Likkia hat geschrieben:Na, Hauptsache DU suchst Dir zusammenhanglose Dinge zusammen, über die DU dann diskutieren möchtest![]()



...Likkia hat geschrieben: Wozu mußt Du bei Plattfisch`s Fall die AGB`s kennen ?
Die zaubern auch kein anderes Haus auf die Schnelle her.
Dann warte auf Henrik`s Antwort.
Damit du in der Zwischenzeit etwas zu lesen hast:
5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung
5.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von DC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. DC ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienhausaufenthaltes durch DC, die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen anderen Ferienhauses verlangen, falls DC in der Lage ist, ein solches Ferienhaus ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch DC gegenüber DC geltend zu machen.
5.2.
DC behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.2.1.
Werden die bei Abschluss des Ferienhausmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber DC erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.2.2.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienhausmietvertrages kann der Ferienhausmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienhausaufenthalt dadurch für DC verteuert hat.
5.2.3.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienhausaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für DC nicht vorhersehbar waren.
5.2.4.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienhausmietpreises hat DC den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienhausaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienhausmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn DC in der Lage ist, einen solchen Ferienhausaufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung DC´s über die Preiserhöhung gegenüber DC geltend zu machen. .
In Henrik's Mietbedingungen gibt es diesen Punkt z.B. nicht!
Und ich muß andere Meinungen nicht mögen, schon gar nicht, wenn versucht wird, sie mir aufzuzwingen!
