es wäre aber mal nicht schlecht wenn ihr bei googel die suchfunktion mal nutzt und schaut was unter definition pendler steht.

is mir eigentlich relativ wurscht ob euch da spasst oder nicht.
Das trift z.B. auf Dich zu, wenn Du in Heidelberg wohnst und in Holbæk arbeitest. Das ist eine ziemlich weite Strecke. Ob Du jeden Tag von der Arbeit nach hause fährst, oder nur einmal die Woche oder Monat, ändert dagegen weniger.Pendler sind Menschen, die einen weiten Weg zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Sie sind eine Begleiterscheinung der zunehmenden Mobilität.
Wie Du siehst, kann ich auch suchen.MSturm1973 hat geschrieben:für die wo nicht wissen die man im netz sucht.![]()
Das ist zwar nicht die Definition, die Google mit "define:Pendler" herausgibt, aber trotzdem stimmt sie wohl zu. Ich vermute zumindest, daß Du den Weg von Deinem Wohnort (Heidelberg) zu Deinem Arbeitsplatz (Holbæk) nur unter Zuhilfenahme von diversen Verkehrsmitteln überwinden wirst - oder hättest Du vor Dich beamen zu lassen?MSturm1973 hat geschrieben:Als Pendler werden Menschen bezeichnet, die den Weg von Ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz nur unter Zuhilfenahme von diversen Verkehrsmitteln (Auto, öffentliche Verkehrsmittel) bewältigen können. Der Begriff „Pendler“ nimmt auf das Pendel Bezug, wobei der Pendler zwischen Wohnort und Arbeitsstätte hin- und her „schwingt“ bzw. sich bewegt.
wenn du richtig gelesen hättest würdest du wissen das ich ab 21.05.07 in dk lebe ohne wohnisitz in D.Lars J. Helbo hat geschrieben:Gerne. Dort steht:
Das trift z.B. auf Dich zu, wenn Du in Heidelberg wohnst und in Holbæk arbeitest. Das ist eine ziemlich weite Strecke. Ob Du jeden Tag von der Arbeit nach hause fährst, oder nur einmal die Woche oder Monat, ändert dagegen weniger.Pendler sind Menschen, die einen weiten Weg zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Sie sind eine Begleiterscheinung der zunehmenden Mobilität.
Das entscheidende ist, daß Dein Hauptwohnsitz oder wie es hier offiziel heißt Dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Heidelberg liegt. Das merkwürdige ist, daß Du dies abstreitest, obwohl es Dir offensichtlich gelungen ist, die Polizei davon zu überzeugen, daß es sich so verhält.
Und genau das stimmt. Deshalb mußt Du ja auch auf den von Dir angegebenen Formular:man muß aber begründen warum man das möchte.
man muß seine wohnung in D behalten.
Dazu kommt dann natürlich die Nachzahlung der Registrierungsabgabe sowie ein Bußgeld für die Steuerhinterziehung.Straffelovens § 163 Den som i øvrigt til brug i retsforhold, der vedkommer det offentlige, skriftligt eller ved anden læsbart medie afgiver urigtig erklæring eller bevidner noget, som den pågældende ikke har viden om, straffes med bøde eller fængsel indtil 4 måneder
jetzt schreibe ich es wieder.Lars J. Helbo hat geschrieben:Ich denke schon, daß ich richtig gelesen habe. Du hast doch selber geschrieben:
Und genau das stimmt. Deshalb mußt Du ja auch auf den von Dir angegebenen Formular:man muß aber begründen warum man das möchte.
man muß seine wohnung in D behalten.
http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf
Deine Wohnverhältnisse in sowohl DK als auch im Ausland genau angeben - z.B. Haus, Wohnung, Zimmer, gemietet oder Eigentum. Außerdem mußt Du zur Wohnung im Ausland unter "Beboelsen bevares under opholdet i Danmark" mit ja oder nein antworten. Wie Du selber offensichtlich ganz richtig erkannt hast, sollte man hier unbedingt mit Ja antworten. Sonst brauchst Du gar nicht den Antrag zu stellen.
Nun kannst Du natürlich hier mit Ja geantwortet haben, und trotzdem die Absicht haben, Deine Wohnung in D ab dem 21.5. aufzugeben?
