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Kinderunterhalt bei Scheidung: von DK nach D

Verfasst: 01.08.2007, 20:12
von Leo
Hallo,

ein Bekannter von mir ist nach Daenemark gezogen. Er hatte eine Freundin, und eine Tochter von dieser Freundin, und sie hat sich (nach einer kurzen Zeit in Daenemark) entschieden, zurueck nach Deutschland zu gehen. Jetzt wollen sie klaeren, was muss er dann als Kinderunterhalt an die Tochter bezahlen? (Die deutschen Regel gelten doch nicht in DK, nehme ich an). Und wie geht dann das ganze vor sich (zwischen daenischen und deutschen Behoerden)?

Leo

Re: Kinderunterhalt bei Scheidung: von DK nach D

Verfasst: 01.08.2007, 20:26
von annikade
Leo hat geschrieben:Hallo,

ein Bekannter von mir ist nach Daenemark gezogen. Er hatte eine Freundin, und eine Tochter von dieser Freundin, und sie hat sich (nach einer kurzen Zeit in Daenemark) entschieden, zurueck nach Deutschland zu gehen. Jetzt wollen sie klaeren, was muss er dann als Kinderunterhalt an die Tochter bezahlen? (Die deutschen Regel gelten doch nicht in DK, nehme ich an). Und wie geht dann das ganze vor sich (zwischen daenischen und deutschen Behoerden)?

Leo
Hej,

zahlen kann man immer - auch ohne Behörden. ;-)
Und wenn ich mich nicht irre, dann gilt immer das Recht des Landes, in dem der Unterhaltsberechtigte (also hier das Kind) seinen Lebensmittelpunkt hat.
Einigt man sich gütlich auf eine Regelung, braucht man keine Behörden.

Sowas kommt ja vor. :-)

Gruß

/annika

Verfasst: 01.08.2007, 21:25
von Peter
hej annikade,

das war ja mal die beste Antwort die auf dieses Thema gegeben werden konnte

:)