bei mir steht eventuell in der Zukunft ein Umzug nach Kopenhagen an. Nun befasse ich mich gerade mit allen möglichen Überlegungen und Ideen der Umsetzung und lese mich im Forum schon seit einigen Wochen ein.
Es gibt eventuell für mich die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum meinen jetzigen Job in Teilzeit von Dänemark aus zu betreiben... über DSL usw.
Dies soll allerdings keine Dauerlösung sein, es wäre aber ein finanzielles Standbein in DK für die erste Zeit.
Nun habe ich seit 1-2 Stunden die Suche benutzt *also nicht schimpfen*, aber scheinbar ist diese Konstellation jetzt doch zu speziell oder ich habe Infos übersehen.
Auf mich passen ja nicht die Grenzpendler-Regeln, egal wie herum. Oder?
Ich würde in DK leben, würde gerne einen Sprachkurs besuchen, z.B. vormittags, und mittags dann von zuhause aus für meinen deutschen Arbeitgeber noch ein paar Wochen, evtl. auch Monate, je nach Bedarf, arbeiten.
So, und nun?
So habe ich es mir mal vorgestellt: Opholdsbevis, 1. Wohnsitz in D. behalten (wäre möglich, Immobilien-Besitz innerhalb der Familie), 2. Wohnsitz in DK anmelden, mit CPR-Nr. (für Sprachkurs und Krankenversicherung und die Zukunft.

Bin ich dann doppelt krankenversichert? Da ich in D. Geld verdiene, führe ich ja automatisch an die dt. Krankenversicherung ab und kann mich da nicht abmelden.
Muss ich für die DK-Krankenversicherung eigentlich etwas bezahlen, wenn ich in DK nicht arbeite?
Bekomme ich den Opholdsbevis mit Einkommen eines dt. Arbeitgebers? So wie ich ein paar Infos im Forum verstanden habe, ja... solange ich die Untergrenze erreiche. Ansonsten müsste ich Geld auf einem Konto vorweisen können (wieviel auch immer, hier scheiden sich ja die Geister). Aber hätte ich dieses Geld, muss ich dann ohne DK-Gehalt auch nichts zahlen für die Krankenversicherung?
Wer kann mir denn - außer das Forum und seine Mitglieder - (die ich aber auch nicht überbeanspruchen möchte, wenn es wirklich soweit kommt) solche Fragen beantworten? Welche Behörde?
Danke schon mal für Infos,
viele Grüße
maryleen