nicht über Probezeit, was - wie ich finde - einen grossen Unterschied macht.
Und alles andere sind zur Zeit dann ja eh "ungelegte Eier"

Gruss
Stefan
PS: Und Danke noch für die Info Annika, wieder was dazu gelernt!