Namensrecht

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SKiLL
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Namensrecht

Beitrag von SKiLL »

Guten morgen,

kann mir jemand sagen wie das in Dänemark mit den Namensrecht ist bei der Heirat bzw Scheidung. Ob das genau so wie in Deutschland gehandhabt wird mit Doppelnamen oder das der Mann von der Frau den Namen annehmen kann und wie das im Fall der Scheidung ist welchen Namen dann die Kiddys tragen.

Wäre dankbar wenn sich damit wer auskennen würde.

Gruß Steffen
Ursel
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Beitrag von Ursel »

hej Steffen!

DK hatte schon lange vor den Deutschen ein sehr flexibles Namensrecht.

Hast Du Dir aber mal die Mühe gemacht, hier im Forum die Suchfunktion zu betätigen und Namensrecht einzugeben?
Ich habe auf Anhieb 8 Threads gefunden.
Wenn da nicht bei ist, was Du suchst, kannst Du gerne weiterfragen!

Bis dahin erstmal viel Spaß beim Schmökern - Ursel, DK (ohne Lust, das jetzt alles nochmal aufzudröseln :wink: )
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
SKiLL
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Beitrag von SKiLL »

danke war meine schluld hatte "Nahmenrecht" eingegeben in die Suchfunktion.

Ich sollt mal wieder mehr schlafen :oops:

Aber jetzt was ich nicht gefunden hab vielleicht weis das wer.

Ich hab vor X Jahren in deutschland geheiratet hab den Namen mien Frau angenommen, hab aus der Ehe 2 Kidds nach der Scheidung hab ich jetzt meinen "Mädchennamen" wieder angenommen. Jetzt tragen die Kidds natürlich noch den Namen meiner Exfrau. So, aus meiner neunen Beziehung - wir heiraten in Kürze :D - haben wir zusammen ein Kind. Mit der Heirat nimmt meine Ehefrau dann meinen Namen an und unsere gemeinsames Kind auch.

Frage wäre jetzt wie es bestellt ist in Dänemark mit den Namenswechsel der beiden Kidds aus meiner ersten Ehe ob die da einfach den Namen wechseln können oder ob das so wie in Deutschland ist das man ewig prozessieren muss wenn die Mutter der Namensänderung nicht zustimmt.

Wie wären die Voraussetzungen das ein Kind den Namen wechseln darf?

Hoffe so ist das ein bischen klarer, hatte mich vorhin dumm ausgedrückt.

Gruß Steffen
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

In DK ist das ganz unproblematisch. Man wendet sich einfach an den Pastor der evangelische Kirche und sagt, wie die Namen geändert werden sollen (Falls Deine Ex-Frau mit Sorgerecht hat, muß sie natürlich zustimmen).

Als gemeinsamer Namen kann man zwischen den Geburtsnamen oder angeheiratete Nachnamen der beiden Ehepartner sowie deren Eltern, Großeltern und Urgroßeltern frei wählen.

Es gibt auch eine Reihe von Nachnamen, die von jeder angenommen werden können. Das gilt für alle Namen, die von mehr als 2000 Personen in DK getragen werden. Jede Familie kann also Jensen oder Hansen als gemeinsamer Name wählen.

Das ganze gilt übrigens auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

Im Moment ist ein Namenswechsel unter diesen bedingungen jederzeit gratis. In Zukunft (ab August oder so) wird eine Gebühr in höhe von - wenn ic recht erinnere - 450 Kr eingeführt. Wenn der Namenswechsel in Verbindung mit einer Eheschließung stattfindet, wird diese gebühr aber nicht erhoben.
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