Hallo,
bin seit drei Wochen in DK. Mit dem Job fang ich Anfang August an.
Ohne Aufenthaltsgenehmigung kann ich als Tourist bis Mitte August in DK bleiben.
Das heisst also, das ich spaetestens im Juli die Aufenthaltsgenehmigung beantragen muss, oder?
Sobald ich die Aufenthaltsgenehmigung habe, muss ich meinen Wagen innerhalb von 7 Tagen ummelden, stimmt das?
Da ich meinen Wagen so spaet wie moeglich ummelden moechte, moechte ich die Aufenthaltsgenehmigung so spaet wie moeglich stellen.
Kann ich das legal irgendwie hinauszoegern?
Danke schon mal fuer Eure Hilfe,
Juergen
Frage zur Aufenthaltsgenehmigung
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