Frage zu gesetzlicher Bestimmung
Verfasst: 20.04.2007, 08:43
Hallo zusammen.
ich habe --> [url=http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht_im_ausland.pdf]Hier[/url] einen Beitrag zum Messer/Waffenrecht
im Ausland gefunden.
Auszug:
Dänemark:
In Dänemark gilt für öffentliche Plätze
und den Raum des eigenen Autos ein
Verbot für Klappmesser, die einhändig
zu öffnen sind und sich feststellen lassen,
unabhängig von der Klingenlänge
oder -form. Das gleiche Verbot gilt für
feststehende Messer. Grundsätzlich verboten
sind Messer mit automatischen
Öffnungsmechanismen, Butterflymesser,
Wurfmesser, Stockdolche und Dolche.
Erlaubt sind lediglich Klappmesser
mit maximal sieben Zentimetern Klingenlänge,
die nicht feststellbar sind.
Ausnahmen für die Berufsausübung, für
den Gebrauch bei der Jagd, beim Angeln
oder sportlicher Betätigung sind
möglich. In diesen Fällen können auch
Klappmesser mit feststellbarer Klinge
und feststehende Messer mit einer Klingenlänge
bis zu zwölf Zentimeter bei
sich geführt werden. Es gilt jedoch der
Ermessensspielraum der dänischen Beamten.
Auch in Dänemark gilt somit der
Grundsatz des „legal reason“.
Messer sind so zu transportieren,
dass man keinen direkten Zugriff darauf
hat, das heißt im Auto im Kofferraum
verpackt, ansonsten unzugänglich
in einem Etui, das sich in einer Tasche
befindet.
Jetzt meine Frage an Euch.
Ist somit auch mein Leatherman Charge Ti in Dänemark illegal?
Wie siehts mit meinem Opinel aus, welches ich eigentlich immer in der Tasche habe.
Mein Marttiini Filetiermesser hat ja auch über 12cm Klinge.
Fragen über Fragen.
Es wäre nett, nicht mit Vermutungen zu antworten.
Vielleicht weiß einer von denen, die schon länger in DK wohnen, was genaues.
Mir geht´s
tatsächlich um die Rechtmäßigkeit der von mir mitgeführten Gegenstände.
Ich will mich schließlich auch im Ausland an die dortigen gesetzlichen
Bestimmungen halten.
besten Dank
Grüße
Flatlander
ich habe --> [url=http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht_im_ausland.pdf]Hier[/url] einen Beitrag zum Messer/Waffenrecht
im Ausland gefunden.
Auszug:
Dänemark:
In Dänemark gilt für öffentliche Plätze
und den Raum des eigenen Autos ein
Verbot für Klappmesser, die einhändig
zu öffnen sind und sich feststellen lassen,
unabhängig von der Klingenlänge
oder -form. Das gleiche Verbot gilt für
feststehende Messer. Grundsätzlich verboten
sind Messer mit automatischen
Öffnungsmechanismen, Butterflymesser,
Wurfmesser, Stockdolche und Dolche.
Erlaubt sind lediglich Klappmesser
mit maximal sieben Zentimetern Klingenlänge,
die nicht feststellbar sind.
Ausnahmen für die Berufsausübung, für
den Gebrauch bei der Jagd, beim Angeln
oder sportlicher Betätigung sind
möglich. In diesen Fällen können auch
Klappmesser mit feststellbarer Klinge
und feststehende Messer mit einer Klingenlänge
bis zu zwölf Zentimeter bei
sich geführt werden. Es gilt jedoch der
Ermessensspielraum der dänischen Beamten.
Auch in Dänemark gilt somit der
Grundsatz des „legal reason“.
Messer sind so zu transportieren,
dass man keinen direkten Zugriff darauf
hat, das heißt im Auto im Kofferraum
verpackt, ansonsten unzugänglich
in einem Etui, das sich in einer Tasche
befindet.
Jetzt meine Frage an Euch.
Ist somit auch mein Leatherman Charge Ti in Dänemark illegal?
Wie siehts mit meinem Opinel aus, welches ich eigentlich immer in der Tasche habe.
Mein Marttiini Filetiermesser hat ja auch über 12cm Klinge.
Fragen über Fragen.
Es wäre nett, nicht mit Vermutungen zu antworten.
Vielleicht weiß einer von denen, die schon länger in DK wohnen, was genaues.
Mir geht´s
tatsächlich um die Rechtmäßigkeit der von mir mitgeführten Gegenstände.
Ich will mich schließlich auch im Ausland an die dortigen gesetzlichen
Bestimmungen halten.
besten Dank
Grüße
Flatlander