Verfallen A-Kassen Beiträge bei Umzug nach D?
Verfallen A-Kassen Beiträge bei Umzug nach D?
Hallo,
auf die Gefahr hin , dass irgendwann bereits darüber geschrieben wurde (ich finde aber nichts), möchte ich dennoch fragen, ob die freiwillige A-Kassen-Mitgliedschaft in DK im Falle eines `Rückzuges` nach D einfach verfällt, oder ob mein (nach einem Jahr erworbener) Anspruch auf Leistung aus der Arbeitslosenversicherung sozusagen nach D übertragbar ist?
Einfacher gesagt: Lohnt sich der Beitritt in die A-Kasse, wenn ich aber möglicherweise irgendwann wieder in D - und dann ev. auch ohne arbeit bin?
ju
auf die Gefahr hin , dass irgendwann bereits darüber geschrieben wurde (ich finde aber nichts), möchte ich dennoch fragen, ob die freiwillige A-Kassen-Mitgliedschaft in DK im Falle eines `Rückzuges` nach D einfach verfällt, oder ob mein (nach einem Jahr erworbener) Anspruch auf Leistung aus der Arbeitslosenversicherung sozusagen nach D übertragbar ist?
Einfacher gesagt: Lohnt sich der Beitritt in die A-Kasse, wenn ich aber möglicherweise irgendwann wieder in D - und dann ev. auch ohne arbeit bin?
ju
Hmm, wenn Du in Dänemark wohnsitz hast, dann zahlt die A-Kasse bei Arbeitslosigkeit.
Als Grenzgänger (Wohnsitz Deutsch/arbeiten Dänemark) nütz Dir die
A-Kasse nur bei Fällen von Arbeitausfällen durch Materialmangel/Schlechtwetter und Kurzarbeit. Sobald Du langfristig arbeitslos wirst, ist automatisch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) zuständig und die A-Kasse bringt Dir gar nix.
Wenn Du nach Deutschland zurück gehst, wird Dir nur Deine Beschäftigungszeit im Ausland dokumentiert. Ansprüche an die A-Kasse
kannst Du nicht mit rübernehmen nach Deutschland.
Das ist solides Halbwissen von einem Infotag beim Info-center Graense in Bov.
Gruß Olaf
Als Grenzgänger (Wohnsitz Deutsch/arbeiten Dänemark) nütz Dir die
A-Kasse nur bei Fällen von Arbeitausfällen durch Materialmangel/Schlechtwetter und Kurzarbeit. Sobald Du langfristig arbeitslos wirst, ist automatisch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) zuständig und die A-Kasse bringt Dir gar nix.
Wenn Du nach Deutschland zurück gehst, wird Dir nur Deine Beschäftigungszeit im Ausland dokumentiert. Ansprüche an die A-Kasse
kannst Du nicht mit rübernehmen nach Deutschland.
Das ist solides Halbwissen von einem Infotag beim Info-center Graense in Bov.
Gruß Olaf
Also zufällig war ich mal bei son Infotreffen von Eures und kann dir Auskunft geben.Mit einer Bescheinigung E 301 werden dir in dk.deine Angaben der Beschäftigung eingetragen.Bei einer Beschäftigung von einem Jahr würdest du Arbeitslosengeld bekommen in d.Du müßtest dich neu in d.anmelden bei der Arge..Die bearbeitung des Antragsformulars E 301 dauert allerdings ziemlich lange von dk.bis auf weiters.Du bekommst daher nicht gleich Arbeitslosengeld sondern müßtest dich gegebenfals auch vorübergehend beim Sozialamt melden.Ich finde die Einzahlung in die A Kasse in dk.um dann Ansprüche nach d.zu übernehmen von daher zu überlegen ob das Sinn macht. 

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Also wenn ich in dk.zusätzlich in die Arbeitslosenversicherung bezahle,weis ich ja nicht ob ich jemals in dk.wirklich einen Nutzen dafon hätte,fals Arbeitslos zb.nach 1 oder 2 Jahren,ob ich auch wirklich dann in dk. Geld bekommen würde.So wie ich hier die Beiträge gelesen hatte ist doch ziemlich einiges wiedersprüchliges dabei,zb.Aufenthaltserlaubnis usw.
