Ferienhaus in DK als Deutscher kaufen?

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
meister-matze
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Ferienhaus in DK als Deutscher kaufen?

Beitrag von meister-matze »

Hallo zusammen,

hat jemand Informationen zu diesem Thema?
Ist es überhaupt möglich als Deutscher ein Ferienhaus in DK zu kaufen (und dieses dann zu vermieten, wenn man selbst nicht dort urlauben will)?
Ab wieviel Euronen muss man rechnen für so ein Ferienhaus?
Gibt es Websites, wo man gar Ferienhäuser die zum Verkauf stehen ansehen kann?

Vielen herzlichen Dank im voraus!
Gruß
Matze
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galaxina
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Beitrag von galaxina »

auf rømø und in billund enstehen derzeit neue ferienhaeuser. aber als deutscher siehes im normalfall zappenduster aus. in schweden haettest du bessere karten.

zur veranschaulichung, in welchem dickicht du dich bei notloesungen befinden wuerdest hier ein kleiner anreger:
http://www.europa-kommissionen.dk/eu-politik/noegleomraader/forbruger_indre-marked/festersen_dom/dom/
Zuletzt geändert von galaxina am 10.07.2007, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
Ulli S

Beitrag von Ulli S »

Hej Matze,
in der Suchfunktion findest Du alles wissenswerte zu diesem Thema.
Vorab kann ich Dir sagen, als Deutscher kannst Du kein Ferienhaus in DK kaufen, wenn Du in D wohnst.
Gruß
Ulli
semmel
Mitglied
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Beitrag von semmel »

Hej meister-matze,
ich kann dir soviel sagen, daß GottseiDank kein Ausländer ein Ferienhaus in Dk kaufen darf....
Aber darüber wurde bereits intensiv disskutiert.

Kann aber gerade keinen Link dazu suchen, da die Firewall hier rumspinnt.
Torsten
meister-matze
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Beitrag von meister-matze »

galaxina hat geschrieben:auf rømø und in billund enstehen derzeit neue ferienhaeuser. aber als deutscher siehes im normalfall zappenduster aus. in schweden haettest du bessere karten.

zur veranschaulichung, in welchem dickicht du dich bei notloesungen befinden wuerdest hier ein kleiner anreger:
http://www.europa-kommissionen.dk/eu-politik/noegleomraader/forbruger_indre-marked/festersen_dom/dom/
Kann kein dänisch. *G*

Danke für die Antworten. Werde ich wohl die Suchfunktion besser bemühen müssen. Sorry.
Gruß
Matze
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Ulli S

Beitrag von Ulli S »

Hej Matze,
bevor Du Dir nen Wolf im Forum suchst (ich habe es nach 10 Minuten aufgegeben), hier ein Link, der Dir weiterhilft:
http://www.ambberlin.um.dk/de/
Gruß
Ulli
Zuletzt geändert von Ulli S am 10.07.2007, 15:50, insgesamt 2-mal geändert.
Ursel
Mitglied
Beiträge: 3539
Registriert: 22.02.2002, 11:23

Beitrag von Ursel »

Hej allesammen!
Dies hier hat Dieter mal für unser Forum gefunden - danke an Dieter :wink:
Hej,


ich stelle noch einmal rein, was mir ein seriöser Makler und Advokat zu diesem Thema gegeben hat:


quote..
Richtlinien für den Kauf von Immobilien in DK


1.) Die Hauptregel


Um Immobilien in Dänemark zu kaufen zu können muß man als Ausgangspunkt ­ ohne Rücksichtnahme auf Staatsbürgerschaft ­ wenigstens 5 Jahre in Dänemark Aufenthalt gehabt haben. (festen ersten Wohnsitz)
Bei Anmeldung einer Auflassungsurkunde mit Antrag auf Eintragung ins dänische Grundbuch, muß der Käufer eine eidesstattliche Erlärung über den Umfang seines bisherigen Aufenthaltes in Dänemark geben.