Wenn dies der Fall sein sollte, dann mögte ich Dich dringend dazu raten, diese Absicht aufzugeben. Es ginge dann nämlich um Steuerhinterziehung unter vortäuschung falscher Tatsachen in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Was Dir dann passieren kann ist ja wohl klar. Wenn nicht, mußt Du nur den Antragsformular umdrehen. Gleich unter Deiner Unterschrift steht ja folgende Belehrung:
Dazu kommt dann natürlich die Nachzahlung der Registrierungsabgabe sowie ein Bußgeld für die Steuerhinterziehung.Straffelovens § 163 Den som i øvrigt til brug i retsforhold, der vedkommer det offentlige, skriftligt eller ved anden læsbart medie afgiver urigtig erklæring eller bevidner noget, som den pågældende ikke har viden om, straffes med bøde eller fængsel indtil 4 måneder
Nun kannst Du natürlich hier mit Ja geantwortet haben, und trotzdem die Absicht haben, Deine Wohnung in D ab dem 21.5. aufzugeben?
Also als Laie würde ich das aber so verstehen, sobald man abgemeldet ist, ist es egal, ob man noch eine Wohnung vermietet oder nicht. Denn diese kann von Dir ja nicht mehr genutzt werden.steht auch hier in dem post das ich meine wohnung behalten werde aber ich mich trozdem komplett in D abmelden werde
Ja, es geht um andere vor Schaden zu bewahren - z.B. DichMSturm1973 hat geschrieben:sorry aber weißt es gibt auch andere leute die sich infomieren und da ich das offiezelle ok habe von einer behörde in DK werde ich mir hier nicht einreden lassen das es nicht geht
also sollen sie gerne weiter reden.
es ist schon klarr das es irritierend ist, aber es ist so das ich meine wohunung die ich in D habe. weiter haben werde, aber sie an eine andere person weiter vermiete das habe ich auch so in den antrag geschrieben der mietverrat wird alle halbe jahre verlängert so das ich im prinzip immer zurück könte, falls ich hier in DK nicht zureckt kommen würde.pipeline hat geschrieben:Dann frag ich mich wie du als der allereinzigste schaffst, das Schlupfloch im daenischen Gesetz zu finden, das, welches allen anderen verborgen bleibt.
Man kann viele offizielle ok's von Aemtern bekommen, unter Vorgabe falscher Tatsachen. Was du offensichtlich getan hast - ob bewusst oder unbewusst sei dahingestellt.
Wie um alles in der Welt kann man einen Wohnsitz in D angeben, wenn man dort komplett abgemeldet ist? DAS musst du mir echt erklaeren - und einigen anderen hier offensichtlich auch. Wenn's dieses Schlupfloch auf LEGALEM Wege gibt, Hand aufs Herz, dann haette die Welt ganz sicher nicht auf dich warten muessen, um es zu finden, sondern bei den vielen Auswanderern und Pendlern von D nach DK haette sich das laengst herumgesprochen, da ja erwiesenermassen (wenn man sich nur mal im Forum umschaut) die Sache mit der Autoummeldung der Punkt ist, an dem alle RICHTIG schlucken.
du hast recht das es auflagen gibt so ist eine das ich nur ich den pkw bewegen darf.Lars J. Helbo hat geschrieben:Ja, es geht um andere vor Schaden zu bewahren - z.B. DichMSturm1973 hat geschrieben:sorry aber weißt es gibt auch andere leute die sich infomieren und da ich das offiezelle ok habe von einer behörde in DK werde ich mir hier nicht einreden lassen das es nicht geht
also sollen sie gerne weiter reden.![]()
Aber wenn wir nun so gar nix verstehen, dann könntest Du uns vielleicht aufklären?
Also, Du hast mit dieser Formular:
http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf
einen Antrag bei der Polizei gestelt und sie haben Dir dann erlaubt mit Deinem in D zugelassene Auto in DK zu fahren, stimmt das so weit?
In der Genehmigung muß doch etwas über die Grundlage stehen. Die Polizei hat doch bestimmt hier reingeschrieben auf welchen Paragraphen die Genehmigung beruht (z.B. "Genehmigung erteil gemäß §17 Teil 4"). Es gibt bestimmt auch eine Reihe von Auflagen oder Begrenzungen (z.B. "das Auto darf nur Berufsmäßig genutzt werden" oder "das Auto darf nur auf die Strecke zwischen X und Grenze gefehren werden" oder "das Auto darf nur von Herrn X gefahren werden" oder "das Auto darf nur bis X Datum in DK gefahren werden"). Was steht nun ganz konkret drin?
Und etwas ganz anderes. Wenn Du in D kein Wohnsitz hast, wie soll das Auto dann versichert werden?