Besteuerung Haushalte in zwei Ländern

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Simba
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Besteuerung Haushalte in zwei Ländern

Beitrag von Simba »

Hej,

das ist jetzt eine etwas ungewöhnliche Frage, weil es wohl kaum Leute gibt, die so leben. Aber vielleicht hat ja doch jemand Ahnung davon.

Wo wird man besteuert, wenn ein Partner in DK arbeitet und wohnt (kein Pendlerstatus) und einer in D?

LG Simba
ta.schi
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Beitrag von ta.schi »

Ich glaube, das ist ähnlich wie bei einem Grenzpendler...
Ich habe da beim Steuerberater nicht ganz zugehört, weil uns das erst für die Erklärung 2007 betrifft. Aber sie sagte, glaube ich, dass man entweder wie beim Pendler zusammenveranlagt wird oder zwei verschiedene Erklärungen, wie bei Gütertrennung, einreichen kann... Aber drauf festnageln dürftest du mich nicht... :wink:
hilsen/Gruß, Tanja
honck
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Beitrag von honck »

Hier gilt die 183-Tage-Regelung. Wenn du in DK mehr als 183-Tage gearbeitet hast, mußt du in DK deine Steuern erklären. Für das FA-DK gibt es ja nur einen Wohnsitz (deiner in DK). Wenn der Partner in D Steuern zahlt und Einkommenssteuerpflichtig ist, und ihr gemeinsam veranlagt werdet, müssen deine Bezüge in DK in D mit angegeben werden. Hierbei wird dann aber die abgeführte Steuer in DK berücksichtigt. Ob du in DK auch eine Erklärung abgeben musst, wenn du weniger als 183-Tage dort gearbeitet hast, weiß ich leider noch nicht. Ist aber in Recherche.

hilsen

Andreas
Simba
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Beitrag von Simba »

Wenn der Partner in D Steuern zahlt und Einkommenssteuerpflichtig ist, und ihr gemeinsam veranlagt werdet, müssen deine Bezüge in DK in D mit angegeben werden. Hierbei wird dann aber die abgeführte Steuer in DK berücksichtigt.
Das ist genau der Punkt. Was, wenn der Partner in DK weniger Steuern bezahlt, als man in D bezahlen müsste? Muss er in D dann nachzahlen?

LG Simba
honck
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Beitrag von honck »

Ich habe diebezüglich mal mit meinem Vater gesprochen. Er fährt für eine Spedition in DK und war für ein Jahr mal in dieser Situation, dass er in DK Steuern gezahlt hat, aber die 183 Tage nicht voll bekommen hat. Er sagte, dass er nichts nachbezahlen musste. Ist ja auch logisch, da man ja in diesem Zeitraum dem Steuerrecht in DK unterliegt und es gibt nun mal das Abkommen beider Länder.

Ach ja, frag bloß nicht beim FA in D nach. Die haben keinen blassen Schimmer. Hab das mal in Hamburg angetestet, da wir nächstes Jahr nach DK gehen, und da kamen nichts als Fragezeichen bei raus. Die sind auf solche Dinge nicht wirklich geschult.

Hilsen

Andreas
ta.schi
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Beitrag von ta.schi »

honck hat geschrieben: Ach ja, frag bloß nicht beim FA in D nach. Die haben keinen blassen Schimmer. Hab das mal in Hamburg angetestet, da wir nächstes Jahr nach DK gehen, und da kamen nichts als Fragezeichen bei raus. Die sind auf solche Dinge nicht wirklich geschult.

Hilsen

Andreas
Wobei uns unsere Steuerberaterin gesagt hat, dass es auch sein könne, dass unsere Unterlagen dann vom Flensburger Finanzamt geprüft würden, weil die eben häufiger mit der Materie zu tun haben...
hilsen/Gruß, Tanja
Simba
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Beitrag von Simba »

Danke trotzdem für Eure Antworten. Mal sehen, was der Steuerberater dazu sagt.

LG Simba :)
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