Strafantritt

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
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vikinger

Strafantritt

Beitrag von vikinger »

hej,
ich habe mal eine recht ungewöhnliche frage: was ist wenn man zum beispiel in dänemark wohnt und arbeitet und plötzlich eine gefängnisstrafe in deutschland antreten soll, muss man dann mit der abschiebung von den
dänischen behörden rechnen oder nicht. und hat man dann schwierigkeiten
mit der aufrechterhaltung der aufenthaltsgenehmigung und würde man dann ein verbot ausgesprochen bekommen in dänemark zu wohnen/arbeiten?
galaxina
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Beitrag von galaxina »

in der frage fehlen einige angaben:
staatsangehoerigkeit?
dauer der abwesenheit?
einkommenssituation waehrend der abwesenheit?
art der geplanten taetigkeit bei rueckkehr?
Shorty
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Beitrag von Shorty »

das wichtigste...die Länge der Strafe :!:
Entweder man lebt,oder ist konsequent
(Erich Kästner )
Ingrid A.
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Registriert: 30.08.2005, 11:20
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Beitrag von Ingrid A. »

Dazu hab ich jetzt mal eine Frage:

Ich war immer der Meinung, wenn ich irgendwo hinziehe, brauche ich einen Strafregisterauszug bzw. ein polizeiliches Führungszeugnis, oder so was?
vikinger

Beitrag von vikinger »

hej ,
ich bin deutscher,wenn man das mit staatshörigkeit meint,länge der strafe
ca. 6 monate, in dieser zeit kein einkommen da ich annehmen muss das mich der dänische arbeitgeber kündigt was auch verständlich ist.
aber zurück zu meiner frage, bekomme ich schwierigkeiten in dänemark
wieder fuß zu fasssen um dort wieder zu wohnen und arbeiten,oder kann dänemark mir das verweigern?
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej allesammen!

Nee, Fabula, braucht man nicht, jedenfalls schon mal gar nicht als EU-Bürger.

Ich meine, die Strafe in Dtld. muß man antreten, absitzen und kann dann bei entsprechender Versorgungslage auch wieder im EU-Ausland wohnen.
(Daß bestimmte Arbeitsbereiche Führungszeugnisse verlangen, ist eine andere Sache.)
Es gibt wohl den Fall, daß Menschen zur personan nun grata werden, die sitzen dannaberwegen hier begangener Verbrechen ihre Strafen hier ab und werden anschließend ausgewiesen, soweit ich weiß, waren das aber Nicht-EU-Bürger.
Für die EU gilt Freizügigkeit, und solange Du Dich versorgen kannst, müßtest Du Dich auch hier aufhalten dürfen.
Bei neuen Vergehen auf dänischem Boden gilt dann ja das dänische Recht/Gefängnis.

Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Nachtrag:
Kennt sich jemand in der dänischen Gerichtsbarkeit nicht damit aus - z.B. ein Bewährungshelfer?
Die haben ja sicher auch mit straffälligen EU-Bürgern zu tun.
Gruß Ursel, DK
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

vikinger hat geschrieben: aber zurück zu meiner frage, bekomme ich schwierigkeiten in dänemark
wieder fuß zu fasssen um dort wieder zu wohnen und arbeiten,oder kann dänemark mir das verweigern?
Wenn Du selber die Sache regelst und es daher nicht zur Auslieferungsverfahren oder ähnliches kommt, dann glaube ich nicht, dass jemanden in DK jemals von der Sache erfahren muss. Ein genereller austausch von Informationen bei so kleiner Sachen gibt es nicht.

Du sagst also einfach, Dein Vater ist schwer krank und Du musst nach hause um ihm zu pflegen. Später sagst Du Ihr habt jetzt ein guter Platz im Pflegeheim gefunden, daher kannst Du jetzt wieder hier arbeiten.

Selbst wenn Du irgendwann ein Führungszeugnis in DK brauchst, dann ist dies eben ein dänisches Führungszeugnis und darin stehen Sachen aus dem Ausland in der regel nicht drin.
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MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Es sei denn man ist in ein Terrorregister geraten...
Hani125
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Beitrag von Hani125 »

Europäisches Auslieferungsübereinkommen
http://conventions.coe.int/Treaty/GER/Treaties/Html/024.htm

Vielleicht gibt's auch einen Deutsch-Dänischen Auslieferungsvertrag. Hab im Moment aber keinen gefunden.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej!

Nur daß es hier nicht um Auslieferung geht, alldieweil der Betreffende ja gewillt ist, seine Strafe anzutreten.
Es geht um den Rückzug ins Ausland nach Verbüßung der Strafe.
da würden mich in der Tat auch Paragraphen mal interessieren, weil meine Vermutungen eben Vermutungen aufgrund der gängigen Einwanderungspraxis sind.

Gruß Ursel, DK
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

MichaelD hat geschrieben:Es sei denn man ist in ein Terrorregister geraten...
Ja, aber erstens erscheint mir 6 Monate als etwas wenig dafür. Zweitens würden die Behörden in D kaum jemanden, der wegen Terror verurteilt ist, vor dem Vollzug ins Ausland reisen lassen :wink:
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REX
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Beitrag von REX »

hi vikinger!!
ich wollt nur mal fragen ob den deine angeleenheit schon endgültig beschlossene sache ist?? oder ob da evtl durch anwalt etc noch was zu machen ist? in form von bewährung oder sozialstunden oder so! zudem thema hab ich was gefunden!
http://www.schwall-dueren.de/fileadmin/material/texte/Downloads/Juni_2007/Bewaehrungsueberwachung-13-6.pdf!
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