2.) Die Ausnahmen


Alle anderen Personen, Gesellschaften und deres gleichen müssen eine Genehmigung haben vom dänischen Justizminister um Immobilien in Dänemark zu kaufen. Diese Genehmigung muß spätestens 6 Monate nach der Übertragung eingereicht worden sein.


Von dieser Regel gibt es durch EU-Richtlinien folgende Ausnahmen, nur für EU Bürger:


Die dänischen Regeln beinhalten eine Beschreibung von 3 Gruppen/Sorten von Personen und Gesellschaften, die in Frage kommen könnten. Die Bedingungen sind verschieden für jede einzelne Sorte und Gruppe.


Ausnahme 1:
Arbeitnehmer, die Staatsbürger eines EU Staates und als Lohnempfänger in Dänemark beschäftigt sind, oder die eine EU Aufenthaltgenehmigung haben.


Die ersterwähnten Arbeitnehmer müssen eine Arbeitgebererklärung (EU Aufenthaltsgenehmigung) vorzeigen können oder Namen und Adresse vom Arbeitgeber mitteilen.


Die letztlich erwähnten Arbeitsnehmer sind normalerweise in einem anderen EU Staat beschäftigt. Diese Personen sollten vor dem Kauf von Immobilien einen Antrag stellen auf Aufenthaltgenehmigung gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen.
Nach diesen Regeln hat man ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung als EU Bürger, die nicht ihr Geld in Dänemakr verdienen, wenn nachgewiesen wird, dass der Antragsteller und seine Familie über Einnahmen von z.B. Rente, Gehalt oder andere Mittel verfügt, die mindestens mit der dänischen
Mindest - Sozialhilfe vergleichbar sind. (§ 37 Dänisches Sozialgesetzbuch)


Es ist übrigens auch eine Bedingung, dass die Immobilie als erster alljährlicher Wohnsitz genutzt wird, was die dänischen Behörden (sprich Polizei) auch kontrolliert.


Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung sollte vor dem Kauf der Immobilie gestellt werden.


Ausnahme 2:
EU Bürger und/oder Gesellschaften von Ländern der EU , die sich wirtschaftlich betätigt haben oder dasselbe in Dänemark planen, oder die von ihrer Hauptniederlassung in einem anderen EU Land aus eine Agentur oder Zweigstelle in Dänemark errichten oder Dienstleistungen anbieten wollen.


Es ist eine Bedingung, dass der Kauf von Immobilien eine Voraussetzung der wirtschafltlichen Tätigkeit oder de Lieferung der Dienstleistung zu sein hat.


Es ist übrigens bei Kauf von Immobilien für Gesellschaften notwendig, dass die Zweigstelle beim Dänischen Gesellschaftsregister registriert wird.
Es ist ratsam, im voraus die betroffenen Behörden um Genehmigung zu beantragen um sicher zu sein, dass die geplante wirtschaftliche Tätigkeit von der Immobilie ausgeübt werden darf und kann und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen.


Ausnahme 3:
Anderen Personengruppen als Arbeitnehmer Selbstständige sind laut EU Ratsdirektive freie Beweglichkeit zugesichert worden, im Rahmen der EU. Es dreht sich um Rentner, Studenten usw., die laut dieser Richtlinie ein Recht auf Aufenthalt beanspruchen können, jedoch unter den gleichen finanziellen Voraussetzungen wie unter Ausnahme 1.
Die Einnahmen müssen von jeweiligen Heimatland erfolgen, um zu vermeiden, dass diejenigen dem dänischen Staat zur Last fallen, wenn sie sich in Dänemark niederlassen.



Ferienhäuser:
Keine von den oben erwähnten Personen/Gruppen haben die Möglichkeit, in Dänemark eine Freizeithaus zu erwerben, ohne die Genehmigung vom Justizministerium oder ohne die Bedingung zu erfüllen, im Hinblick auf fünf-jährigen Aufenthalt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser Vorschrift Ausnahmen zu machen, in dem Personen mit besonderen Beziehungen/Bindungen an Dänemark nach kürzerer Zeit mit Aufenthalt ein Freizeithaus erwerben können. Es ist jedes Mal eine gegenständliche Entscheidung wofür es keine allgemeinen Richtlinien gibt. Es gäbe jedoch die Feststellung, dass viele deutsch/dänische grenzüberschreitende familiäre Beziehungen eine brauchbare Begründung darstellen.


