Søren Kam wieder frei

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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Tullebølle hat geschrieben:
Lars J. Helbo hat geschrieben: ...daß seine Beiträge gut fundiert und sachlich sind.
Hääähäääähääääää - Witz der Woche!
Du mußt alles in Zusammenhang zitieren, ich schrieb auch: "Wenn man das Intellekt hat, darüber (den ganzen linken Floskeln) hinweg zu sehen", aber das erfordert eben einen gewissen Intellekt :wink:
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Tullebølle
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Beitrag von Tullebølle »

häähää
Zuletzt geändert von Tullebølle am 14.02.2007, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Danebod

Beitrag von Danebod »

Jyllands-Pesten schreibt:
Retten betragter sagen som uagtsomt manddrab
Das Gericht betrachtet die Sache als fahrlässige Tötung.

Nicht schlecht, wenn's wirklich die Begründung ist, Clemmensen wurde von drei Mördern mit Blei vollgepumpt.

Und Ekstra Bladet schreibt u.a.:
Til grund må den åbenbart alene have lagt Søren Kams egen forklaring om, at manden, han og to medskyldige bortførte, pludselig gjorde modstand, og at drabet var et ’uheld’, som skete i ’nødværge’.

Kendsgerningen er, at Clemmensen var ubevæbnet og blev dræbt af otte skud fra tre pistoler. Det er mildt sagt svært at få øje på, hvor megen modstand offeret kan have gjort, og hvor meget nødværge og uagtsomhed, der lå bag likvideringen.

...

ENDELIG underkender den tyske ret en hjørnesten i bestemmelsen om arrestordrer i EU. Her har landene efter 2001 kunnet udlevere deres statsborgere til retsforfølgelse i andre EU-lande, også selv om anklagen ikke ville kunne føre til dom i det land, hvor den udleverede hører hjemme.

Her går tyskerne i den stik modsatte retning: En sag mod Søren Kam for uagtsomt manddrab ville være forældet i Tyskland, og derfor skal han heller ikke kunne retsforfølges i Danmark, selv om anklagen her ville lyde på drab, der som bekendt aldrig forældes.
(Das Gericht) muss offenbar alleine Søren Kams eigene Erklärung zugrunde gelegt haben, dass der Mann, den er und zwei Mitschuldige entführten, plötzlich Widerstand leistete und dass die Tötung ein "Unfall" war, der in "Notwehr" geschah.

Die Tatsache ist, dass Clemmensen unbewaffnet war und von acht Schüssen aus drei Pistolen getötet wurde. Es ist milde ausgedrückt schwer zu sehen, wieviel Widerstand das Opfer geleistet haben kann und wieviel Notwehr und Fahrlässigkeit hinter der Liquidierung lagen.

...

SCHLIESSLICH missachtet das deutsche Gericht einen Eckstein in der EU-Bestimmung über Haftbefehle. Hier haben die Länder nach 2001 ihre Staatsbürger zur Rechtsverfolgung in andere EU-Länder ausliefern können, auch wenn die Anklage im Heimatland des Ausgelieferten nicht zu einem Urteil hätte führen können.

Hier gehen die Deutschen in die genau entgegengesetzte Richtung: Ein Prozess gegen Søren Kam wegen fahrlässiger Tötung wäre in Deutschland verjährt und deshalb soll er auch in Dänemark nicht gerichtlich verfolgt werden können, obwohl die Anklage hier auf Tötung lauten würde, die wie bekannt nie verjährt.


Also gleich mehrere Rechtsfehler, wenn die dargestellten Fakten stimmen:

Auch in Deutschland ist nach Mord anzuklagen, denn die Mordkennzeichen sind gegeben, Fahrlässige Tötung ist eine üble Verächtlichmachung des Opfers, dem jetzt zumindest eine Teilschuld gegeben wird. Allerdings nur, wenn man den absurden Schutzbehauptungen des Mörders glaubt.

Und selbst wenn die deutsche Justiz, wie in anderen Fällen von Naziverbrechen auch, alles tut, um einen Prozess zu hintertreiben und die Opfer verächtlich zu machen, muss dem dänischen Auslieferungsantrag stattgegeben werden.

Rechtsbeugung, wie auch immer man da ran geht. Hat wirklich jemand was anderes erwartet?
Zuletzt geändert von Danebod am 06.02.2007, 11:47, insgesamt 1-mal geändert.
Martin Hofer

Beitrag von Martin Hofer »

Kann es wirklich sein, dass sich unter unseren vielen Forumsmitgliedern kein einziger Rechtskundiger befindet, der uns darüber aufklären kann, was aktuelle Rechtlage ist und wie das Gericht so entscheiden konnte?

-- Martin
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

http://www.berlingske.dk/indland/artikel:aid=859084

Das Gericht sagt also, es gehe um Totschlag in Folge von Notwehr. Zur Grund von dieser Entscheidung legt man einzig und allein die Aussage von Søren Kam. Beides nach Aussage der Gerichtssprecherin.

D.h. das unbewaffnet Opfer (der vorher von Kam und Komplizen entführt worden war) wurde mit 8 Schüssen aus drei verschiedene Pistolen in Notwehr getötet.

Um das zu verstehen brauchen wir doch kein Rechtskundiger, oder?
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Martin Hofer

Beitrag von Martin Hofer »

Meine Frage an die Juristen bezog sich auf den europäischen Haftbefehl.

Nehmt es mir nicht übel, aber ich bin nicht Verschwörungstheoretiker genug, um ohne Weiteres anzunehmen, dass ein heutiges Gericht 60 Jahre nach Kriegsende aufgrund irgendwelcher alter Nazi-Seilschaften einen Verbrecher beschützt, und das noch mit einer derart dünnen Begründung. Keiner der heutigen Juristen oder Politiker hat noch eine direkte Nazi-Vergangenheit, keiner hat einen Vorteil davon, irgendwen zu beschützen. Niemand hätte etwas zu verlieren, wenn Kam in Dänemark vor Gericht käme -- aber alle hätten einiges zu verlieren, wenn sich herausstellte, dass sie einen Naziverbrecher decken.

