Hallo,
ein Bekannter von mir ist nach Daenemark gezogen. Er hatte eine Freundin, und eine Tochter von dieser Freundin, und sie hat sich (nach einer kurzen Zeit in Daenemark) entschieden, zurueck nach Deutschland zu gehen. Jetzt wollen sie klaeren, was muss er dann als Kinderunterhalt an die Tochter bezahlen? (Die deutschen Regel gelten doch nicht in DK, nehme ich an). Und wie geht dann das ganze vor sich (zwischen daenischen und deutschen Behoerden)?
Leo
Kinderunterhalt bei Scheidung: von DK nach D
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Re: Kinderunterhalt bei Scheidung: von DK nach D
Hej,Leo hat geschrieben:Hallo,
ein Bekannter von mir ist nach Daenemark gezogen. Er hatte eine Freundin, und eine Tochter von dieser Freundin, und sie hat sich (nach einer kurzen Zeit in Daenemark) entschieden, zurueck nach Deutschland zu gehen. Jetzt wollen sie klaeren, was muss er dann als Kinderunterhalt an die Tochter bezahlen? (Die deutschen Regel gelten doch nicht in DK, nehme ich an). Und wie geht dann das ganze vor sich (zwischen daenischen und deutschen Behoerden)?
Leo
zahlen kann man immer - auch ohne Behörden.

Und wenn ich mich nicht irre, dann gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unterhaltsberechtigte (also hier das Kind) seinen Lebensmittelpunkt hat.
Einigt man sich gütlich auf eine Regelung, braucht man keine Behörden.
Sowas kommt ja vor.

Gruß
/annika