...unquote


Hils
Dieter
Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
Tatzelwurm__1

Beitrag von Tatzelwurm__1 »

Hej Matze,

wie sagt der Detektiv bei Fielmann.

"Vergiß es"

Detlef
(red. gelöscht)

Beitrag von (red. gelöscht) »

Jepp,
haben schon ganz andere "schlaue" versucht.



lg toschi
annikade
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Beitrag von annikade »

Hej,

und ich dachte, [url=http://www.dk-forum.de/forum/viewtopic.php?t=11680&highlight=]hier wäre das Licht am Ende des Tunnels[/url] für alle vergeblich Versuchenden?

Gruß

/annika
sankthansorm
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Beitrag von sankthansorm »

@annikade: Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ferienhäuser im Top-Zustand sind davon ausgenommen, sonst hätte ich mir gleich mein Lieblings-Ferienhaus gekauft. Alte, verfallene, in schlechtem Zustand, unbewohnte Häuser sollen deutsche kaufen dürfen.
annikade
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Beitrag von annikade »

sankthansorm hat geschrieben:@annikade: Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ferienhäuser im Top-Zustand sind davon ausgenommen, sonst hätte ich mir gleich mein Lieblings-Ferienhaus gekauft. Alte, verfallene, in schlechtem Zustand, unbewohnte Häuser sollen deutsche kaufen dürfen.
Tja, wenn ich unbedingt eins wollte, würd ich da zugreifen und nicht lange rumjammern. ;-)

Gruß

/annika
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Annika,

die Häuser, von denen hier die Rede ist, sind nicht nur keine Ferienhäuser, sie sind auch verfallen und liegen in den Dörfern und nicht in den Ferienhausgebieten.

Sicher interessant für einige Deutsche oder Kopenhagener, aber eben nichts für diejenigen, die vom Holzhäuschen in den Dünen oder in Blåvand träumen.

Gruss, vilmy
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Das mit den Bauernhöfen ist ja erstmal nur eine Idee. Ob das irgendwann realität wird, steht noch völlig in den Sternen. Übrigens sollte man vielleicht festhalten, dass das ganze nichts mit der Nationalität zu tun hat. Jeder, der irgendwann 5 Jahre lang in DK gelebt hat, darf jedes Sommerhaus kaufen.

Wer noch nicht 5 Jahre lang hier gelebt hat, braucht eine Genehmigung, und die wird eigentlich nie erteilt. Allerdings darf man ein Sommerhaus erben. Wer eine Großmutter hat, der in DK 5 Jahre lang gelebt hat (irgendwann), kann also sie das Haus kaufen lassen und es dann später selber erben.
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annikade
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Beitrag von annikade »

Hej ihr,

ja, das es nur eine Idee ist, habe ich schon richtig verstanden.
Wenn es aber so weit käme, dass man diese Häuser tatsächlich kaufen könnte (ohne die 5 Jahre DK-Aufenthalt...), hielte ich diese Variante Für MICH (wenn ich denn eine Ferienunterkunft haben wollte) für interessanter, als ein langweiliges, einsames Sommerhaus in den Dünen. :-)

Hmm... ein Sommerhaus darf man also erben und auch behalten? Ich habe doch mal gehört, dass man ein WOHNhaus zwar auch erben kann, aber wenn nicht ständig jemand darin wohnt (weil man selbst nämlich im Ausland lebt und es nicht vermietet), hat man auch wieder Pech und muss es verkaufen?

Ein solcher (Erb-)Fall (Sommer- und Wohn-Haus) steht in meiner Familie früher oder später an. Wäre interessant zu wissen, worauf man sich einzustellen hätte.

Gruß

/annika
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