Leider wird in Deutschland anscheinend so gut wie nicht über den Fall berichtet.

-- Martin
Zuletzt geändert von Martin Hofer am 05.02.2007, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
runesfar

Beitrag von runesfar »

Je mehr Ich über diese Fall lese, je mehr denke Ich das wir eine Mossad-oder Sandinisten-lösung lieber probiert hätten. Ein par Freiwillige nach München und zurück. Eine öffentliche erklärung: "So geht es Verräter" und ein Dienstbote der die Deutsche Protest entgegennimmt.

Was jetzt passiert ist einfach unacceptabel.
Danebod

Beitrag von Danebod »

Das bayrische Gericht sieht anscheinend noch nicht mal Totschlag (manddrab), sondern fahrlässige Tötung in Notwehr (uagtsomt manddrab i nødværge), wenn die Meldungen in der dänischen Presse richtig sind.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Das Simon Wiesenthal Zenter in Jerusalem verurteilt die Entscheidung in Bayern:

http://www.berlingske.dk/indland/artikel:aid=859096
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Danebod

Beitrag von Danebod »

Ich glaube auch nicht an alte Nazi-Seilschaften.

Nur liebgewordene christdemokratische Gewohnheiten.

Wenn man runesfars Lösungsvorschlag durchdenkt, könnte man vielleicht auch mit Notwehr davonkommen? Man bräuchte bloß ausreichend viele Schüsse abzugeben, um auf Fahrlässigkeit plädieren zu können.

Was damals Recht war, kann doch heut nicht Unrecht sein, gelle?
Martin Hofer

Beitrag von Martin Hofer »

Nur liebgewordene christdemokratische Gewohnheiten.
So ein Schwachsinn.

1. Niemand ist gewiefter in Sachen Machterhalt als die CSU (sonst wäre sie nicht seit Jahrzehnten an der Regierung). Amt, Mandat und Karriere riskieren für jemanden, von dem man nichts zu erwarten und nichts zu befürchten hat? Absolut unplausibel. Selbst den Strauss-Clan hat man inzwischen weitgehend fallen gelassen, uns die haben weit mehr Einfluss als ein SS-Tattergreis.

2. Es entscheidet das Gericht, nicht die Regierung. Nicht nur sind längst nicht alle Richter CSUler, sie haben auch für ihre eigene Karriere zu sorgen. Stellt sich heraus, dass da jemand einen Naziverbrecher schützt, ist seine juristische Karriere ruiniert. Und auch dort hat niemand einen Vorteil von so einem Einsatz.

Kurz ausgedrückt: Es hat doch eigentlich heute niemand mehr ein nachvollziehbares Motiv, Kam zu schützen?

-- Martin
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Martin Hofer hat geschrieben: Nehmt es mir nicht übel, aber ich bin nicht Verschwörungstheoretiker genug, um ohne Weiteres anzunehmen, dass ein heutiges Gericht 60 Jahre nach Kriegsende aufgrund irgendwelcher alter Nazi-Seilschaften einen Verbrecher beschützt, und das noch mit einer derart dünnen Begründung.
Da stimme ich mit Dir überein. Juristisch gesehen ist der Fall aber klar. Es gibt hier einen eindeutigen Fall von Rechtsbeugung und zwar in dreierlei Hinsicht. Erstens was der Gericht gar nicht dazu befugt über die Schuldfrage zu entscheiden, das hat man aber trotzdem (indirekt) gemacht, indem man die Anklage von Mord auf Totschlag in Notwehr umgewandelt hat. Zweitens hat das Gericht dabei nur die Aussage des Angeklagten zu grunde gelegt und alle andere Beweise außer acht gelassen. Drittens wurde die im EU-Vertrag festgelegten Frist für die Antwort auf das DK Auslieferungswunsch um mehr als 2 Monate überschritten.

Von Verschwörungstheorien halte ich auch nichts. Ich denke es geht eher um Gewohnheit. Das gericht hat offensichtlich den Auslieferungsantrag so behandelt, als würde sie aus ein nicht-EU-Staat kommen - also so wie man das immer getan hat.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

http://politiken.dk/indland/article238463.ece

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,464212,00.html
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Martin Hofer

Beitrag von Martin Hofer »

Oh Mann, da hat Deutschland ja mal wieder etwas für seinen Ruf getan ... :roll:

-- Martin
Danebod

Beitrag von Danebod »

Nicht Deutschland hat was für seinen Ruf getan, nur die deutsche Justiz hat was für ihren Ruf getan. Aber nix, was irgendetwas ändern würde. Business as usual, som de siger i Sverige...

@Martin

Ist bei Dir schon der Karneval ausgebrochen?
Stellt sich heraus, dass da jemand einen Naziverbrecher schützt, ist seine juristische Karriere ruiniert.
Muharhar. You made my day!

Was wird den Richtern jetzt wohl blühen? Ein-Euro-Jobber? Hartz IV?
Es hat doch eigentlich heute niemand mehr ein nachvollziehbares Motiv, Kam zu schützen?
Gute Frage! Eigentlich nicht. Warum dann aber trotzdem diese offensichtliche Rechtsbeugung? Vielleicht geht es einfach nur drum, zu zeigen, wo der Hammer hängt? Wo stehen wir, wo wollen wir hin?

Laut Spiegel-online hat die dänische Justizministerin Lone Espersen (K) gesagt, man wolle das so akzeptieren. Erbärmlich finde ich das!