Die Arge will natürlich Bescheinigung E 301 von dk,das Geld eingezahlt worden ist.Auch wenn ich jetzt nicht eingezahlt hätte und zurück gehn würde nach d.würde ich zwar kein Anspruch haben auf Arbeitslosengeld,aber ich müßte mich ohnehin vorläufig an der Sozialabteilung melden wenn man zb. mittellos wäre.
Die Arge will natürlich Bescheinigung E 301 von dk,das Geld eingezahlt worden ist.Auch wenn ich jetzt nicht eingezahlt hätte und zurück gehn würde nach d.würde ich zwar kein Anspruch haben auf Arbeitslosengeld,aber ich müßte mich ohnehin vorläufig an der Sozialabteilung melden wenn man zb. mittellos wäre.
Bei der Rückreise nach einer Arbeitsperiode in DK mit dänischer A-kassenmitgliedschaft gilt folgendes:
Genauso wie beim Umzug von D nach DK beziehst du (in der Regel) 3 Monate Arbeitslosengeld. Betragsmässig erhältst du bei der Rückreise den dänischen Satz, der um deinen bisherigen dänischen Steuersatz vermindert wird. Es gibt jede Menge Regeln einzuhalten. Siehe http://www.adir.dk/extern/netpub/e303haandbog/html/toc.htm
Grüsse Michael
Genauso wie beim Umzug von D nach DK beziehst du (in der Regel) 3 Monate Arbeitslosengeld. Betragsmässig erhältst du bei der Rückreise den dänischen Satz, der um deinen bisherigen dänischen Steuersatz vermindert wird. Es gibt jede Menge Regeln einzuhalten. Siehe http://www.adir.dk/extern/netpub/e303haandbog/html/toc.htm
Grüsse Michael
- Lars J. Helbo
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- Registriert: 23.06.2002, 22:08
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Wir hatten dieses Thema schonmal - also bitte Suchfunktion betätigen.
Wenn ich recht erinnere war damals das Ergebnis, daß A-Kassenbeiträge für Pendler normalerweise nicht lohnt. Nur in dem Fall, wo man innerhald des nächsten Jahres vor hat ganz nach DK zu gehen (Umzug, ummelden), weil man in DK ein Anspruch erst nach 1 Jahr Einzahlen hat.
Wenn ich recht erinnere war damals das Ergebnis, daß A-Kassenbeiträge für Pendler normalerweise nicht lohnt. Nur in dem Fall, wo man innerhald des nächsten Jahres vor hat ganz nach DK zu gehen (Umzug, ummelden), weil man in DK ein Anspruch erst nach 1 Jahr Einzahlen hat.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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vielen dank!
@ Galaxos und michael:
1000 dank für eure beiträge, ihr habt mir wirklich geholfen.
ich besuche nun also die website des arbejds direktoratet und kümmere mich speziell um die von euch genannten E303- und 301- Bestimmungen. meine zwischenbilanz: auch in hinblick auf einen eventuellen rückzug nach D scheint mir eine a-kassen-mitgliedschaft in dk nicht vollkommen sinnlos.
und @ lars -
wie ich schrieb: ich bin k e i n e pendlerin sondern arbeite und wohne in kopenhagen, und fand auch im forum nichts 100% zutreffendes zum thema - natürlich habe ich gesucht!
gruß,
ju
1000 dank für eure beiträge, ihr habt mir wirklich geholfen.
ich besuche nun also die website des arbejds direktoratet und kümmere mich speziell um die von euch genannten E303- und 301- Bestimmungen. meine zwischenbilanz: auch in hinblick auf einen eventuellen rückzug nach D scheint mir eine a-kassen-mitgliedschaft in dk nicht vollkommen sinnlos.
und @ lars -
wie ich schrieb: ich bin k e i n e pendlerin sondern arbeite und wohne in kopenhagen, und fand auch im forum nichts 100% zutreffendes zum thema - natürlich habe ich gesucht!
gruß,
ju