Wohnen in DK + Teilzeit-Homearbeitsplatz in D

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Maryleen
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Wohnen in DK + Teilzeit-Homearbeitsplatz in D

Beitrag von Maryleen »

Hallo,

bei mir steht eventuell in der Zukunft ein Umzug nach Kopenhagen an. Nun befasse ich mich gerade mit allen möglichen Überlegungen und Ideen der Umsetzung und lese mich im Forum schon seit einigen Wochen ein.

Es gibt eventuell für mich die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum meinen jetzigen Job in Teilzeit von Dänemark aus zu betreiben... über DSL usw.
Dies soll allerdings keine Dauerlösung sein, es wäre aber ein finanzielles Standbein in DK für die erste Zeit.

Nun habe ich seit 1-2 Stunden die Suche benutzt *also nicht schimpfen*, aber scheinbar ist diese Konstellation jetzt doch zu speziell oder ich habe Infos übersehen.

Auf mich passen ja nicht die Grenzpendler-Regeln, egal wie herum. Oder?
Ich würde in DK leben, würde gerne einen Sprachkurs besuchen, z.B. vormittags, und mittags dann von zuhause aus für meinen deutschen Arbeitgeber noch ein paar Wochen, evtl. auch Monate, je nach Bedarf, arbeiten.

So, und nun?
So habe ich es mir mal vorgestellt: Opholdsbevis, 1. Wohnsitz in D. behalten (wäre möglich, Immobilien-Besitz innerhalb der Familie), 2. Wohnsitz in DK anmelden, mit CPR-Nr. (für Sprachkurs und Krankenversicherung und die Zukunft. :-)

Bin ich dann doppelt krankenversichert? Da ich in D. Geld verdiene, führe ich ja automatisch an die dt. Krankenversicherung ab und kann mich da nicht abmelden.

Muss ich für die DK-Krankenversicherung eigentlich etwas bezahlen, wenn ich in DK nicht arbeite?

Bekomme ich den Opholdsbevis mit Einkommen eines dt. Arbeitgebers? So wie ich ein paar Infos im Forum verstanden habe, ja... solange ich die Untergrenze erreiche. Ansonsten müsste ich Geld auf einem Konto vorweisen können (wieviel auch immer, hier scheiden sich ja die Geister). Aber hätte ich dieses Geld, muss ich dann ohne DK-Gehalt auch nichts zahlen für die Krankenversicherung?

Wer kann mir denn - außer das Forum und seine Mitglieder - (die ich aber auch nicht überbeanspruchen möchte, wenn es wirklich soweit kommt) solche Fragen beantworten? Welche Behörde?

Danke schon mal für Infos,
viele Grüße
maryleen
Mollim
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Beitrag von Mollim »

Hu, ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber soweit ich informiert bin bekommst du die Aufenthaltsgenehmigung nur mit einer Arbeitsstelle in DK.

DIe Steuergeschichte gestaltet sich da weitaus schwieriger, da du in DK leben möchtest und in Deutschland dein Einkommen hast bist du in Deutschland steuerpflichtig, deine Einkünfte aus dänischer Arbeit fallen unter das dänische Steuerrecht, inwieweit sich das ganze aufschlüsselt kann ich die leider nicht sagen.

Mein Tipp wäre, Du schaust dich bei:

[url]http://www.eures-kompass.eu[/url]

um und nimmst zu denen Kontakt auf, die helfen gut und sind sehr freundlich.

unter anderem könntest du auch bei [url]http://www.region.dk[/url] nachfragen, der Ansprechpartner hier wäre Peter Hansen
email: ph@region.sja.dk

Steuerfragen kannst du unter [url]http://www.skat.dk[/url]
abklären, dort findest du auch die für deinen dänischen Wohnsitz zuständige Kommune und das Skat-Kontor.

Die Krankenkasse in DK wird durch die Steuer finanzirt, d.h. du zahlst keine extra Beiträge in DK.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, wie gesagt ich bin kein Experte habe aber selbst ein paar Erfahrungen mit Arbeit Dänemark.
Jeg er Sydslesviger
Thalea
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Beitrag von Thalea »

Also ich brauchte für meinen obholdbevis keine arbeitsstelle in dk, nur den nachweis über genug einkommen.
und mit dem obholdbevis hab ich dann beim fölkeregister eine cpr-nummer bekommen und gleichzeitig die gelbe krankenkarte.
zu steuern zahlen usw. würd ich beim fölkeregister mal nachfragen an wen du dich da wenden musst. manchmal klappt ja vor ort und persönlich leichter und besser als über internet und telefon.

LG aus KPH

Christine
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Lars J. Helbo
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Re: Wohnen in DK + Teilzeit-Homearbeitsplatz in D

Beitrag von Lars J. Helbo »

Maryleen hat geschrieben: Muss ich für die DK-Krankenversicherung eigentlich etwas bezahlen, wenn ich in DK nicht arbeite?
Krankenversicherung hat in DK NICHTS mit Einkommen oder Arbeitsplatz zu tun. Es geht einzig und allein um den Wohnort.
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